Quellensteuer (Angerechnete und Rückforderbare)
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 10.06.13 18:33 | ||||
Eröffnet am: | 16.05.10 20:20 | von: basti2310 | Anzahl Beiträge: | 26 |
Neuester Beitrag: | 10.06.13 18:33 | von: Langfristiger. | Leser gesamt: | 74.842 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Meine frage hierzu:
1. Was ist eine Anrechenbare Quellensteuer / Was eine Rückforderbare ?
2. Wie bekomme ich die Rückforderbare Steuer wieder? Von den beiden Dividendenzahlungen wurden mir gut 35% abgezogen....
Angerechnete Quellensteuer:
Telefonica 195,00€
Vivendi 210,00€
Rückforderbare Quellensteuer:
Telefonica 52,00€
Vivendi 140,00€
Nicht grade Unsummen. Aber auch keine Summe, die ich verschenken möchte.
Gruss
Quellensteuererstattung
Die Erntesaison ist vorbei, die Dividenden sind nach und nach ausgeschüttet worden - auch für ausländische Aktien. Jetzt kommt die richtige Zeit, sich die einbehaltene Quellensteuer zurückzuholen. Ein Service der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, hilft Anlegern dabei.
Immer mehr Investoren legen sich ausländische Werte in die Depots. Dies weiß auch Christiane Hölz, Rechtsanwältin bei der DSW. „Die Portfolios der Anleger werden immer internationaler. Gerade weil ausländische Unternehmen oft hohe Dividenden zahlen, ist die Erstattung der Quellensteuer für viele Investoren ein heißes Thema.“
Was ist die Quellensteuer und wie wird sie erstattet?
Bei einem Investment in ausländische Aktien wird in dem jeweiligen Heimatland des Unternehmens häufig eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen fällig. Die Höhe variiert von Land zu Land. So erhebt die Schweiz beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer, in Portugal gilt der Steuersatz von 20 Prozent. Für deutsche Anleger bedeutet dies eine doppelte Belastung, da sie hierzulande die Gewinnausschüttung nochmals komplett versteuern müssen.
Die Anleger haben die Möglichkeit, zuviel gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Dazu begrenzen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Zahlung auf 15 Prozent. Diese bilateralen Verträge hat Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass Anleger für die gleiche Einnahme in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen.
In der Praxis müssen Anleger jedoch zunächst in jedem Land Steuern zahlen, in dem sie Aktien besitzen. Dabei gelten für die verschiedenen Länder auch unterschiedliche Regeln und Fristen. Generell gilt: Anleger müssen zunächst die anfallenden Quellensteuern zahlen. Später können sie diese mit Hilfe eines Antrags auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern. Diese Forderung kann rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden.
Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind. So ist es beispielsweise in Spanien. 15 Prozent behält der spanische Staat ein. 15 Prozent sind bei der deutschen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Rückerstattung direkt bei der spanischen Finanzverwaltung entfällt damit. Bei den meisten Ländern fällt die Quellensteuer aber höher aus.
Sonderfall USA
Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ erforderlich. Diese kann – anders als bei anderen Staaten – nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.
„Wir haben ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schnell und problemlos Anleger an ihr Geld kommen. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel. Die Anträge sind einfach und verständlich aufgebaut und werden innerhalb weniger Monate bearbeitet“, berichtet Hölz. Anders sehe dies bei den französischen Nachbarn aus. „Die dortige Finanzverwaltung akzeptiert die Anträge nur, wenn sie durch eine Depotbank eingereicht werden. Dadurch entstehen den Aktionären zusätzliche Kosten.“
So funktioniert die Rückerstattung – ein Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung soll die anfallenden Steuern und Rückerstattungsbeträge verdeutlichen:
Bruttodividende 10.000 Euro
Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%) 3.500 Euro
Nettodividende (Auszahlung) 6.500 Euro
Einbehaltene Quellensteuer (35%) 3.500 Euro
DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer 1.500 Euro
Differenz = rückforderbare Quellensteuer 2.000 Euro
In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer in Höhe von 2.000 Euro zurückfordern. Die restliche Quellensteuer von 1.500 Euro unterliegt keinem Erstattungsanspruch und kann bei dem Aktionär als so genannte anrechenbare Quellensteuer auf die individuelle Steuerschuld im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Quelle: http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsID=164
Ich sag' dir, ist echt der Hammer was man so alles im I-Net findet ;-).
