befristete Verträge
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.04.10 13:04 | ||||
Eröffnet am: | 26.03.10 08:13 | von: Kostenfaktor | Anzahl Beiträge: | 23 |
Neuester Beitrag: | 20.04.10 13:04 | von: Kostenfaktor | Leser gesamt: | 1.462 |
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und zwar geht es darum, dass mein arbeitskollege seit geraumer zeit im unternehmen befristet angestellt ist und ob dieses überhaupt rechtens ist.
im Sept. 2001 bis Jan 2004 wurde die Ausbildung absolviert und seit 2004 bis heute ist er jedes mal befristet verlängert wurden (7-8 befristete verträge). die ersten 2 jahre ohne einen sachgrund und nach ablauf der 2 jahre für weitere 4 jahre befristete verträge mit sachgrund der vorübergehenden befristung § 14 Abs 1 TzBfG.
mal ganz zu schweigen aus moralischer sicht. das unternehmen erwirtschaftet mio gewinne und lagert geschäftsteile aus. ich vermute, dass es nicht die grundidee vom staat war, mitarbeiter beliebig oft zu verlängern.
aber wie würde es vor gericht ausgehen?
@slater: in unserem unternehmen soll es eine sehr gute rechtsabteilung geben und die personalabteilung würde es darauf ankommen lassen. wie sicher bist du bei der aussage " kettenbefristung sind verboten" eine klage wäre sehr teuer!
Wenn Sie längere Zeit hintereinander mit immer wieder erneuerten Sachgrundbefristungen "in der Kette" beschäftigt sind, kann es sein, daß Ihr Arbeitsvertrag nur scheinbar befristet, in Wahrheit aber ein unbefristeter Vertrag ist.
Rechtlich kommt es hierbei immer nur auf den Sachgrund für die letzte Befristung an. Sie können sich daher, wenn Sie die Wirksamkeit der Befristung in Zweifel ziehen, nur auf die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristungsabrede berufen, d.h. die mögliche Unwirksamkeit der in vorangegangenen Zeitverträgen enthaltenen Befristungen interessiert rechtlich nicht mehr.
Im übrigen ist es natürlich nicht gleichgültig, ob Sie lediglich für drei oder vier Jahre oder aber zehn oder zwölf Jahre lang hintereinander befristet beschäftigt sind: Mit zunehmender Anzahl der hintereinander geschalteten, auf Sachgründe gestützten Befristungen und mit zunehmender Dauer der gesamten Vertragszeit steigt nämlich die Wahrscheinlichkeit dafür, daß es für die letzte Befristung in Wahrheit keinen Sachgrund gibt, weil nämlich ein dauerhafter Arbeitsbedarf vorliegt. Demgemäß wird es mit zunehmender Gesamtdauer der Beschäftigung immer wahrscheinlicher, daß ein Arbeitsgericht zu dem Schluß kommen wird, daß die (zuletzt vereinbarte) Befristung unwirksam ist und daß daher in Wahrheit ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
Eine ohne Sachgrund vereinbarte Kettenbefristung ist in jedem Falle nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zulässig (§ 14 Abs.2 TzBfG), s. oben.
der sachgrund liegt aber vor und die abteilung ist weggefallen bzw. im ausland (dank globalisierung)
gibt es einen Betriebsrat?
@einsamersama. das ist ne erstgemeinte frage gewesen, es geht hier nicht nur um eine existenz, sondern kollege x hat frau und kind und ist von arbeitslosigkeit betroffen.
Gruß
Talisker
der kein Jurist ist, aber weiß, dass da schneller ein unbefristeter Vertrag zustande kommt als so manchem AG lieb ist
Leider vor Jahren mir so gegangen. Der BR hat nur mit den Schultern gezuckt.
unsre befürchtung ist, dass der letzte sachgrund gegeben ist, da man frühere tätigkeiten nicht mehr im vollen umfange bearbeitet und die arbeit übergeben wurde.
schlimmer trifft es nur die MA von zeitarbeitsfirmen. halbes gehalt, selbe leistung und kannst eventl. von heute auf morgen wieder weg sein.