Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen


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Neuester Beitrag: 28.10.11 11:23
Eröffnet am:28.10.11 10:42von: stangi77Anzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:28.10.11 11:23von: heisanLeser gesamt:3.646
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8989 Postings, 6282 Tage stangi77Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

 
  
    #1
3
28.10.11 10:42
Bisher ist es ja immer so, dass bei einem Firmenwagen-Kauf der Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt wird. Dies ist aber ja ungerecht, wenn man beim Kauf größere Rabatte erzielt und somit den Einkaufspreis deutlich reduziert.

Wie stehen die Chancen eurer Meinung nach, beim Finanzamt Einspruch einzulegen, dass nicht mehr der Bruttolistenpreis, sondern der tatsächliche Kaufpreis zu Grunde gelegt wird?

P.S. Es gibt bereits ein Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht...........

 

1262 Postings, 6871 Tage JablAussichtslos

 
  
    #2
5
28.10.11 10:44
selbst wenn du ein Gebrauchtwagen kaufst, der nur 1/3 des Kaufpreises in der Anschaffung kostet, wird 1% Bruttolistenpreises versteuert.

2133 Postings, 5858 Tage nixgibtskeine

 
  
    #3
1
28.10.11 10:44

8989 Postings, 6282 Tage stangi77Ich bin mal gespannt, wie das Musterverfahren

 
  
    #4
1
28.10.11 10:45
endet.......  

5353 Postings, 5653 Tage Coleaein Bekannter hat 2 mal Einspruch eingelegt;

 
  
    #5
3
28.10.11 10:49
keine Chance !!
War ein 2-jähriger Mercedes Combi, Kaufpreis 34000, Listenpreis 54000.
Der hatte plötzlich Gewinn mit seiner Firma , obwohl er einen Verlust in der Jahresabrechnung auswies !  

10805 Postings, 5148 Tage sonnenscheinchendas ist ne Fördermaßnahme

 
  
    #6
1
28.10.11 10:55
für den Neuwagenabsatz. Also schön mitspielen.  

4562 Postings, 5943 Tage heisandas ginge auch

 
  
    #7
3
28.10.11 10:56
erst über leasing in die firma (kosten komplett) und 1% regelung

nach 2 bis 3 jahren privat über den händler kaufen und die dienstreisen in rechnung stellen!

8989 Postings, 6282 Tage stangi77Ich denke, dass es immer mehr Klagen geben wird,

 
  
    #8
1
28.10.11 10:58
bei den Rabatt-Möglichkeiten heutzutage......  

1532 Postings, 7038 Tage hoettiähhhh #5

 
  
    #9
1
28.10.11 11:00
was hat die 1% regelung mit der GuV der FIRMA zutun???

in der firma hast du afa und zinsen oder alternativ wie von heisan erklärt die komplette leasingrate...die 1% regelung ist eine art "geldwerter vorteil" für den angestellten oder meinetwegen geschäftsführer der die karre fährt...aber die firma???  

16600 Postings, 8030 Tage MadChart#1: Das FA hält sich hier exakt an geltendes Recht

 
  
    #10
1
28.10.11 11:01
Da musst Du erst mal schaffen, das betreffende Gesetz zu kippen...

2133 Postings, 5858 Tage nixgibts#4 Musterverfahren !!

 
  
    #11
2
28.10.11 11:02

42 Postings, 8550 Tage ecklestone2Aussichtslos !

 
  
    #12
2
28.10.11 11:07

Entweder ihr akzeptiert den Geldwertevorteil von 1% und zusätzlich die Versteuerung der fahrten Arbeitsstätte-Wohnort, ODER ihr führt ein Fahrtenbuch!

So ist Lebbe .......

 

612 Postings, 6803 Tage lights0utMusterverfahren

 
  
    #13
3
28.10.11 11:16
Selbst wenn es irgendwann mal akzeptiert werden sollte, dass nicht der BLP maßgebend ist sondern der um einen Rabatt verringerte Wert...

Herr Schäuble präsentiert dann im Anschluss, dass nicht mehr 1% sondern 1,1% oder 1,2% maßgebend sind...

Tut euch selbst einen Gefallen...schreibt Fahrtenbuch, es sei denn ihr wisst das ihr sowieso mehr als 50% privat mit dem Auto unterwegs seid.
Wenn ihr zu faul dafür seid, baut ein elektronisches Fahrtenbuch ins Auto ein. Einmalige Anschaffung ca. 1500,- €, je nach Fahrzeug in einem oder zwei Jahren durch Steuerersparnis wieder reingeholt.  

4562 Postings, 5943 Tage heisanfahrtenbuch naja

 
  
    #14
2
28.10.11 11:23
ist auch vom betreuenden Steuerberater, finanzamt und den irgendwann aufkreuzenten Prüfer abhängig, im bezug auf handschriftlich geführte fahrtenbücher!

wir haben damit keine gute erfahrung gemacht, aber das finanzamt fühlt sich ja so wieso wie auf dem frischemarkt, da kann gahandelt werden auf teufel komm raus, denn der prüfer kommt ja von vorneherein mit der massnahme am ende ne nachzahlung zu haben.

und die nutzung der fahrzeuge, werbemittel und betriebsfeiern etc, sind ja noch die einzigsten punkte wo man bei einen kmu was holen kann!

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