4,50 Euro Stundenlohn nicht "sittenwidrig" ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.10.09 19:11 | ||||
Eröffnet am: | 17.10.09 19:27 | von: Ceres | Anzahl Beiträge: | 24 |
Neuester Beitrag: | 20.10.09 19:11 | von: Shortkiller | Leser gesamt: | 2.710 |
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Wann sind Löhne sittenwidrig? Nach Ansicht von Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) ist es vertretbar, wenn Arbeitnehmer für 4,50 Euro die Stunde arbeiten. Erst Löhne unterhalb dieser Grenze seien sittenwidrig. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla lehnt gesetzliche Mindestlöhne ab.
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat in der Debatte um sittenwidrige Löhne eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 4,50 Euro ins Spiel gebracht. Er halte es „für gut und richtig“, dass die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin jetzt ein Mindestarbeitsbedingungengesetz auf den Weg bringen wolle, sagte Müller.
Denn es gebe eine absolute Grenze, unterhalb derer jeder Lohn sittenwidrig sei. „Diese Lohnuntergrenze müssen wir gesetzlich definieren.“ Zur Höhe sagte Müller der „Bild am Sonntag“ : „Die Debatte geht wohl um 4,50 Euro.“
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hatte am Donnerstag angekündigt, dass die schwarz-gelbe Koalition sittenwidrige Löhne per Gesetz verbieten wolle. Zugleich lehnte er einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Pofalla ist der Verhandlungsführer der Union in der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Arbeit und Soziales; er ist als neuer Arbeitsminister im Gespräch.
Mit scharfer Kritik reagierten die Gewerkschaften auf die schwarz-gelben Pläne. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro pro Stunde sowie weitere Branchenmindestlöhne.
http://nachrichten.aol.de/nachrichten-politik/...91017100053254376341
Hauptsache ihre Bezahlung ist sicher und völlig unabhängig von irgendwelcher "Leistung".
heute sitzen die Leute muede herum,
weil zwischen des Michels Uebels Ursache und der Realitaet
immer die Mattscheibe davorsteht.
Man sollte also als erstes die Mattscheibe bewerfen...
Hauptsache ist das die 4,50 dann leistungsbezogen sind.
Das ist ein Skandal.
Ich weiß nicht, was noch alles passieren muß, damit die Deutschen mal aus ihrer Lethargie aufwachen und gegen diese Ausbeutung vorgehen. Scheinbar ist die Schmerzgrenze immer noch nicht erreicht.
direkt aus dem herzen gesprochen!
wenn die realeinkommen derartig niedrig angesetzt werden, kann man nur noch von lebensarmut sprechen. bitter, aber wahr.
und extrapolieren wir mal das ganze auf eine kommende altersarmut. mag gar nicht dran denken.
wer zahlt denn freiwillig z.B. beim Friseur mehr?
also bei Mindestlöhnen brauchen wir wohl auch Mindestpreise
Das Verbot von sittenwidrigen Löhnen bestand zwar bereits und konnte vor Gericht durchgesetzt werden, die Koalition will nun gesetzlich zementieren, dass Löhne nicht 30 Prozent unter dem Durchschnitt des branchenüblichen Lohn sinken dürfen. Verhindern kann und will dies freilich nicht den Wettlauf der branchenüblichen Löhne nach unten, da müsste man schon eine fixe Grenze einziehen.
Jetzt ist einmal der saarländische Ministerpräsident Peter Müller wagemutig vorgeprescht und hat einen Mindestlohn, pardon: ein Mindestarbeitsbedingungengesetz ins Spiel gebracht, um ja das teuflische Wort der politischen Gegner nicht in den Mund zu nehmen. Allerdings setzt Müller sicherheitshalber schon einmal ziemlich tief an. Gegenüber Bild am Sonntag meinte er, dass eine Lohnuntergrenze von 4,50 Euro doch ganz gut sei (der DGB fordert 7,50 Euro). Alles darunter wäre dann sittenwidrig.
Stundenlöhne von 1,50, wie sie angeblich derzeit schon gezahlt würden, bezeichnete er als "Exzesse", die man vermeiden müssen, um den sozialen Frieden zu erhalten. Arbeitet man 40 Stunden in der Woche, ergäbe dies einen stattlichen Monatslohn von 576 Euro. Leben könnte man davon natürlich nicht. Ganz schön mutig von Müller, den Menschen zu versichern, dass man mit 4,50 Euro schon zufrieden sein soll.
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/146365
als erfolg zu werten und eine Praemie wert...
Fair oder ?
Manche hier tun immer so, da krieg ich richtig Angst.
