Steuerabkommen zwischen Deutschland u. der Schweiz


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 22.09.11 15:27
Eröffnet am:22.09.11 12:41von: FrankenwolfAnzahl Beiträge:27
Neuester Beitrag:22.09.11 15:27von: BarCodeLeser gesamt:1.243
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
1


 
Seite: < 1 | 2 >  

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfSteuerabkommen zwischen Deutschland u. der Schweiz

 
  
    #1
1
22.09.11 12:41

Was bedeutet in der Praxis "Es verpflichtet Schweizer Banken, auf Altvermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - rückwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen."

Ich habe vor 3 Jahren ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnet und zum Teil Geld dorthin von meinem deutschen Konto überwiesen, zum Teil im Rahmen der zulässigen Grenzen Bargeld in die Schweiz gebracht und am Bankschalter einbezahlt. Weitestgehend wurde das Geld in thesaurierende Fonds angelegt, bei denen weder Ausschüttung noch Verkauf in der Schweiz steuerpflichtig sind. Es geht um insgesamt gut 50.000 Franken.

Was bedeutet das neue Steuerabkommen für mich?

 
1 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

32217 Postings, 7918 Tage Börsenfanund Toblerone

 
  
    #3
22.09.11 12:55

3063 Postings, 7798 Tage Disagio5 Jahre Knast !

 
  
    #4
22.09.11 12:59

3063 Postings, 7798 Tage DisagioStrafverfolgungsfreiheit gibts erst ab 1Mio.

 
  
    #5
22.09.11 13:00

5827 Postings, 4769 Tage wouwww#1 Du wirst prinzipiell nach deutschem

 
  
    #6
22.09.11 13:00
Recht für die letzten 10 Jhre veranlagt, Abgeltung erfolgt in Form einer Pauschale, wenn du bisher nicht in D versteuert hast.

So mein ichs jedenfalls zu verstehen.  

11927 Postings, 6293 Tage demode66# 1 das bedeutet für dich, dass ich gleich

 
  
    #7
1
22.09.11 13:01
vor deiner Tür stehe und die Steuer persönlich eintreibe!

129861 Postings, 7626 Tage kiiwiiSchweizer Käse

 
  
    #8
22.09.11 13:01
krieg ich immer von dort

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeDas läuft in etwa so:

 
  
    #9
22.09.11 13:13
In Zukunft werden steuerpflichtige Erträge aus Kapitaleinkommen direkt von deiner Schweizer Bank mit ca. 26% per Abschlag versteuert und diese Steuern an D abgeführt.

Auf den Einlagenbestand (also auf die Substanz) wird ein einmaliger Abschlag von 19% bis 34% eingezogen. Die Modalitäten der Berechnung bzw. der exakten Höhe dazu sind mir nicht bekannt.

Wenn das Geld kein Schwarzgeld ist, sondern von dir legal und ohne Hinterziehungsabsicht in die Schweiz transferiert wurde und du die Erträge in deiner Steuererklärung einbezogen hast, kannst du dich natürlich bei deinem Finanzamt melden und dagegen Einspruch erheben, dass man dir was abgezogen hat. Dann müsstest du das erstattet bekommen.

Wer das Geld dort als Schwarzgeld hingebracht hat, wird sicher nicht die Anonymität aufgeben wollen, weil sonst zusätzliche Strafen drohen.

Allerdings kann man diese Strafen durch eine freiwillige Nacherklärung abwenden. Allerdings geht das nur, wenn du es schaffst, die hinzubekommen, bevor das FA von deinem Schwarzgeld erfährt.
Wenn dir das gelingt, wird dir auch nix von der Substanz eingezogen.

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfBedeutet dies

 
  
    #10
22.09.11 13:17

"Es verpflichtet Schweizer Banken, auf Altvermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - rückwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen."

es wird 19%-34% des Vermögens abgeführt, oder 19%-34% der Zinseinnahmen?

Das ist die Frage!

 

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfDanke an BarCode

 
  
    #11
22.09.11 13:21

für die Beantwortung!

 

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeAuf das Vermögen

 
  
    #12
22.09.11 13:21
Du kannst dir Ausrechnen, ob es für dich günstiger ist, dich legal zu machen. Dazu brauchst du dann allerdings die Unterlagen von der Bank über alle Erträge.

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeIch nehme an,

 
  
    #13
22.09.11 13:24
dass man das so regelt, dass man, wenn man das Geld dort legal hat, sich von seinem Finanzamt bestätigen lassen kann, dass es ordentlich versteuert ist und mit dieser Bescheinigung die Schweizer Bank davon freistellen kann, etwas von der Substanz abzuziehen.

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeHm. Womöglich war das falsch,

 
  
    #14
22.09.11 13:36
was ich oben geschrieben habe. Die Nachrichtenlage ist irgendwie verworren. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Substanz belastet werden soll. Jetzt lese ich grade in einem Artikel, dass es doch die Erträge sein sollen (seit 2002).

Also verlass dich nicht auf mich!

Wenn es nur die Erträge sind, wäre das ein sehr laues Abkommen und mein Lob für Schäuble, das ich mal ausgesprochen hab, wäre verfrüht gewesen... :-(

5827 Postings, 4769 Tage wouwwwIst doch egal, im Zweifel selbst anzeigen

 
  
    #15
22.09.11 13:36
Aber flott  

129861 Postings, 7626 Tage kiiwiiSPD wird das im Bundesrat blockieren, sagt Stein-

 
  
    #16
22.09.11 13:40
brück.

