Im Auto Handy anfassen 1 Punkt und 40 Euro


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Neuester Beitrag: 24.04.10 11:00
Eröffnet am:23.04.10 21:49von: Novesia Gold.Anzahl Beiträge:19
Neuester Beitrag:24.04.10 11:00von: polyethylenLeser gesamt:1.497
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117 Postings, 5460 Tage Novesia GoldnussIm Auto Handy anfassen 1 Punkt und 40 Euro

 
  
    #1
2
23.04.10 21:49
Die Grünen Jungs haben mich mit dem Handy in der Hand am Lenkrad erwischt. Obwohl ich weder telefoniert noch irgend etwas anderes mit dem Phone gemacht habe soll ich blechen.

Frechheit!  

117 Postings, 5460 Tage Novesia GoldnussSo wie ich die deutsche Justiz einschätze

 
  
    #2
23.04.10 21:52
wird der Richter mich verdonnern. in meinem Rechtsschutzversicherungsvertrag sind 150 Euro Selbstbeteiligung eingebaut, -ich werde aber trotzdem dagegen vorgehen.
Spaß muß sein.  

57900 Postings, 5512 Tage meingottÄhhh..da denke ich habe sie schlechte Karten

 
  
    #3
23.04.10 21:55
Ich hatte voriges Jahr die gleiche Streiterei mit der Polizei....Nach 2 Einsprüchen auf der BH kam keine Schreiben mehr.

Ich habe mal kurz mit meinem Anwalt tel. , der sagte , daß eindeutig in der Gesetzgebung steht..."telefonieren"  und nicht halten.  

11570 Postings, 7644 Tage polyethylenspar dir die 150EUR

 
  
    #4
2
23.04.10 21:56
Das Handy in der Hand zu halten reicht für eine Bußgeld!  Die Gerichte haben wichtigeres zu urteilen.

57900 Postings, 5512 Tage meingottDer Selbstbehalt wird nicht tragend für dich

 
  
    #5
23.04.10 21:57
Den bekommst du ersetzt , wenn du freigesprochen wirst..ich geh mal davon aus, daß es zu keine Verhandlung kommt...außer die Gesetze sind bei euch viel anderes als bei uns...aber ehyyyy...ihr seid Deutschland...sag niemals nie  ;-))  

57900 Postings, 5512 Tage meingottPoly

 
  
    #6
23.04.10 21:58
dann habt ihr andere Gesetze als wir.  

1066 Postings, 5689 Tage doc-tja pech gehabt

 
  
    #7
5
23.04.10 21:58
während der fahrt einen blasen lassen koste nichts  höchstens es ist ne nutte  

11570 Postings, 7644 Tage polyethylenStVo

 
  
    #8
1
23.04.10 22:07
Das Handyverbot findet sich in § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO): „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Natürlich gibt es auch Ausnahmen:

Halt, Sie halten Ihr Handy!

Ganz so streng sind die Gerichte aber nicht immer. Das Oberlandesgericht Köln hat etwa einen Verstoß gegen das Handyverbot verneint, wenn ein ausgeschaltetes Handy lediglich von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wird, weil es in der Ablage unangenehm geklappert hat (Beschluss v. 23.08.2005, Az.: 83 Ss-Owi 19/05). Ein Bußgeld konnte hier vermieden werden, weil das Handy nicht angeschaltet war. Wenn man im Auto also Gegenstände bewegen und aufnehmen darf, spricht schon der gesunde Menschenverstand dafür, dass für ein ausgeschaltetes Mobiltelefon nichts anderes gelten kann. Erfreulicherweise sahen das die Kölner Richter ebenso.

Handy-Rücken bleibt also erlaubt! Oder doch nicht? Zweifel sind durchaus angebracht. Jedenfalls sieht für den Betroffenen die Rechtslage besser aus, wenn das Handy ausgeschaltet ist. Hier differenziert sogar das Oberlandesgericht Köln ganz genau. Nimmt der Autofahrer das Handy auf, um es zum Telefonieren einzuschalten und scheitert sein Vorhaben aber, weil der Akku leer ist, liegt ein Verstoß gegen § 23 Absatz 1a StVO vor (Beschluss v. 14.04.2009, Az.: 83 Ss-Owi 032/09).