Nicht genuig damit! Die deutschen Banken haben Schiss, weil Spanien gegen das DBA verstößt und behalten vorsichtshalber die gesamten 25% als Abgeltungssteuer ein. Das machen sie, weil sie Verlautbarungen des Bundeszentralamts für Steuern entnommen haben, dass der deutsche Aktionär ja seine gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückfordern könne - schlimmstenfalls also die gesamten 19%. Damit die Banken vom Fiskus nicht haftbar gemacht werden können, tun sie halt so, als ob es keine anrechenbare Quellensteuer gäbe. Leider kommt das Bundeszentralamt für Steuern seiner Aufgabe nicht nach. Sie sagen, sie hätten ihnen verfügbare Quellen ausgenutzt und im übrigen sei das, was sie sagen ohnehin nicht verbindlich.
Damit zahlt der deutsche Steuerzahler auf 100 Euro Dividende 19 Euro an der Quelle für den spanischen Fiskus und weiter 25 Euro an Abgeltungssteuern. Wer sich darüber ärgert, der kann ja 4 Euro von den Spaniern zurückfordern und beim deutschen Finanzamt beantragen, dass er 15 Euro der Quellensteuer anerkannt bekommt.
Das sollte beim DSW eigentlich bekannt sein.
Die 4 % zurückholen schafft man, indem man ein spanisches Dokument ausfüllt, und sich beim heimischen Finanzamt bestätigen lässt, dass man hier Steuern zahlt
Ich habe aber nicht verstanden, wie man sich die 15 % vom deutschen Finanzamt zurückholt. Passiert das automatisch mit der Steuererklärung oder muss man etwas gesondertes beantragen. Gibt es dazu auch einen Link, der erklärt, wie das geht?
Dividende EUR 1.60
Div. Rendite Brutto 11,68%
QST Abzug Spanien 19% (von 1.60) = 0.304 EUR
Abg. Steuer D 25% (von 1.60) = 0.40 EUR
Div. Rendite netto (1.60-0,704)= 0.896 EUR
entspricht akt. DIV rendite von 6,54%
Rückforderung 4% (von 1.60) = 0.064 EUR
erhöhte Netto-Div auf 0.96 EUR entspricht 7,007%
Rückschlüsse daraus:
1.) Wenn die ganze Prozedure gebührenfrei abläuft, hat man hohen administrativen Aufwand und braucht einen langen Atem. Aber, man kann effektiv ein halbes % rausschlagen. Lohnt das?
2.) Sollten nur z. Bsp. 5 EUR Kosten anfallen (egal für was) muss man schon (5 / 0.064) 80 Stück haben um flat rauszukommen. Das entspricht einem Investment von ca. 1.100 EUR. Bei einem Investment von 5000 EUR (365 Stück) ist der ausmachende Betrag EUR 23,64
Also Jungs und Mädels, wenn ich mich nicht vertan habe dann reden wir hier von Peanuts. Es sei den ich bin Gross-Investor. Und nur wegen 7% Dividende muss ich nicht unbedingt Telefonica kaufen. Zumal, wenn der Gewinn sich wie prognostiziert um 1.60 p. Sh. liegt, läge die Ausschüttungsquote nahe bei 100%. Ob das realistisch / gesund ist?
Aber jeder wie er meint.
@ dam
Es kommt darauf an, wie hoch deine Dividende ist. Hast du weniger als 1.500 Euro erhalten, kannst du die gesamte Quellensteuer zurückerhalten.
Liegst du über dem Freibetrag von 1.500 Euro, kannst du nur die 4 % erstattet bekommen.
Der deutsche Fiskus geht zunächst immer davon aus, dass man die Quellensteuer voll zurückerstattet bekommt. Deshalb wird deine Aktie mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert, falls dein Freistellungsauftrag voll ausgeschöpft sein sollte.