Wie sieht es z. B. bei den vielen Praktikanten aus, die gewissermaßen im Rahmen ihres Studium ein Praktikum bei einem Unternehmen absolvieren müssen. Her zeigt sich ein weiterer, wie ich meine, sittenwidriger Trend: Immer mehr Unternehmen zahlen für Praktikanten noch nicht einmal mehr die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Die Praktikanten selber werden dagegen häufig wie ein normaler Arbeitnehmer im Unternehmen eingesetzt - mit dem Unterschied, dass sie nichts kosten ...
Bundestagspolitiker sollten es für 4,50 Euro in der Stunde mal 6 Monate machen, dann sind die Kassenruckzug wieder voll.
Bei einen 40 Stunden Woche sind das stolze 778,50 Euro brutto.
du musst da so sehen, wie die politik in deutschland ist: 3 wochen verhandeln und alles mögliche (ob sinnhaftig oder totaler blödsinn) beschliessen und einführen, dann ein jahr zusehen ob irgendwetwas funktioniert davon, und danach 3 jahre wahlkampf und alles und jeden beschuldigen und grundsätzlich sind die anderen schuld............
Gericht urteilt: 8,21 Euro wären angemessen
Quelle:
http://www.mindestlohn.de/meldung/kik-lohn-sittenwidrig/
Oder dies hier:
Gesetzliche Regelung
Im Zivilrecht spricht man von sittenwidrigen Löhnen, dem sog. Lohnwucher,
wenn die vereinbarte Vergütung so gering ist, dass ein grobes Missverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistung gemäß § 138 BGB vorliegt.
Diese gesetzliche Vorschrift im BGB lautet:
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn somit eine Vergütung zu niedrig angesetzt ist, kann im Einzelfall der Tatbestand des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts erfüllt sein.
Daneben existiert auch im Strafrecht mit dem § 291 Abs.1 StGB eine Norm, wonach bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung (Arbeit) und Gegenleistung (Lohn) der strafrechtliche Wuchertatbestand erfüllt ist, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden kann.
Komplexe Rechtsprechung
Wann ein Lohn als sittenwidrig gilt, kann nicht abschließend festgestellt werden, da die Rechtsprechung zu dieser Frage uneinheitlich ist. Zur Feststellung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit ein sittenwidriger Lohn vorliegt, ist die Leistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nach dem objektiven Wert zu beurteilen. Dabei sollen allerdings die gesamten Umstände des Einzelfalles und insbesondere die Lohngrundsätze und Lohngebräuchlichkeiten der jeweiligen Branche zugrunde gelegt werden.
Der erste Strafsenat des BGH hat bereits im Jahr 1997 in einem Strafrechtsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung grundsätzlich bei einer Unterschreitung des maßgeblichen Tariflohns um ein Drittel bejaht. (BGH Urteil vom 22.04.1997, AZ.: 1 StR 701/96).
Die meisten Verfahren zur Frage, ob ein Lohn sittenwidrig ist, werden auf zivilrechtlicher Basis vor den Arbeitsgerichten geführt. Für diesen Gerichtszweig ist nicht die Auffassung des Bundesgerichtshofes, sondern des Bundesarbeitsgerichts (BAG) maßgebend. Nach der Auffassung des BAG ist bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und der Arbeitsleistung Sittenwidrigkeit gegeben, wobei auf die Gesamtumstände abzustellen ist, also auf den Schwierigkeitsgrad und die Dauer der Arbeit oder auf die körperliche und geistige Beanspruchung.
Anders als der BGH stellt das BAG bei der zivilrechtlichen Entscheidungsfindung nicht alleine auf die branchenüblichen Tariflöhne ab. Es seien zwar auch die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs in die Bewertung einzubeziehen, mitentscheidend sei aber auch das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet und Wirtschaftszweig.
Indizien für Lohnwucher
Die Frage, ob konkret ein sittenwidriger Lohn gezahlt wird, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sittenwidrigkeit einer Lohnvereinbarung durch die zuständigen Gerichte feststellen zu lassen.
Quelle:
http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/aktuelles/sittenwidrige-loehne.pdf
PS: Vielleicht sollten sich unsere Politiker einmal Gedanken darüber machen, diese rechtliche Unsicherheit in diesem Land durch eine klare Gesetzgebung zu beseitigen!
ein Witz, bei den gestiegenen Kosten.
Sogar bei dem Discounter zahlt man mittlerweile happig für
Obst, Gemüse, Käse und Fleisch vom Fisch ganz zu
schweigen oder gar Backwaren. Brötchen scheinen vergoldet
zu sein, zumindest vom Preis her.
Politiker haben ja genug Kohle, denen tut ein Mindestlohn für andere
nicht weh. Arme Mindestlohnracker, können sich nichts gönnen, trotz
Arbeit.
mc
Politiker nicht.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/...698540aa1601.php
4,50 €/h x 40h x 4Wochen = 720,00 € Brutto-Monatsverdienst
1083,- € Brutto/Monat müsste eine alleinstehende Person verdienen,
um dann mit 830 € Netto/Monat, also genausoviel wie ein "Standard-Hartz IV-Empfänger",
nach Hause zu gehen.
