Die Flop AG geht an den neuen Markt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.02.01 19:22 | ||||
Eröffnet am: | 16.10.00 12:17 | von: Hiob | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 06.02.01 19:22 | von: zombi17 | Leser gesamt: | 6.536 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Deppendorf:
"Wie auf der gestrigen Pressekonferenz bekannt gegeben wurde, geht die im August gegründete Flop AG noch dieses Jahr an den Neuen Markt. Der Vorstand äußerte sich zuversichtlich, die 3,2 Mio. Aktien, von denen 1 Mio. aus dem Besitz der Altaktionäre stammen, 2 Millionen aus einer Kapitalerhöhung und 200.000 aus dem Greenshoe stammen, in einer Bookbuildingspanne von 32-39 Euro plazieren zu können. Der Kapitalzufluß aus dem Börsengang soll überwiegend zur Akquisition im amerikanischen Raum verwendet werden. Der Vorstand ist sich saicher, schon in den nächsten Monaten ein paar spektakuläre Flops melden zu können."
Bewertung: Die Firma arbeitet in einem der expansivsten Geschäftsfelder des Neuen Marktes. Ein KGV von 270 scheint dadurch völlig gerechtfertigt. Empfehlung: aggressiv zeichnen!!!
Sorry, aber das mußte mal raus.
betrifft Aktie: GES.F.NETW.TRAIN.O.N. 1998636
Was ist das soliede Handwerk des Schutzgelderpressers/Rauschgiftringbetreibers/Bordellbesitzers gegen die finanziellen Möglichkeiten die Schrottipos bieten,gerade wir hier in Palermo sind von diesem Strukturwandel kalt erwischt worden,großangelegte Umschulungsmaßnahmen sind aber im anlaufen begriffen(hoffenlich nicht zu spät)so das Wir Onkel Corleone bald wieder unter die Augen treten können.
blaubärgrüsse
Gruß Dampf
Ich stimme Dir Cap völlig zu, daß auch mit Schrottipo's erst mal ordentlich Kasse gemachte werden kann, schließlich vervielfacht sich der Unternehmenswert sprunghaft.
Bin aber mal gespannt, wie das mit dem NM weiter geht, wenn ständig Todeslisten kursieren, über Lug, Trug und verfehlte Prognosen und Banken und Fondpraktika (wie jetzt im Spiegel) in aller Presse berichtet wird. Das dürfte auch seine Spuren bei der Bewertung des NM als attraktives Anlagesegment insgesamt hinterlassen. Der NM hatte in der Vergangenheit innerhalb Europas eine beispiellose Erfolgsstory hingelegt, ob das für die Zukunft bleibt, wenn die Listingregelungen für NM-Werte nicht verschärft werden, bezweifle ich...
Gruß furby
blaubärgrüsse
Für mich hört sich das leider so an, als wäre es egal, was die Firma letztlich wert ist, Hauptsache, man kann abräumen, was der Markt gerade noch hergibt. Vielleicht ist das aber auch nur ein Zeichen für das jähe Ende des Logistikbooms. Denn die Post als selbsternannter Vorreiter hat wohl etwas zu dick aufgetragen - was jeder ahnt, der drei Tage auf einen Brief von Berlin nach Hamburg warten muß.
Hamburg darüber, ob das Unternehmen sich des Verstoßes
gegen das Rabattgesetz schuldig gemacht hat. Hintergrund
ist das Geschäftsmodell des schwedischen Unternehmens,
das auf dem sogenannten Co-Shopping
beruht. Nach dem deutschen Rabattgesetz darf ein
Händler aber nur bis zu 3 Prozent Preisnachlass gewähren.
Nun die Gewissheit: Der Co-Shopping-Anbieter ist
vom Landgericht Hamburg wegen Verstoßes gegen das
Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
verurteilt worden. Stein des Anstoßes ist das von
Letsbuyit.com und anderen Wettbewerbern angebotene
"Stufen-Preismodell". Die Gesellschaft geht nach Angaben
seiner Justiziarin Romy Hochwald in Berufung. Jetzt
liegt es am Oberlandesgericht Hamburg. "Wir hoffen auf
die schnelle Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der
EU", so Letsbuyit-Rechtsanwalt Stefan Krüger. In der für
das nächste Jahr geplanten Richtlinie will die Bundesregierung
das aus dem Jahr 1933 stammende Rabattgesetz
ersatzlos streichen. Als schlechtes Omen erwies
sich das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Landgerichts
Köln. Darin ist dem Online-Kaufhaus Primus-Power-
Shopping, das dasselbe Geschäftsmodell wie
Letsbuyit betreibt, verboten worden, Mengenrabatte für
Gemeinschaftskäufe zu geben. Dabei beruft sich das
Gericht nicht auf das Rabattgesetz, sondern auf das Gesetz
gegen unlauteren Wettbewerb. Im Urteil heißt es,
dass Primus gegen den in Árt. 1 UWG niedergeschriebenen
Tatbestand der guten Sitten verstößt, da das Unternehmen
den Tatbestand des übertriebenen Anlockens und Ausnutzens
der Spiellust des Verbrauchers erfüllt.
Fazit: Nun stellt sich die Frage, welche staatliche Institution
den wackeren Ameisen zuerst das Licht ausbläst: Das Oberlandesgericht
oder der Konkursverwalter. Zur Erinnerung:
Letsbuyit schaffte es erst beim dritten Anlauf an den Neuen
Markt. Verzweifelt setzte man Bookbuilding-Spannen nach
unten, verlängerte Zeichnungsfristen und Roadshows. Kein
Wunder, wäre Letsbuyit doch ohne IPO mit leerer Kasse wenige
Wochen später pleite gewesen. Egal Wie nun das Oberlandesgericht
entscheidet, der Anleger sollte Letsbuyit nach wie
vor fern von seinem Depot halten.
Quelle: NeuerMarktInside-Online
Die Altaktionäre der CargoLifter AG verkaufen über Schnigge vor Ende der Haltefrist einige ihrer Anteile mit 30 prozentigem Preisnachlaß!!!
Kandidat 2)
Die InfoGenie Europe AG senkt senkt selbstlos die Bookbuilding-Spanne!!!
aber machen wir uns nichts vor , solange es leute gibt die jeden mist zeichnen wird auch jeder scheiß an die börse gebracht.
mfg zombi
ihr wollt ja nur den Kurs der Flop AG drücken, damit ihr sie billiger kaufen wird, meine Einschätzung: Die Aktie ist fundamental unterbewertet
Morgen kommt es zu großen Kursbocksprüngen und spektakulären Pressemeldung, deswegen: Kaufen wie verrückt!
:-)
Fred
die Flop AG zu shorten.
Es wurde übrigens vergessen zu erwähnen, dass Flop AG
nun die amerikanische Marktführerschaft anstrebt.
Mehr bei www.flops.let
Graumarktkurse bei Schnigge aktuell 33,33E.
Gerade kam die erste AdHoc: Vorstandsgattinen geschlossen zurückgetreten.
ach so, danach die woche auch. kz dausend.
ingo aus der pommes hat gehört fast alle großen firmen wollen partnerschaften . metabox liefert die technik , lets buy it übernimmt den vertrieb.
bei der zukunft ist dausend als sehr konservativ zu betrachten.
der vorstand