Neue Idee des Landgerichts Köln
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.03.11 18:00 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.11 13:11 | von: cyphyte | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 10.03.11 18:00 | von: wilbär | Leser gesamt: | 797 |
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Donnerstag, den 10. März 2011 um 11:47 Uhr
Kein Lotto für Hartz IV Empfänger in Nordrhein-WestfalenKöln. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln dürfen Hartz IV Empfänger ab sofort kein Lotto mehr spielen. Die Richter des LG Köln erließen jetzt eine entsprechende einstweilige Anordnung gegen die staatliche Westdeutsche Lotterie.
Der Streit zwischen den staatlichen und privaten Glücksspielanbietern ist nun in eine neue Runde gegangen. Ein privates Glücksspielunternehmen hatte beim Landgericht Köln beantragt es der Lotteriegesellschaft zu untersagen sei Rubbellose, Wettscheine oder Lottoscheine an Personen mit sehr geringen Einkommen zu verkaufen.
Das Landgericht Köln hat nun in einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG diese Produkte nicht mehr an den betreffenden Personenkreis verkaufen darf. Im Besonderen sei dies für Bezieher von Leitungen nach dem SGB II zutreffend. Begründet wurde die Entscheidung der Richter da die Spieleinsätze gerade bei Empfängern von Hartz IV in keinem Verhältnis zu deren Einkommen stehen würden. Zudem sehen die Regelsätze der neuen Gesetzgebung nur eine finanzielle Unterstützung für die Grundsicherung vor. Nach Ansicht der Richter gehören Alkohol, Tabak oder wie in dem betreffenden Fall das Glücksspiel nicht zu diesen Leistungen. Auch die im Staatsvertrag verankerte Verpflichtung der Länder, die Teilnehmer an den Glücksspielen zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten, würde nicht im Einklang mit dem Verkauf dieser Produkte an Personen stehen, die sich finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen.
Man sollte dann aber auch Rauchen und Saufen verbieten, kostet sowieso nur viel Geld und ist ungesund.
Und auch Pommes essen ist verboten - viel zu fett!
Also ich würd auch keinem Hartz 4 Empfänger empfehlen Lotto zu spielen, aber wenn er das unbedingt will und diese Chance zum Träumen haben möchte, so gering sie auch ist und er dafür vielleicht zwei Tage nur Butterbrot ohne Wurst isst, oder seine Klamotten nur aus der Kleiderkammer holt, dann sollte man ihm das nicht verbieten.
Das ist ja schon derb diskriminierend und stellt die Harzt 4 Empfänger praktisch als Menschen 2. ter Klasse dar, die nicht fähig sein sollen, und dann auch nicht dürfen über ihre Ausgaben im Rahmen ihrer Mittel selber zu entscheiden .
Und entschieden hat man so , weil Geschäftsmacher aus dem Ausland auch in Deutschland frei ihre Lotteriespieler anbieten wollen, und das bestimmt nicht, damit wenig leute mitspielen. Man will nur dem jetztgen Staatsmonopol in Bezug auf Lotterien Schaden zu fügen, um selber auch hier, zum eigenen Vorteil tätig werden zu können.
Eine total falsche Entscheidung!
Nur wie erkennt der Büdchenbesitzer(Existensgründer) mit Lottoannahme seine Exkumpel von der Arge?
Also muß man die Hartzer erkennbar machen.Wie wäre es mit einem Stern am Mantel?
Würde allerdings den Erkennungsfaktor für Hartzer erhöhen,besonders in den Sommermonaten.Dann dürften sie ihren Stern im Sommer sogar ablegen.
Gruß Wilbär.