Zwergnase
14:42
#32
Kannst du dich nicht selber informieren?
Mordvorwurf hat nichts mit der Waffe zu tun.
Sondern mit Vorsatz verstanden?
Also du hast ne Frau die nervt oder nen Nachbarn egal.
Willst sie loswerden also dein Plan du kaufst ne Bratpfanne um sie
der Frau bzw dem Nachbarn über den Schädel zu schlagen.
Somit reden wir von Mord.Du hattest ie Absicht den Plan also Vorsatz
Brätst du aber zu hause zb Eier deine Frau steht neben
dir und nervt beschimpft dich und du ziehst ihr die Pfanne
über den Schädel reden wir von Totschlag- Je nachdem Affekt.
Hast du das jetzt verstanden?
Verstehst du das ?
wir waren bewaffnet Kumpel mit Hammer und ich mit nem Spazierstock.
Ich weiß bis heute nicht was wir da eigentlich wollten.
Und wem der Spazierstock gehörte.
Kumpel Jürgen hatte den Hammer in der Hose versteckt und die Anwesenden
gefragt wollt ihr mal meinen Hammer sehen und angefangen an seiner Hose zu gruschteln.
Also das hat zumindest die Funkstreife so erzählt.
Die nachher kam und uns mitgenommen hat.
Aber über den Spazierstock wußten die auch nichts
Was will ich damit sagen besoffen macht man manchmal die unsinnigsten
Sachen.
Die Vollendung ist nur durch das Einschreiten des Sicherheitsdienstes und der Flucht der Opfer dieser Attacke unterblieben. Hätten die Täter ihre Opfer gestellt, wäre dieses Messer mit großer Wahrscheinlichkeit eingesetzt worden.
Es macht keinen Sinn, in eine Flüchtlingsunterkunft einzubrechen, um dann mit einem Messer zu drohen. Es gibt da nichts zu stehlen, also kann es kein Raub sein.
Der Angriff passierte aufgrund von gruppenbezogener Feindlichkeit. Es war somit vorsätzlich, weil die fremdenfeindlichen Parolen von Zeugen gehört wurden, die Waffe erfüllt das Tatmerkmal der Grausamkeit und niedere Beweggründe (Ausländerfeindlichkeit) konnten zudem festgestellt werden.
Es spricht absolut nichts gegen eine Klageergebung.
Mehrere Bewohner der Unterkunft hielten sich zu diesem Zeitpunkt im Außenbereich auf und bemerkten, dass einer der Männer ein Messer mit einer 20,5 Zentimeter langen Klinge bei sich trug. Sie brachten sich in Sicherheit und informierten den Wachdienst.
Die beiden Männer ergriffen die Flucht, wurden aber kurze Zeit später von der Polizei gestellt und in Gewahrsam genommen. Ein Test ergab, dass beide über zwei Promille Alkohol im Blut hatten. Bei der Blutentnahme sollen sie fremdenfeindliche Kommentare geäußert haben. Ermittelt wird gegen sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Hausfriedensbruch.
Die hatten ein Messer aber es nicht gezogen Quelle Rundschau
Es gibt keinen zweckmäßigen Grund, ein Messer mit 21,5 cm langer Klinge im besoffenen Zustand parolengröhlend in eine Flüchtlingsunterkunft zu tragen.
Es ist verboten, Messer zur Selbstverteidigung zu tragen. Sie haben dort nichts zu suchen gehabt und konnten deswegen auch keiner zweckmäßigen Betätigung dort nachkommen, weshalb es ein Bilderbuchverstoß gegen das Waffengesetz ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_%28StGB%29
Daraus:
"Der Versuch setzt subjektiv einen bestimmt gefassten Tatentschluss und objektiv ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraus."
Um den Tatentschluss nachzuweisen, müsste man Zeugen haben, die (beispielsweise) vorher gehört haben, wie die beiden sich zu einem Mord verabredet haben, etwa wenn der eine sagt "Wir gehen da mal rein und stechen einen ab" und der Andere sich dazu zustimmend geäußert hätte. Aber selbst das wäre angesichts des besoffenen Zustands der beiden nicht zweifelsfrei als Verabredung zu einem Mord zu deuten. Und vor allem gibt es auf derlei bisher keinen Hinweis.
Ein unmittelbarer Ansatz zur Tat ist auch nicht zu erkennen.
Hierzu aus oben verlinkter Wikipedia-Seite: "Der Bundesgerichtshof meint, dass der Täter die Grenze zum „Jetzt geht es los“ überschritten haben muss." (Sonst kein Ansatz zur Tatausführung).
Es fehlt auch die Unmittelbarkeit, weil zu einem Mord noch eine Reihe von Zwischenhandlungen erforderlich wären, die für einen Mord wesentlich wären.
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Diese Einschätzung beruht auf der Tatschilderung in dem von Potzblitz in einem anderen Thread verlinkten SPON-Artikel. Falls da noch weitere Details dazu kommen, kann das die Einschätzumg natürlich ändern.
Was die sich bedroht Fühlenden gedacht haben, ist für die Beantwortung der Frage, ob es sich um einen Mordversuch gehandelt haben könnte, vollkommen irrelevant. Bei der Einstufung einer Straftat geht es um das Handeln des Täters. Bei der Strafhöhe allerdings kann die Auswirkung der Tat auf das Empfinden der Opfer eine Rolle spielen - aber darum geht es hier nicht.
Lies Dir den in #43 verlinkten Wikipedia-Artikel mal durch, lies den Satz
"Der Versuch setzt subjektiv einen bestimmt gefassten Tatentschluss und objektiv ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraus." danach nochmal und denke dann über die Bedeutung von "objektiv" in diesem Zusammenhang nach.
25.08.2015
Landespolizeiinspektion Suhl
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Zeitpunkt: 28.08.15 13:31
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Zitat:
"Kommission hat im Auftrag von Jean-Claude Juncker ein Geheimpapier entwickelt, das sich mit den Folgen eines Grexit beschäftigt. Die Kommission rechnet demnach mit schweren sozialen Verwerfungen im Fall eines Austritt Griechenlands aus dem "
Quelle:
deutsche-wirtschafts-nachrichten de/2015/07/20/eu-praesident-tusk-fuerchtet-revolution-in-europa/
Den Volkstretern entgleitet die Situation zusehends ..