Blackheath schließt Privatplatzierung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:11 | ||||
Eröffnet am: | 01.07.14 14:44 | von: JS Research | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:11 | von: Sandrascqea | Leser gesamt: | 7.631 |
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Blackheath plant, den Erlös aus der Privatplatzierung für die Explorationsaktivitäten in die Wolfram-Projekte im Norden Portugals - Covas, Borralha, Vale das Gatas, Adoria und das Zinn-Wolfram-Projekt Bejanca - sowie für allgemeine betriebliche Zwecke zu verwenden.
Blackheath ist nach Abschluss dieser Finanzierungsrunde stolz darauf, dass Unternehmen Shining Capital II LP als bedeutenden Aktionär begrüßen zu dürfen. Shining Capital ist ein 2008 gegründeter Investmentfond mit Sitz in Hongkong. Der Fonds verwaltet derzeit ein Anlagevermögen von mehr als 500 Millionen USD. Die Investmentexperten von Shining Capital konzentrieren sich auf Teilbereiche wichtiger Branchen mit langfristig hohen Wachstumschancen, wozu zweifelsohne auch auch Rohstoffe zählen.
Shining Capital erwarb im Rahmen der Privatplatzierung 1,5 Mio. Aktien des Unternehmens. Darauf hin gab Shining Capital bekannt, dass man nun insgesamt 2,5 Mio. Stammaktien und 1,25 Mio. Warrants des Unternehmens besitzt und kontrolliert. Dies entspricht einem Anteil von 12,8 % der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens, auf teilweise verwässerter Basis, wenn die Ausübung der Warrants von Shining Capital berücksichtigt werden. Shining Capital hat die Wertpapiere zu Investitionszwecken erworben und plant, sein Investment von Zeit zu Zeit zu prüfen und aus investitionsbezogenen Überlegungen seine Aktienanteile entsprechend zu erhöhen oder zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, welches sich an der Privatplatzierung beteiligt hat, ist die im Jahr 2012 in der chinesischen Provinz Shangdong gegründete Investmentgesellschaft ShanDong DongLin Investment Co. Ltd. Zu ShanDong DongLins Geschäftsinteressen zählen Bereiche in denen Wolfram eine nicht unbedeutende Rolle spielt, wie z.B. Telekommunikation, Unterhaltungselektronik, Umwelt- und Metallrecycling, Entwicklung neuer Energiequellen, Materialforschung und vieles mehr.
"Wir freuen uns sehr, dass wir in weniger als sechs Monaten zwei überzeichnete Platzierungen abschließen konnten. Wir sehen uns finanziell gut ausgestattet um unsere Unternehmensziele 2014 erreichen zu können", sagte Alexander Langer, Präsident von Blackheath Resources. "Dass wir mit Shining Capital und ShanDon DongLin auf zwei bedeutende Finanzpartner zählen können, bestärkt uns in unserer Vision, dass Blackheath Resources in den kommenden Jahren wichtige Fortschritte erzielen wird. Wir heißen diese großen Organisationen herzlich willkommen und freuen uns für die kommenden Jahre auf eine erfolgreiche Partnerschaft und Zusammenarbeit", so Langer weiter.
James Robertson, ein Director und leitender Mitarbeiter des Emittenten, hat im Rahmen der Privatplatzierung ebenfalls 30.000 Einheiten erworben, was einem Anteil von rund 0,6 % der verkauften Einheiten entspricht.
Die vom Unternehmen entrichteten 'Finders Fees' belaufen sich auf insgesamt 80.605 CAD in bar und 105.420 'Finders Units', wobei jede dieser Einheiten aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem halben nicht übertragbaren Aktienkaufwarrant besteht, sowie weiteren 217.000 Aktienkaufwarrants. Die Bedingungen sind wie bereits oben erwähnt und für alle Investoren gleich.
Alle im Rahmen der Privatplatzierung begebenen bzw. zu begebenden Wertpapiere sind nach den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sowie anderen Beschränkungen nach ausländischem Wertpapierrecht an eine Haltedauer gebunden.
Der Emittent nahm in Bezug auf die Teilnahme an der Privatplatzierung von Herrn Robertson - die von den unabhängigen Mitgliedern des Board of Directors des Emittenten genehmigt wurde - die Ausnahmegenehmigungen von den Erfordernissen der formellen Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ('MI 61-101') in Anspruch. Die Direktoren des Emittenten (ausgenommen Herr Robertson) haben beschlossen, dass für die Privatplatzierung eine Ausnahmeregelung von den Erfordernissen der formellen Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß Abschnitt 5.5(c) und 5.7(1)(b) der Vorschrift MI 61-101 (Distribution of Securities for Cash) besteht, da zum Zeitpunkt der Genehmigung der Privatplatzierung weder der faire Marktwert der im Rahmen der Privatplatzierung auszugebenden Wertpapiere noch die für diese Wertpapiere zu entrichtende Summe - insoweit die Privatplatzierung Herrn Robertson betraf - einen Betrag von 2,5 Mio. CAD überstieg. Gemäß den Erfordernissen der Ausnahmeregelungen haben die Direktoren außerdem bestätigt, dass weder der Emittent noch Herr Robertson (zumindest nicht nach den eingehenden Erkundigungen des Emittenten) über wichtige Informationen zum Emittenten oder seinen Wertpapieren verfügt, die nicht öffentlich bekannt gegeben wurden.
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Viele Grüße
Ihr Jörg Schulte
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187k CAD per Ende Dezember müsste mittlerweile fast weg sein