Fragen die man nicht stellen darf Flüchtlinge
Wenn hier Flüchtlinge ankommen aus Syrien,da herrscht krieg keine
Frage und sie haben alles verloren.Häuser kaputt das hab ich keine
Zweifel,bei dem langen Krieg.
Eine 4 köpfige Familie braucht um es bis Europa zu schaffen.
Etwa 5000 $ pro Person das mach bei 4 -20000$
Bevor mir wieder die Nazikeule über den Schädel gezogen wird,ich frage
nur das ist keine Wertung und ich renne auch nicht durch die Fußgängerzone
und singe stille Nacht.
der Junge wird im Januar achtzehn. Nun sollen seine Eltern und seine minderjährige Schwester nach Deutschland kommen.
Begründung: die Eltern sollen das Sorgerecht über ihren (noch) minderjährigen Sohn ausüben (Aufenthalt würde dann nach § 36 erteilt werden).
auf die Frage, ob die Eltern sich ein Flugticket überhaupt leisten könnten, erklärte er mir:
1.) dass solle nicht mein Problem sein,
2.) haben seine Eltern genügend Geld,
3.) würde sein in Deutschland lebender Onkel alle Kosten übernehmen.
P.S.: die Junge ist übrigens alleine mit einem Schleuser über die Türkei - Balkan - Österreich nach D. eingereist. Tapfer und mutig.
Und jetzt sollen die Eltern kommen, um das Sorgerecht auszuüben. Interessant.
Ende der Geschichte: aller Voraussicht nach werde ich den Antrag genehmigen, wenn nachgewiesen wurde, dass die familiäre Beziehung (Eltern-Kind) besteht.
noch ein Wort zu den Wirtschaftsflüchtlingen vom Balkan...die Leute kaufen sich ein Busticket in Belgrad und steigen direkt vor der LAST in Karlsruhe aus...scheint sich finanziell zu lohnen...bei dem monatlichen Taschengeld.
abschließend möchte ich ausdrücklich betonen, dass das Asylrecht wichtig und richtig ist...allerdings ist dies für Menschen gedacht, die ihre Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verlassen müssen....nicht für die Leute, die aus wirtschaftlichen Gründen nach D. einreisen und vor allem nicht für die Leute, die unter dem Deckmantel des Asylrechts Straftaten im BG begehen (z.B. georgische Intensivstraftäter).
mein Vorschlag seit Jahren: die Visumspflicht muss für die Staaten des ehem. Jugoslawien wieder eingeführt werden.
warum? weil ein Drittel aller Asylbewerber oder Folgeantragsteller aus diesen Ländern kommen und erst vor kurzem festgestellt wurde, dass es sich hierbei um sog. sicherer Drittstaaten handelt.
Wirtschafts-Abenteurer.
Dazu gibt es zahlreiche Statistiken im Inet.
Ein Anfang wäre:
(potz, mach dich mal schlau)
http://www.ariva.de/forum/...scher-Fetisch-513604?page=1#jump19093733
arm sind werden es nie bis nach Europa schaffen.Weil die im Normalfall auch keine
Verwandten haben,die wie es die Sozialromantik erzählt zusammen legen.
Die wirklich armen Schweine sitzen entweder noch in Syrien oder in Lagern In der Türkei oder im Libanon.
Somit kommen zu uns nicht die armen sondern zuum großen Teil die Eliten die gebildeten,die gutes Geld verdient haben.Die armen Schweine will doch eh kein Land haben.
Deshalb möchte die Politik und sicher auch die Wirtschaft,diese Flüchtlinge haben.
Der grundsätzliche Fehler liegt im Westen,der denkt wir jagen die Diktatoren zum
Teufel bringen die Demokratie und Wahlen und alles ist gut.
Der Kindergalaube der Ahnungslosen.
die Eltern von dem Jungen werden in der Türkei auf der dt. AV einen Visumsantrag stellen...die Botschaft in Damaskus ist ja geschlossen.
ich habe Osama dann erklärt, dass zwischen der Visumsantragstellung und einer eventuellen Ausreise mehrere Wochen vergehen können.
er antwortete mir daraufhin, dass sei kein Problem. Dann würden seine Eltern eben in Istanbul eine Wohnung anmieten und darauf warten, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
satyr, dass kommt deinem posting schon sehr nahe...nicht die armen Hunde kommen nach Europa, sondern die, die es sich leisten können....ich hatte auch schon syrische Akademiker, Ing., Ärzte, Rechtsanwälte in meinem Büro, die mittlerweile bereits nen adäquaten Job gefunden haben.
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.
es gibt noch weitere Annehmlichkeiten, wenn man minderjähriger Flüchtling ist...
z.B. die Unterbringung...keine GU für Asylbewerber, sondern ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung (eigenes Zimmer, Sozialbetreuung, Vormund usw.).
manchmal wundere ich mich schon, wie jung die Kerlich angeblich sind ;-))