Brötchen gegessen - Kündigung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.10.09 14:47 | ||||
Eröffnet am: | 07.10.09 12:02 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 12.10.09 14:47 | von: BigSpender | Leser gesamt: | 1.436 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Die Reihe der Kündigungen wegen minimaler Vergehen am Arbeitsplatz reißt nicht ab. Jetzt hat der Verzehr von zwei halben Brötchen eine Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen den Job gekostet. