krankenversicherungsfrage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.06.11 13:25 | ||||
Eröffnet am: | 08.06.11 19:41 | von: e l a i n e | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 09.06.11 13:25 | von: e l a i n e | Leser gesamt: | 2.194 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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auch wenn ich mich hier lange nicht habe blicken lassen, denke ich natürlich als erstes an die arivatruppe wenn ich auf eine für mich nicht zu beantwortende frage treffe ;-)
meine freundin hat sich in einer netten eigentumswohnanlage zur altersvorsorge eine kleine wohnung zugelegt. so weit so gut. sie kassiert also jetzt miete und gehört zu den oberen 10.000. um nicht vor langeweile einzugehen oder beim geld zählen langsam zu
verdummen, möchte sie einen minijob antreten.
lange rede kurzer sinn: z zt ist sie über ihre bessere hälfte krankenversichert.muss sie sich aufgrund der mieteinnahmen (ich meine knapp 350 euronen/monat) selbst versichern oder sind die 400 euro minijob und die Mieteinnahmen separat zu betrachten?
ich kann ja verstehen wenn ihr es auch nicht wisst, aber wo kann man mal unverbindlich nachlesen?
wer hier heimlich mit wissen glänzen möchte, darf mir eine bm schicken. die antworten werden nach eingehendem datum gelesen. preise sind nicht zu gewinnen.
als 400 euro gewinn!!
im monat macht,
muss man sich selbst krankenversichern.
drunter, dann gehts über gatten/gattin.
in deinem fall
wird ja die miete noch versteuert,
und sind schulden drauf.
Moderation
Zeitpunkt: 10.03.12 21:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 10.03.12 21:26
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Die gleichen Regelungen gelten übrigens für familienversicherte Kinder.
Bei pauschalversteuert muss der Arbeitgeber rund 35 % Abgaben allein zahlen und es besteht keine eigene Krankenverischerung und so sind dann wohl nachträglich die Miete beitragspflichtig und evtl auch die 400 Euro geringfüges Arbeitseinkommen.
Bei einer versicherungsprlichtigen Tätigkeiten, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeder ca 20 % Sozialabgaben, damit ist dann aber geichzeitig eine Vollmitgliedschaft in der Krankenkasse verbunden.
Und normale Pfichtsversicherte Angestellte müssen von Mieteinnahmen keine Beiträge zahlen.