Sind 0,69 €/h die die Bundesregierung demnach subventionieren wollen würde.
Denn dann würde jener Arbeitnehme Wohngeldzuschüsse beantragen, die ihm
zweifelsohne gewährt werden würden!
Sind in den letzten 6 Monaten alle um mindestens 25% günstiger geworden..
Bestes Beispiel, um bei einem Discounter zu bleiben...
Der :-) "Volkskäse" aus'm Aldi - Junger Gouda a 400g (12 Scheiben)
Anfang des Jahres 2,59€/Packung
Heute 1,99€/Packung SChwankung=23%
Gehst du zu Lidl bekommst die Packung mitunter schon für 1,79€ = -30%
Wurst (abgepackt im Discounter) ist übrigens das selbe...
Fisch weiß ich nciht, kauf ich wenn nur frisch auf'm Markt
Teuro.
Ja, ich kaufe auch gerne Obst , Gemüse , Geflügel und Fisch
auf dem Markt , Brot beim Bäcker, Fleisch und Wurst beim
Metzger und bekomme Top-Qualität, bloß da zahle ich ein
halbes Vermögen dafür. Deshalb kaufe ich immer häufiger
auch beim Discounter ein, manche haben Backstation mit
Selbstbedienung, gute Auswahl an Obst und Gemüse,
Frischwursttheke , aber leider nur gefrorenen Fisch, schließlich
hat der Monat viele Tage und man kauft auch andere Dinge
ein, nicht nur Nahrungsmittel. Aber selbst der Discounter
hat vergleichsweise zu der DM-Zeit happige Preise und
lässt uns immer tiefer in die Taschen greifen.
Von daher kann ich es nicht verstehen, wie dann ein
Arbeiter mit Mindestlohn zurecht kommen soll, wenn schon
Angestellte mit anspruchsvoller Tätigkeit auf Preise
achten müssen.
mc
* ein Brief demnächst 1,60€ Porto kostet
* ein Taxi demnächst 15€ Einstiegspauschale kostet
* die Büroräume nur noch 1 x pro Woche gereinigt werden
* im Supermarkt nur noch Selbserscannen verfügbar ist
Achso und beim Arzt setzt der sich die Spritze selbst, schreibt die Rezepte, assistiert bei der OP usw. Und Blumen gibts nur noch im Versandhandel direkt aus Holland, Extrawünsche ausgeschlossen.
Über einen absoluten Eurobetrag als Lohngrenze zu diskutieren ist populistisch und keineswegs zielführend für die Betroffenen, in 2 Jahren steht die Thematik aufgrund der Inflationsrate und geänderter Abgabenstruktur usw. wieder an. Es ist eine simple Forderung derer, die selbst keine Antwort suchen sondern die Bemühungen der anderen einfach ablehnen und reflexartig an Barmherzigkeit und soziale Verantwortung apellieren. Es gibt Tätigkeiten - besonders im Dienstleistungsbreich und im Sozial-/Medizin-/Pflegebereich - die sind aufgrund der nachgelagerten Ertragssituation mit 10 Euro nicht kostendeckend zu betreiben. Hier ist der Eingriff von staatlicher Seite notwendig und zwar nicht in Form einer Zwangsverordnung an Arbeitgeber zur Zahlung von 10 Euro sondern in Form von Modellen der Co-Finanzierung, sprich Subventionierung. Ohne dass der Arbeitnehmer am Monatsende neben dem Gehalt noch Allmosen vom Staat bekommt.
Die Gestaltung dieser Subventionierung kann kreative Köpfe brauchen weil die Möglichkeiten von "Geben" und "Kontrollieren" vielfältig sind. Das Thema ist nicht einseitig durch Erlass irgendeiner Verordnung zu lösen, es kann auch nicht durch immer neue Forderungen von Verbänden und Gewerkschaften gelöst werden. Was fehlt ist der Blick über die Gegenwart hinaus in die Zukunft, denn durch vergleichsweise geringen Einsatz von öffentlichen Mitteln wären 2 Probleme zu entschärfen:
* Einkommensarmut von bereits Beschäftigten in Sektoren mit geringem Bruttolohn
* Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten bzw. Fachkräften aus o.g. Sektoren
Bedarf an Arzthelferinen, Floristen, Pflegern usw. gibt es durchaus. Ausgebildete Kräfte die keine Anstellung finden gibt es auch. Nur kann sich der AG heute schlicht keine Zweit- oder Drittkraft leisten.
* immer nur abkassieren will
* dem AN trotzdem nichts übrig lässt
* sowieso den Staat bescheisst
Es bedingt die Bereitschaft zum Umdenken und zur Aufgabe des starren Schemas
* AG = böse und gierig
* AN = immer der Dumme