Ich habe heute meine
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.09.10 22:18 | ||||
Eröffnet am: | 18.09.10 21:45 | von: Zini | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 18.09.10 22:18 | von: Zini | Leser gesamt: | 1.057 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Mein Verlustvortrag betrug 0 €.
Meinen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € habe ich nicht ausgeschöpft, da ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe.
Werbungskostenpauschale und Sparer-Freibetrag gibt es ja seit 01.01.2009 nicht mehr.
Grundfreibetrag sind die unteren 8004 € (2009) der Steuerbemessungsgrundlage.
Steuerklasse bleibt geheim !
Dann wird progressiv nach Spannen gestaffelt der Steuersatz vom Eingangssteuersatz 14,3 % (2009) bis zum Spitzensteuersatz 42 % (2009) hochgeschraubt.
Genaueres liefert die Steuertabelle, die aus der Steuerbetragsfunktion berechnet wird.
http://de.wikipedia.org/w/..._55.jpg&filetimestamp=20100326110113
Im Schnitt kommen da bei mir wohl ca. 28% bei raus.
Ich zahle keine Kirchensteuer und kein Kirchgeld !
Bin Atheist mit Leib, Seele entfällt.
Ich benötigte den Hauptbogen und die Anlagen N und KAP.
Handwerkerleistungen wurden nicht erbracht und ich beziehe keine Einkünfte aus Renten (R), Vermietung und Verpachtung (V), selbständiger Tätigkeit (S) usw.
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie z.B. Aktien- oder Derivateverkäufe werden seit 01.01.2009 mit der rollierend vom Broker gemäß Gewinn/Verlust berechneten und abgführten Abgeltungssteuer von 25 % + Soli abgegolten.
Dafür wird Steinbrück in die Annalen der deutschen Steuerrechts-Geschichte eingehen.
Als Richtschnur dienen die chronologisch geordneten Bankauszüge und die Jahres-Lohnsteuerabrechnungen des Arbeitgebers, in denen das steuerpflichtige Arbeitnehmer (AN)-Brutto eingetragen ist.
ELSTER nutze ich noch nicht, lasse das stattdessen den Steuerberater machen.
Der will auch von etwas leben !
Ihr seid die Besten, über Euch geht nichts und an Euch kommt auch keiner vorbei, mag da kommen was wolle. :-)