Frage an die Moderatorenschaft


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Neuester Beitrag: 16.09.12 02:02
Eröffnet am:14.09.12 14:55von: bashpusher9.Anzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:16.09.12 02:02von: alice.im.börs.Leser gesamt:3.767
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11131 Postings, 5545 Tage bashpusher999Frage an die Moderatorenschaft

 
  
    #1
3
14.09.12 14:55
Man liest des öfteren in der Begründung zur Abweisung einer Meldung folgenden Satz: "Das Posting richtet sich nicht gegen Sie"

Kann mir mal jemand erklären, worin diese Begründung ihre Rechtfertigung hat?

Wenn ich am Bahnhof einen Graffitisprayer ertappe, der gerade eine Wand verziert, und ich rufe die Ordnungshüter, sagen die dann auch: "Die Sachbeschädigung richtet sich nicht gegen Ihr Eigentum, also kümmern wir uns nicht darum"?

Wenn schon Bordregeln aufgestellt werden, dann sind Verstöße zu ahnden, ganz gleich wer sie meldet. Wenn Ariva wegen Duldung von offensichtlich rechtswidrig eingestellten Bildern oder Videos balangt wird, kann man sich dann wohl auf mit dem Argument wehren: "Der Regelverstoß ist uns bekannt, wir haben das Bild/ Video aber nicht entfernt, weil nicht der Berechtigte die Verbreitung beanstandet hat, sondern ein anderer"???

Irgenwie seid Ihr da schief gewickelt, oder irre ich?

11131 Postings, 5545 Tage bashpusher999Keine Moderatoren da?

 
  
    #2
16.09.12 01:43

11131 Postings, 5545 Tage bashpusher999Wo sind sie denn?

 
  
    #3
1
16.09.12 01:44

23589 Postings, 5568 Tage alice.im.börsenlandglaub da

 
  
    #4
2
16.09.12 02:02
kannst du lange warten, hab noch nie erlebt dass auf ne offene frage geantwortet wurde. hihi...auf mails gibts dann wenigstens der hinweis auf den meldebutton bzw die widerspruchsmöglichkeit. sonst vielleicht ne bm an den boss oder über xing an den geschäftsführer...wenn dir noch ne möglichkeit einfällt dann bitte berichten : ))  

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