AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
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Eröffnet am: | 24.01.13 11:20 | von: M.Minninger | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:54 | von: Gabrieleavwg. | Leser gesamt: | 5.523 |
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Essen
WKN 629600 / ISIN DE 0006296007
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG ("Gesellschaft") hat am 29. November 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,00 eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, zum Zwecke der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 3 : 2 durch Zusammenlegung von jeweils drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei (2) auf den Inhaber lautende Stückaktien um EUR 437.500,00 auf EUR 875.000,00 herabzusetzen.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 27. Mai 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 20779 eingetragen. Zugleich wurde die Durchführung einer von der Hauptversammlung am 29. November 2010 beschlossen Kapitalerhöhung um EUR 875.000,00 auf EUR 1.750.000,00 in das Handelsregister eingetragen, wobei klarstellend darauf hingewiesen sei, dass die durchgeführte Kapitalerhöhung auf Art und Umfang der Zusammenlegung von ursprünglich 1.312.500 Aktien in Folge der Kapitalherabsetzung keinen Einfluss hat.
Die Zusammenlegung der ursprünglichen 1.312.500 Stückaktien im Verhältnis 3 : 2 in 875.000 Stückaktien ("konvertierte Aktien") erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des
27. November 2012.
Soweit Aktionäre einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien halten, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte ("Aktienspitzen") das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Durchführung der Zusammenlegung
Mit Wirkung zum
28. November 2012
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 3 : 2 im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 27. November 2012.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 27. November 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006296007) treten zwei (2) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1RFGW0).
Spitzenausgleich / Verwertung
Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei (3) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A0Z24L4) eingebucht. Eine Arrondierung von Aktienspitzen zu Vollrechten (so genannter Spitzenausgleich) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung eines erforderlichen Spitzenausgleichs gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 12. Dezember 2012
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG zum Börsenpreis.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A1RFGW0) im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse wird am 28. November 2012 aufgenommen.
Kosten
Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Essen, im November 2012
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Der Vorstand
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Veröffentlichung gemäß § 26a Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
17.12.2012 09:45
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 26a WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Essen
ISIN DE000A1RFGW0
ISIN DE000A0Z24K6 (Vorzüge)
Veröffentlichung gem. § 26a WpHG
(Gesamtzahl der Stimmrechte)
Die Gesamtzahl der Stimmrechte hat sich geändert. Zum Ende des Monats Mai 2011 beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 1.750.000.
Essen im Dezember 2012
Der Vorstand
17.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG Alfredstraße 163 45131 Essen Deutschland Internet: www.thelen-gruppe.de/areal Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE000A1RFGWO
AXC0052 2012-12-17/09:45
© 2012 dpa-AFX
http://www.finanznachrichten.de/...nd-beteiligungs-ag-deutsch-016.htm
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
03.01.2013 14:43
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG Essen
ISIN DE000A1RFGW0 WKN AOZ 24K ISIN DEOOOAOZ24K6
Bekanntmachung nach § 26 Abs.1 WpHG Korrektur der Veröffentlichung vom 02.01.2013
'Die Allerthal-Werke AG, Köln hat uns folgende Mitteilung gemacht:
Hiermit teilen wir ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass die Allerthal-Werke AG, Köln, Deutschland am 27. Mai 2011 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Alfredstraße 163, 45131 Essen, unterschritten hat und der Stimmrechtsanteil zu diesem Tag 2,2285% (38.999 Stimmrechte) beträgt.'
http://www.finanznachrichten.de/...nd-beteiligungs-ag-deutsch-016.htm
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
24.01.2013 10:38
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
http://www.finanznachrichten.de/...nd-beteiligungs-ag-deutsch-016.htm
Frau Solveigh Dr. Backes, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, Deutschland am 27.03.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,04% (das entspricht 140721 Stimmrechten) betragen hat. 8,04% der Stimmrechte (das entspricht 140721 Stimmrechten) sind Frau Dr. Backes gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: WB Immobilien GmbH.
01.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ...[...]
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