Rechtsanwalt Schwenn hat keinen Anstand


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 31.05.11 18:53
Eröffnet am:31.05.11 15:20von: EichiAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:31.05.11 18:53von: EichiLeser gesamt:1.444
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
1


 

12570 Postings, 7657 Tage EichiRechtsanwalt Schwenn hat keinen Anstand

 
  
    #1
1
31.05.11 15:20
und keinen Respekt vor dem Hohen Gericht, so der vorsitzende Richter am Landgericht. Johann Schwenn verteidigte Jörg Kachelmann und hat demzufolge kein Benehmen.

Der Rechtsanwalt ist aber kein Greenhorn und kennt die Tricks der Justiz ganz genau:
Angehängte Grafik:
images.jpg
images.jpg

150 Postings, 4933 Tage Joe MondragonEs ist die verdammte Pflicht

 
  
    #2
5
31.05.11 16:04
eines Verteigers, bei Einhaltung der Verfahrensregeln sich uneingeschränkt für seinen Mandanten einzusetzen. Die genannten Äußerungen des Vorsitzenden zeigen eine absolute Unverschämtheit und Arroganz der Justiz, die Kurt Tucholsky schon in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts treffend beschrieben hat. Diese Unsitten sind leider, wie auch dieser Fall zeigt, noch immer hier und da anzutreffen.
In einem kleinen Amtsgerichtsprozess habe ich kürzlich einen Richter, der sich ähnlich äußerte, per erfolgreichem Befangenheitsantrag aus dem Verkehr gezogen (nur für das betreffende Verfahren natürlich). Ein solcher Antrag ist nach der Urteilsverkündung natürlich sinnlos und daher auch nicht mehr zulässig.
Nach meinem Eindruck verhält es sich so, dass der vorherige Verteidiger Birkenstock sich in diesem Gespensterprozess viel zu viel hat bieten lassen und erst Schwenn das Verfahren wieder einigermaßen auf die Füße gestellt hat.
Bei der Gelegenheit: Dass Kachelmann eine Haftentschädigung erhält ist bei den gesetzlichen Beträgen hierfür wirtschaftlich ein schlechter Witz. Wenn von Kosten- und Auslagenersatz die Rede ist, erweckt auch dies einen falschen Eindruck, da nur die gesetzlichen (völlig unzureichenden Gebühren) ersetzt werden, nach denen Schwenn garantiert nicht arbeitet (v.a. auch nicht arbeiten kann!) Die echten Schadenspositionen sind also weitaus höher, ganz abgesehen davon, dass Kachelmann auch bei rechtskräftigen Freispruch immense Schäden erlitten hat.  

12570 Postings, 7657 Tage EichiOb Kachi eine Haftentschädigung erhält, ist

 
  
    #3
1
31.05.11 17:28
noch nicht klar. Das Urteil besitzt bekanntlich keine Rechtskraft.

Auf jeden Fall ist bei einem rechtskräftigen Freispruch die Entschädigung, lediglich bezüglich der Haft, ganz einfach lächerlich und sozial-moralisch skandalös.

Die Verfahrenskosten, nebst der Pflichtverteidigerin, trägt die Staatskasse obligatorisch. Die Wahlverteidiger sind verständlicherweise aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer das notwendige Kleingeld dazu hat, ist gut dran, deshalb wies der Vors. auch darauf hin, das der Freispruch auch ohne diese zustande gekommen wäre, was natürlich Unsinn ist. Gewonnen wurde außerdem der Prozess nur aufgrund der Beweisanträge und Gutachten, auch das ist üblich, denn Zeugenaussagen zählen für die Verteidigung bekanntlich nichts, was wiederum allgemein nicht bekannt ist.

54906 Postings, 6867 Tage RadelfanAuf jeden Fall kann Blöd und Bunte wieder

 
  
    #4
31.05.11 17:34
die Seiten füllen. Sicherlich wird jetzt die Nebenklägerin irgendwo zurück schlagen - Geld sollten die Medien ja wohl noch zur Verfügung haben!

42940 Postings, 8624 Tage Dr.UdoBroemmeSchwenn ist ähnlich unsympathisch wie Kachelmann

 
  
    #5
31.05.11 17:36
Da haben sich schon die richtigen beiden gefunden.

150 Postings, 4933 Tage Joe MondragonDass Zeugenaussagen für die Verteidigung

 
  
    #6
31.05.11 17:38
nicht zählen, ist so allgemein nicht richtig. Hier wurden aber serienweise Zeuginnen vernommen, die unstreitig bei dem angeblichen Tatgeschehen überhaupt nicht anwesend waren. Dies ist natürlich grober Unfug und diente nur der Vorbereitung der Nebenklägerin, die als angeblich geschädigte üblicherweise zuerst zu hören gewesen wäre. Das ganze unter Ausschluss der Öffentlichkeit, abgesehen von den Veröffentlichungen der Schmierpresse, die hier ein eigenes Süppchen gekocht hat, zu welchem Zweck auch immer. Das Gericht ist dem nicht erkennbar entgegen getreten.  

12570 Postings, 7657 Tage EichiIch persönlich finde, das

 
  
    #7
31.05.11 18:53
die Presse nebst Talkshows u. a. in dem Fall absolut wichtig waren und weiterhin sind, denn das Verfahren hat ein Nachspiel.  

Denn die größte Gefahr für die Justiz und Politik (sowieso) sind die Medien, neben dem ggf. BVerfG und natürlich dem wichtigen EUGH.

Es ist aber auch klar, wäre in dem Fall Herr Hanswurst aus Lochleiden angeklagt gewesen, so hätte es keinen Freispruch gegeben.

   Antwort einfügen - nach oben