57900 Postings, 5512 Tage meingott§ 102 KFG Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

 
  
    #9
23.04.10 22:09
(3) Der Lenker muß die Handhabung und Wirksamkeit der Betätigungsvorrichtung des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges kennen. Ist er mit ihrer Handhabung und Wirksamkeit noch nicht vertraut, so darf er das Fahrzeug nur mit besonderer Vorsicht lenken. Er muß die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festhalten und muß beim Lenken Auflagen, unter denen ihm die Lenkerberechtigung erteilt wurde, erfüllen. Er hat sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung die näheren Vorschriften bezüglich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen festzulegen. Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen.  

57900 Postings, 5512 Tage meingottIch sags ja

 
  
    #10
23.04.10 22:09
Sag niemals nie zu Deutschland  

9095 Postings, 8720 Tage Boersiator#1 Selbst schuld!

 
  
    #11
23.04.10 22:16
Das ist nicht erst seit gestern verboten, wieso also aufregen?

Wenn man während der Fahrt das handy benutzt, dann darf man sich eben nicht erwischen lassen.

Ende. Aus. Wochenende.

57900 Postings, 5512 Tage meingottIch hab so kleines Handy Feuerzeug

 
  
    #12
23.04.10 22:16
Das hab ich immer im Auto...wenn sie wieder mal kontrollieren, dann faher ich ab und zu zurück und halt mit das dann ans Ohr.....Einige male werde ich dann aufgehalten vom Kappler, der natürlich schon völlig aufgeregt ist, wenn er das sieht.

Ich teile ihm dann immer mit lachen im Gesicht mit, daß das Feuerzeug nicht funzte , und ich in diesem Moment horchen wollte , ob Gas aus dem Feuerzeug kommt....das lustige dann daran ist immer, wenn sie das Feurzeug untersuchen..hahahahahaha

Ich mach das aber natürlich nicht bei mir zuhause....  

57900 Postings, 5512 Tage meingottUnd meine Paula macht dann auch immer Stress

 
  
    #13
23.04.10 22:18
weil sie mich dann immer niedermacht, weil ich mich immer mit dem Staat anlegen muß und mir das schon einiges gekostet hat.
Unter anderem 5 mal den Lappen verloren  gggggg...Sie hat ja recht, aber es macht trotzdem SPass..hahahahah  

117 Postings, 5460 Tage Novesia GoldnussWenn halten vom Handy im Auto nicht erlaubt ist,

 
  
    #14
23.04.10 22:37
dann dürfte man im Auto gar nichts mehr in die Hand nehmen. Ich habe mich natürlich im Netz schlau gemacht, eine absolute Rechtssicherheit zu dem Thema gibt es nicht. Es muß mal ein Betroffener bis zum BGH laufen, vielleicht macht meine Rechtsschutz mit.
Ich lasse es darauf ankommen!  

117 Postings, 5460 Tage Novesia Goldnuss#8

 
  
    #15
23.04.10 22:39
Ich habe es ja gar nicht benutzt!  

7405 Postings, 5441 Tage Lars vom Marsoweia

 
  
    #16
23.04.10 22:43

11570 Postings, 7644 Tage polyethylenwenn die Polzei jetzt jedem beweisen muss

 
  
    #17
23.04.10 22:49
dass er das Handy benutzt hat, wird es lustig. (Gesprächsnachweis, SMS etc.) Den Gerichten ist so schon langweilig

7903 Postings, 6293 Tage jezkimi1 Punkt ist eine Strafe, ....

 
  
    #18
1
24.04.10 10:56
40 Euro blechen ist eine zweite Strafe. Nach meinem Rechtsempfinden ist eine doppelte Bestrafung nicht zulässig. Zumindest habe ich das so gelernt. Bin aber kein Rechtsgelehrter. Trotzdem, ein Vergehen, zwei Strafen = Scheiße!

11570 Postings, 7644 Tage polyethylenPunkte gibt es nie zum Nulltarif

 
  
    #19
24.04.10 11:00
da klebt immer ein Preisschild dran.  

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