Wenn du also mehr als 1.500 Euro Dividende erhälst, musst du die Erstattung der 4 % in Spanien machen, und bei der deutschen Steuererklärung das irgendwie angeben, dass du die zuviel gezahlten 15 % erstattet bekommst
Ja man benötigt eine Bestätigung vom Finanzamt.
Ich hab gestern aufgrund der Neuerungen noch einmal im Internet geschaut. Man benötigt für die Erstattung nun keine spanische Steuernummer (NIE) mehr. Man wird die Erstattung auch Online verschicken können.
Einziger Nahchteil: die Dokumente sind auf Spanisch.
Aber im Großen und Ganzen wird es einfacher.
Vielen Dank für die Tipps. Meine Dividende ist übes ganze Jahr gerechnet leicht höher als 1500 Euro.
Heisst das, bis 1500 Euro Dividende bekomme ich die Quellensteuer zurück, und ab dem 1501. Euro Dividende dann nicht?
Wenn ja, dann lohnt es sich für mich, denn dann würde ich um die 300 Euro Quellensteuer von den Spaniern zurückbekommen, das sind dann keine Peanuts mehr.
Das mit den Dokumenten werde ich die Tage mal angehen, werde im Forum mal berichten, wie aufwändig das ist.
Entwicklung rasant: Kurz vor Redaktionsschluss
gab es eine Wendung, die selbst
Bankenexperten überraschte: Das Bundesfinanzministerium
(BMF) hat auf Anfrage von BÖRSE ONLINE erstmals bestätigt,
dass sämtliche spanischen Dividendenzahlungen
aus dem Jahr 2009 an Anleger mit
deutscher Bankverbindung zum Negativen
hin korrigiert werden müssen: „Da die
deutschen Kreditinstitute in 2009 die Quellensteuer
fälschlich angerechnet haben,
muss eine Berichtigung der angerechneten
Quellensteuer erfolgen“, heißt es in dem
Schreiben. Wie die Korrektur ablaufen soll,
wird derzeit zwischen BMF und Banken
verhandelt.
Für Privatanleger ist mit dieser Nachricht
klar: Wer sich 2009 über Dividendenerträge
aus Spanien gefreut hat, sollte
nun Rücklagen bilden, um für die Nachforderungen
gewappnet zu sein. Das ist für
viele Investoren besonders ärgerlich, nachdem
ihnen bereits im vergangenen Jahr die
iberischen Dividendenausschüttungen
storniert und danach mit spanischer Quellensteuer
(19 Prozent) und deutscher Abgeltungsteuer
(25 Prozent mit 5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
Kirchensteuer) belastet worden waren. Insgesamt
ergab das eine Steuerlast von
45,4 Prozent – ohne Kirchensteuer.
Doch wie kam es zu diesem Durcheinander?
Grundsätzlich stoßen beim Thema
Quellensteuer zwei Interessen aufeinander.
Der deutsche Fiskus sagt: Wer seinen
Wohnsitz in Deutschland hat, muss hier
auch sein gesamtes Welteinkommen versteuern,
und dazu zählen auch Erträge
durch ausländische Wertpapiere. Und es
spielt keine Rolle, ob diese im deutschen
oder ausländischen Depot liegen.
Länder,
in denen die Unternehmen beheimatet
sind, ihren Anteil an den Gewinnausschüttungen.
Sie kassieren ihre Abgabe direkt
an der Quelle, noch bevor die Gelder an die
ausländischen Investoren über die Grenze
fließen können – daher auch der Name
Quellensteuer. Im schlechtesten Fall läuft
es für einen deutschen Anleger so: Eine
Dividende wird im sogenannten Quellenland
um den dortigen Steuersatz gekürzt
und nach Deutschland überwiesen, wo
dann der hiesige Fiskus zuschlägt. Ergebnis:
eine Doppelbesteuerung.
Da so eine Zweifachbelastung auf Dauer
viele Anleger von Auslandsinvestitionen
abhalten könnte, haben jedoch viele Länder
sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) geschlossen. Deutschland unterhält
mit mehr als 80 Staaten solche Verträge.
In den Kontrakten ist geregelt, wie
viel Prozent der im Ausland erhobenen
Quellensteuer maximal auf die deutsche
Abgeltungsteuer angerechnet werden können.
Sehr häufig sind es 15 Prozent, weil
dieser Satz in einem Muster-DBA der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) vorgesehen
ist und daher als Vorbild gilt. Der Sinn einer
solchen Einigung: Jede Seite erhält ein
Stück vom Steuerkuchen, ohne dass Investitionen
im Ausland unattraktiv werden.
Doch auch für den Anleger bieten die
DBA-Prozentsätze eine Besonderheit: Sie
ermöglichen es ihnen, sich zumindest
einen Teil der Steuerlast zurückzuholen.
Das ist vor allem deshalb wichtig, weil einige
Staaten mehr Quellensteuer einbehalten
als in Deutschland anerkannt wird. So
schlagen etwa die Schweiz mit 35 Prozent
und Finnland mit 28 Prozent beim Anleger
besonders stark zu, wobei der deutsche
Fiskus nur 15 Prozent auf die hiesige Abgabe
anrechnet.
Die Lösung: Investoren können per
Antrag den hierzulande nicht anerkannten
Steueranteil im Quellensteuerstaat zurückfordern.
Ein Musterbeispiel dafür, wie unkompliziert
das funktionieren kann, ist die
Schweiz (siehe Rechenbeispiel auf Seite
20). Problemlos funktioniert die Rückerstattung
in der Regel auch bei den Staaten
Frankreich und Österreich.
Berüchtigt, wenn es um Quellensteuer-
Rückerstattungsanträge geht, ist dagegen
Italien. Wartezeiten von fünf bis zehn Jahren
sind hier keine Seltenheit. „Wenn überhaupt
gezahlt wird“, sagt ein Steuerberater,
der nicht genannt werden möchte.
„Ich hatte in den letzten 20 Jahren immer
den Eindruck, das wird in Italien nach Kassenlage
entschieden. Mittlerweile rate ich
Anlegern, sich ernsthaft zu überlegen, ob
sie sich den Ärger nicht ersparen wollen,
indem sie von vornherein auf einen Antrag
in Italien verzichten.“
Für Spanien steht mittlerweile immerhin
fest, dass 1500 Euro Dividendenerträge
pro Jahr von der dortigen Quellensteuer
befreit sind. Das gilt sowohl für Spanier als
auch für deutsche Aktionäre. Da der spanische
Staat aber nicht nachvollziehen
kann, wie viele Dividenden ein Anleger
bereits erhalten hat, werden zunächst pauschal
19 Prozent Quellensteuer abge
zogen. Spanier lassen sich dieses Geld
über ihre Einkommensteuererklärung
gutschreiben.
Das Problem für Deutsche: Der Freibetrag
von 1500 Euro stellt einen Erstattungsanspruch
gegenüber dem spanischen Fiskus
dar. Und solange sich Privatanleger
dieses Geld nicht dort zurückgeholt haben,
erlaubt der deutsche Fiskus nicht, die dort
bezahlte Steuer auf die Abgeltungsteuer
anzurechnen. Da ändert es auch nichts,
dass es die formalen Hürden in Spanien
für einen Deutschen schwer machen, sein
Geld zurückzufordern. Zunächst gilt es,
eine spanische Steuernummer für Ausländer
zu beantragen, die sogenannte NIE. Das
geht zum einen in einer Dienststelle der
nationalen Polizei („Policía Nacional“), die
in vielen größeren Städten zu finden sind.
Zum anderen können Anleger die Nummer
auch in der spanischen Botschaft in Berlin
oder den Generalkonsulaten in Frankfurt,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
oder Düsseldorf beantragen.
„Die nächste Hürde ist eine spanische
Bankverbindung“, sagt Jörg Hörauf, Steuerberater
bei Ecovis in Barcelona, „die ist
zwingend, weil eine Erstattung nur auf ein
spanisches Konto überwiesen werden
kann.“ Und damit nicht genug: Wer sich
die NIE und ein iberisches Konto eingerichtet
hat, muss auch noch einen Erstattungsantrag
ausfüllen. Den finden Aktionäre
unter www.aeat.es im Internet.
Der Antrag, den Webnutzer mittels
Suchfeld (Buscar) leicht finden, heißt „Modello 210
Steuerexperte Hörauf ist skeptisch
angesichts der neuen Situation:
„Deutsche Privatanleger sollten derzeit eine
Investition in spanische Wertpapiere gut
abwägen“, meint er. Häufig halte sie aufgrund
der gestiegenen Steuerbelastung
keiner Renditebetrachtung mehr stand.
Doch es gibt auch einen Lichtblick. So
haben einige Bankenfunktionäre in Berlin
offenbar die ersten Signale erhalten, dass
in Spanien über eine Gesetzesnovelle nachgedacht
wird: Demnach könnte es noch in
diesem Jahr möglich werden, dass die spanische
Erstattung auch auf ein deutsches
Konto überwiesen wird.
Knifflig bleibt der Fall Norwegen. Das
deutsche Finanzministerium beharrt im
Augenblick weiter darauf, deutsche Anleger
könnten sich dort Quellensteuer zurückzahlen
lassen. Etliche Banken haben vom
norwegischen Fiskus jedoch die Auskunft
erhalten, dies gelte nicht für Privatanleger.
Und bis diese Meinungsverschiedenheit
geklärt ist, bleibt den Anlegern nichts übrig,
als abzuwarten. BÖRSE ONLINE wird diese
Entwicklung im Auge behalten – und regelmäßig
darüber berichten.
https://www2.agenciatributaria.gob.es/es13/h/ie02100b.html?idi=ES#P31
Was ich aber gesehen habe, ist, dass die Überweisung auf ein ausländisches Konto erst ab 1. März 2012 funktioniert, davor kann man sich das Geld nur auf ein spanisches Konto überweisen lassen.
Falls ich falsch liege, bitte hier im Forum korrigieren. Die NIE Nummer kann man sich vorher generieren lassen, ist wirklich ganz komfortabel.
Falls jemand von euch das schon ausgefüllt hat, würde ich mich über einen regen Austausch, auch per PN, freuen.
Wenn man 1000 Aktien von Telefonica hat, reden wir hier von 200-300 Euro im Jahr, das sind, zumindest für mich, keine Peanuts.
an alle: wenn sobald ihr 1Cent über dem Freibetrag von 1.500 Euro seid, müsst ihr aufjedenfall 15 % Quellensteuer an Spanien abführen. Um dem deutschen Fiskus beweisen zu können, dasss ihr nicht die vollen 19 % erstattet bekommen habt, müsst ihr die restlichen 4 % der spanischen Quellensteuer euch erstatten lassen, um einen Anspruch auf Steuerminderung in Deutschland gewährt zu bekommen.
Ab März nächsten Jahres kann man sich dann direkt online (soweit ich weiß ohne Postalischen Weg) die Quellensteuer von 2011 erstatten lassen.
@ dam man kann sich selbst eine NIE generieren lassen? Klingt klasse!
15:15 21.11.11
New York (aktiencheck.de AG) - Simon Weeden, Analyst der Citigroup, stuft die Aktie von Telefónica (Telefónica Aktie) unverändert mit "hold" ein.
Die Aktie werde weiterhin in der "Least Preferred List" des Telekommunikationssektors geführt. Das Kursziel bleibe bei 13,50 EUR.
Der Q3-Bericht von Telefónica sei sehr schwach ausgefallen. Die Margen hätten in allen Regionen enttäuscht. Die Gewinndynamik verliere wegen der schwachen Geschäftsentwicklung in Spanien und der Eintrübung des Umfelds in Lateinamerika an Kraft. Bei der Dividende bestehe die Gefahr einer Kürzung.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Analysten der Citigroup die Aktie von Telefónica weiterhin zu halten. (Analyse vom 21.11.11) (21.11.2011/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Quelle: Aktiencheck
Aber wiso nehmt Ihr wenn es solche Probleme gibt mit der Steuer gibt nicht irgendein Derivat einer Bank ? Ich hab das weil mich das interessiert hat , Anfang November bei der letzten Dividenden Zahlung anhand eines xxl-waves der Deutschen Bank mal beobachtet . Der Kurs des Derivates wird genau um die Dividende angepasst und stand am Tag danach höher obwohl sich kurstechnisch nix tat. Muss es ja auch,sonst kann ja jeder vor einer Dividendenzahlung short gehen und daran verdienen... Ok,bei diesem Endloszertifikat hat man vielleicht ein paae Prozentpunkte Zeitwertverlust,allerdings keine 19% Quellensteuer bzw keinen Umstand sich diese wieder einzuholen.Die Croux dürfte sein,sich dass passende Scheinchen rauszusuchen.Die Idee halte Ich aber für nicht schlecht,oder ?Wie seht Ihr das ?
Ich hab es trotz aufmerksamen Lesens leider immer noch nicht kapiert was Ich genau machen muss um die spanische Steuer wieder einzuforden.Kann das mal jemand (für dummies please... ;) ) genauer erläutern. Hätte Interesse mir ein paar Aktien zuzulegen.
Gruss,C.
Telefonica kürzt Dividende 2012 auf 1,50 Euro je Aktie
18:16 14.12.11
MADRID (dpa-AFX) - Der spanische Telekom-Konzern Telefonica (Telefónica Aktie) hat eine Dividendenkürzung für das kommende Jahr angekündigt. Die Dividende werde von 1,60 Euro je Aktie im laufenden Jahr auf 1,50 Euro sinken, teilte der Konzern am Mittwoch mit. Der Barbetrag solle 2012 bei 1,30 Euro liegen. Der Rest soll durch Aktienrückkäufe erzielt werden. 2013 solle dann mindestens eine Gesamtdividende in der Größenordnung des Jahres 2012 ausgeschüttet werden./jha/she
Quelle: dpa-AFX
Hallo User,
so habe ich meine 19 % spanische Quellensteuer zurüchgeholt:
Für 2010 habe ich eine Bruttodividende von 1950 Euro erhalten.Einbehaltene Steuer 375,36+ span Quellensteuer 19% = 370,50 Nettodividende = 1579,50
Antrag auf Erstattung der span. Quellensteuer Modelo 210 alte Version heruntergeladen und mit Google Übersetzer ausgefüllt. 1 Antrag bis 1500 Euro Bruuttodividende uns 1 Antrag für die restliche Dividende von 1500 bis 1950 = 450 Euro. N.I.F.-Nummer im neuen elektronischen Modelo für 2011 generieren. Diese Nummer dann im alten Modelo 210 für Dividenden aus 2010 eintragen. Dann ausgefülltes Modelo zusammen mit Wohnsitzbescheinigung 2010 vom Wohnsitzfinanzamt + Bestätigung eines Girokontos in Deutschland+ Schreiben mit der Bitte um Ausstellung und Zusendung eine Schecks. Ich habe dann 3 Monate später einen Scheck über 285 Euro erhalten. Die Gebühr für die Einreichung des Schecks betrug 10,00 bei meiner Hausbank.Die Restlichen 18,00 Euro das sind 4% von 450,00 Euro habe ich noch nicht erhalten. Mal sehen wann die eintrudeln.
Hier den span.Text für die Bitte um einen Scheck: Debido a que no cuento con una cuenta bancaria en Espana solicito cortesmente que me sea enviado un cheque por el importe debido
Le agradezco de antemano
Bei weiteren Fragen kann man sich an den Botschaftsrat für Finanzen der Botschaft von Spanien in Berlin wenden. E-Mail hacienda.berlin@t-online.de
Den Antrag dann an agencia Eatatal de Administracion Tributaria
Dependencia de Asistencia y Servicios Trbitarios
Delegacion Central de Grandes Contribuyentes
Paseo de la Castellana, 106
E-28046 Madrid senden
Habe vor mir neben meinen Telefonica Aktien noch eine Telefonica Anleihe zuzulegen. Ich denke aufgrund der breiten Aufstellung und des Geschäftsmodells ist das Risiko beides im Depot zu haben vertretbar.
Weiß jemand (bzw. noch besser hat Erfahrung damit), ob auf Telefonica-Anleihen ein Quellensteuerabzug vorgenommen wird?
Vielen Dank!
Im November 2013 und im Mai 2014.
Ob Scrip oder nicht, weiß ich noch nicht, aber wie die Tendenz geht, wirds wohl scrip werden. Ist steuerlich günstiger für den Aktionär, und Telefonica muss nicht ans Eingemachte und Kohle cash auszahlen.