Hey ihr da oben, wir schreiben das Jahr 2014 !
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Eröffnet am: | 05.02.14 07:28 | von: Monatshighlo. | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsbeauftragter
Das Abhören von Raumgesprächen mittels Mobiltelefonen kann nur dann sicher ausgeschlossen werden, wenn die Mitnahme von Mobiltelefonen in den zu schützenden Raum verhindert wird. Wenn die IT-Sicherheitspolitik einer Behörde oder eines Unternehmens es nicht zulässt, dass Mobiltelefone mitgebracht werden, muss an allen Eingängen deutlich darauf hingewiesen werden. Ohne entsprechende Kontrollen ist ein einfacher Hinweis aber meist wirkungslos.
Das Ausschalten des Mobiltelefons reicht als Schutz nicht aus, da im Manipulationsfall ein unbemerktes Einschalten über die Funkstrecke nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Eine solche ungewollte Inbetriebnahme ließe sich allein durch das Entfernen des Akkus unterbinden.
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/.../m/m05/m05080.html