5827 Postings, 4769 Tage wouwwwis auch besser, die Hinterzieher

 
  
    #17
22.09.11 13:42
kämen sonst zu gnädig davon, meine Meinung  

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfBarCode, welcher Artikel?

 
  
    #18
22.09.11 13:43

"Jetzt lese ich grade in einem Artikel, dass es doch die Erträge sein sollen (seit 2002)."

Ja es ist wirklich verworren ...

 

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeSelbstanzeige ist kompliziert

 
  
    #19
22.09.11 13:43
und auch der falsche Ausdruck. Man muss eine berichtigte Erklärung für jedes Jahr der letzten 10 Jahre inklusive der belege von den banken abgeben. Und zwar alles auf einmal und man darf sich nicht vorher erwischen lassen. Sonst ist man fällig.
Ich würde es allerdings auch machen.
Erstens, weil ich Steuerhinterziehung eh für ne Sauerei halte und zweitens, weil man dann ruhiger schläft...

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeHier:

 
  
    #20
22.09.11 13:43
http://www.faz.net/artikel/C30190/...n-euro-fuer-berlin-30690571.html

"Der fällige Steuerbetrag auf die Altlasten wird nach einer nicht leicht zu verstehenden Formel berechnet. Sie stellt auf die Differenz zwischen dem am Ende vorhanden Kapital und der ursprünglich deponierten Summe ab. Darauf wird der Steuersatz von 34 Prozent angelegt. Man geht bis Ende 2002 zurück, da das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll und nach deutschem Recht Steuerhinterziehung nach zehn Jahren verjährt. Der Steuerbetrag, der mit Hilfe der vereinbarten Formel herauskommt, hängt nicht zuletzt von den Jahren ab, die das Kapital in der Schweiz nach 2002 lag. Mit der Einmalzahlung werden die Steuerpflichten in Deutschland abgegolten sein - falls das Abkommen ratifiziert wird."

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeWenn dem so ist,

 
  
    #21
22.09.11 13:50
halte ich das tatsächlich für ein (zu) butterweiches Abkommen. Zumal ja auch andere, die ihr Geld brav versteuern, z.B. im Erbfall versteuern müssen. Das fällt dann auch noch raus.

Für die Zukunft ist es auf jeden Fall ein Fortschritt. Eine Steueroase ist die Schweiz damit nicht mehr. Außer bezüglich der Erbschaftssteuer. Das finde ich misslich.




9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfWarten wir mal ab, was endgültig 'rauskommt.

 
  
    #22
22.09.11 14:19

In meinem Fall ist es kein Schwarzgeld - als Angestellter kommt man an dieses (leider) nicht so 'ran.
Sonst hätte ich auf's gleiche Konto kaum Überweisungen aus D gemacht.

Und Schweizer Quellensteuer ist schon länger Factum.

Mir geht es darum, auch etwas Geld zur Sicherheit in einer anderen Währung zugänglich zu besitzen,
von dem der Fiskus nicht weiss, wieviel es ist ... wer weiss was noch alles kommt ...

Wenn die Schweiz nicht mehr geht, hilft nur noch Edelmetall im Bettzeug oder Nähkästchen :-)

 

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeDann ist eh alles in Butter...

 
  
    #23
22.09.11 14:41

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfIst doch wieder anders!

 
  
    #24
22.09.11 14:54

Siehe insbesondere Seite 4/5: steuerabkommen-deutschland-schweiz.de/resources/2011-08-11+Infobrosch$C3$BCre+.pdf

Die Differenz Anfangsvermögen / Jetztiges Vermögen bestimmt nur den Steuersatz 19%-34%

Besteuert wird damit das ganze Vermögen!

Damit "lohnt" sich die Pauschale nur für Kriminelle und Steuerhinterzieher!
 

 

9 Postings, 4777 Tage FrankenwolfHier alles Wichtige zur Beantwortung

 
  
    #25
1
22.09.11 15:16

Clubmitglied, 50423 Postings, 8789 Tage vega2000Strafverfolgung beginnt schon weit unter 1 Mio.

 
  
    #26
22.09.11 15:19
Knast gibt es zwingend ab 500000 Euro Steuerhinterziehung (außer Du heißt Boris Becker, Freddy Quinn oder Klaus zumwinkel).

69033 Postings, 7639 Tage BarCodeMein Bedürfnis,

 
  
    #27
22.09.11 15:27
Leute in den Knast zu stecken, um bei mir irgendeine befriedigung zu erreichen, hält sich in Grenzen. Sie sollen zahlen. Und gut is.

Wenn tatsächlich gesichert ist, dass die Altbestände auf die Substanz durchschnittlich 25% abdrücken müssen, dann ist meinem "Gerechtigkeitsgefühl" genüge getan. Das ist durchaus ein "Strafbetrag".

Ich würde Griechenland empfehlen, in einer Nacht- und Nebelaktion sofort dieses Abkommen zu übernehmen und in Kraft zu setzen. Dann würden sie endlich mal was von ihrer maroden, steuerflüchtigen Elite abziehen...

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben