Forderung angemeldet?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.04.15 19:27 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.15 19:27 | von: Tis134 | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 28.04.15 19:27 | von: Tis134 | Leser gesamt: | 2.052 |
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Hallo zusammen,
ich kenne mich mit Genussscheinen nicht so aus. Aber soweit ich das verstanden habe hätten alle Forderungen, also auch das Genussscheinkapital bis zum 10.07.2011 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen.
Wenn ich jetzt Genussscheine kaufe, wie stelle ich fest, ob die Forderung angemeldet wurde, wie weise ich das nach, kann ich die Forderung nachmelden, oder sind die Scheine rechtlich wertlos?
http://www.anwalt.de/rechtstipps/...istgerecht-anzumelden_019396.html
Gruß T.