Tip:Gezeichnet, Gebühren bez. und keine Zuteilung?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.01.01 00:21 | ||||
Eröffnet am: | 14.01.01 22:39 | von: Skippi | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 15.01.01 00:21 | von: Skippi | Leser gesamt: | 4.053 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
bereits ein Depot eröffnet und Geld eingezahlt haben,
erfahren Wochen später, dass sie bei der Zuteilung leer
ausgegangen sind. Für ihre erfolglosen Dienste kassieren
Banken und Sparkassen oft bis zu 30 Mark. So spült
beispielsweise eine siebenfach überzeichnete Aktie ein
vielfaches mehr an Zeichnungsgebühren ein als die zumeist
einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen
Aktienkauf einbringt.
Da der Kauf von Börsenpapieren zu den so genannten
Kommissionsgeschäften zählt, schuldet die Bank bei
Auftragsannahme zwar keinen Erfolg, doch kann sie bei
fehlgeschlagenen Bemühungen den Kunden auch nicht zur
Kasse bitten. Gebühren für die Zeichnung oder für die
Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz", so die
Verbraucher-Zentrale NRW, die mittlerweile sechs Banken
und Sparkassen abgemahnt hat. Gerichtsentscheidungen
zur Zeit noch aus.
Wer bereits Gebühren berappt hat, sollte sie zurückfordern.
Wie´s geht, zeigt ein Musterbrief der Verbraucher-Zentrale
NRW. Betroffene können unter der Faxnummer 01905 100
10 10 14 (1,21/ pro Minute) abrufen.
Gruß
Skippi
Gruß
Skippi