Frage an Steuerexperte: Verluste 1999 realisieren?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.10.00 13:40 | ||||
Eröffnet am: | 24.10.00 14:50 | von: Lotte | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 28.10.00 13:40 | von: Cloneaktionä. | Leser gesamt: | 2.705 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Ist es vorteilhafter Verluste in 2000 zu realisieren (in welchem zeitraum darf ich die Aktie eigentlich wiederkaufen um die Verluste nicht nur buchtechnisch zu haben, sondern auch vom Finanzamt anerkannt)und mit den Gewinnen nach dem Halbeinkünfteverfahren in 2001 zu verrechnen?
http://blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?nr=39700
Bei dem zweiten Teil der Frage vertrete ich die Auffassung, daß, wenn Verluste effektiv realisiert worden sind, ein Kauf im Anschluß an den Verkauf erfolgen kann. Leider gibt es hierzu noch keine genaue Rechtsprechung. Ich persönlich habe es bereits im letzten Jahr (in Einkommensteuer-Erklärung entsprechend vom Finanzamt berücksichtigt) und auch dieses Jahr so gemacht.
Gruß MisterX
Meine Frage bezieht sich auf das Halbeinkünfteverfahren. Wann tritt es in Kraft? Habe irgendwo gelesen, daß es erstmals für Veräußerungen nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf welches das Gesetz Anwendung findet, gilt. Das bedeutet doch soviel, daß steuerpflichtige Veräußerungsgewinne bei Unternehmen, die Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr haben, erst in 2002 die Bemessungsgrundlage halbiert wird. Ist das korrekt?
Danke im voraus.
Gruß Brokerageprofi
künfteverfahren erstmals für Gewinne/Verluste die im VZ 2002 entstehen.
Bei ausländischen Kapitalgesellschaften ergibt sich eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen im Veranlagungszeitraum 2001.
Zur Verdeutlichung für inländische Kapitalgesellschaften nochmals (Bestätigung Deiner Aussage) eine kleine Zusammenfassung:
Wertsteigerungen bis 31.12.2001: Hinausschieben der Veräußerung in
den VZ 2002, da Veräußerungsgewinne
nur hälftig besteuert werden.
Wertminderungen bis 31.12.2001: Realisierung des Veräußerungsver-
lustes durch Verkauf bis
31.12.2001, da der Verlust in voller
§Höhe steuerlich nutzbar ist.
Anmerkung:
Das Geschäftsjahr der inl. Kapitalgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren verschiebt es sich um ein Jahr.
Werbungskosten in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften können ab dem VZ 2002 nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (§ 3 c Abs. 2 EStG).
Gruß MisterX
Hoffe, es geht Dir gut !
Liebe Grüsse,
Fluffy
Comroad = volle Besteuerung
JDS Uniphase = halbe Besteuerung (auch wenn ich die Aktien nicht in der BRD, sondern direkt in USA kaufe?).
Ab und zu kaufe ich auch amerikanische Aktien in den USA und verkaufe sie in der BRD = halbe Besteuerung?
Danke dir schon einmal.
Gruß Brokerageprofi
Hi Brokerageprofi: Maßgeblich für die halbe Besteuerung in 2001 ist, daß es sich nicht um inländische Kapital-gesellschaften (Geschäftsleitung oder Sitz im Inland) handelt. Wo der Kauf stattfindet ist egal. Zu beachten ist, wie Du auch erwähnt hast, daß eine getrennte Aufzeichnung erfolgen muß.
Weiterhin ist zu sagen, daß alles noch Neuland ist und hiermit bisher noch keinerlei Erfahrungen gemacht worden sind. Wir müssen es also auf uns zukommen lassen. Vielleicht erhalten wir bis Jahresende noch irgend-welche Steueränderungen (meistens Anfang Dezember, damit wir Steuerberater nochmals zu richtig ins rotieren kommen). Es wäre vielleicht denkbar, zwecks Steuervereinfachung, daß auch Veräußerungsgeschäfte von ausländischen Kapitalgesellschaften erst ab 2002 dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.
Gruß MisterX
Erkläre mir bitte mal warum ich unbedingt noch im Jahr 2000 etwaige Verluste realisieren soll?
"...sollten noch in 2000 !! realisiert werden, da diese voll nach 2001 vorgetragen werden können. Das heißt, wenn Du in 2000 einen vortragsfähigen Verlust in Höhe von 10.000,00 DM hast, kann damit in 2001 (wegen dem Halbeinkünfteverfahren) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 20.000,00 DM ausgeglichen werden."
Was ist wenn ich den Verlust nächstes Jahr realisiere und gleich mit einen möglichen Gewinn verrechne?!
mfG: Speculator
p.s.: Für den Laien sollte man noch erwähnen, dass es natürlich immer besser ist Gewinne zu machen (auch wenn man diese dann Versteuern muss).
Also nicht extra jetzt Verluste provozieren. Hierbei handelt es sich nur um Verluste aufgrund einer Fehleinschätzung (kann man leider nicht immer verhindern). Ziel sollte trozdem sein, Verluste durch Stopkurse zu minimieren!
rechnen, dann sollte ich davon auch Gebrauch machen. Durch die Realisierung von Verlusten kann ich somit einiges an Steuern sparen.
Ich hoffe, daß hilft Dir weiter.
Gruß MisterX
Angenommen ich habe in diesem Jahr (innerhalb der Spekufrist) folgende Verkäufe getätig:
-Aktie1 +3000DM
-Aktie2 +2000DM
-Aktie3 -2000DM
SUMME +3000DM
Desweiteren besitze ich noch folgende Werte:
-Aktie4 +3000DM
-Aktie5 +8000DM
-Aktie6 -16000DM
Wie sollte man jetzt vorgehen?!
Ich könnte Aktie6 Verkaufen und hätte so für das Jahr 2000 einen (Tatsächlichen) Verlust von -13000DM!
Diesen kann ich leider NICHT mit andere Einnahmen (Gehalt, Miete, Einkunfte aus Selbststädiger Tätigkeit, etc.) verrechnen!, oder?
Also kann ich diesen nur auf das jahr 2001 vortragen.
Wenn man davon ausgeht, dass die meisten Aktien aktuell auf ihren Tiefs notieren und eine Erholung sehr wahrscheinlich ist, dann darf ich Aktie6 nicht verkaufen! (zumindestens nicht voll!)
Ich könnte von Aktie6 einen Teilbetrag verkaufen (3000DM), dann müsste für das Jahr 2000 keine Kapitalerträge versteuern werden. Für 2001 hätte ich dann aktuell einen Verlust (3000+8000-13000) von 2000DM.
Alles hängt von der weiteren entwicklung ab. Aktie4 und Aktie5 könnten, wenn die lange genug gehalten werden aus der Spekulationsfrist heraus fallen und Aktie6 könnte sich wie schon dargestellt, erholen und zu mindestens einen Teil des Verlustets weg machen.
Welchen Vorteil hätte ich sonst, wenn ich den gesamten Verlust gleich und voll realesiere?
mfG: Speculator
Ich suche eine Site wo ich geaue Infos und Erklärungen zu Spekulationsfrist
usw. finde.!!!!!!!!!!
DANKE
MFG M.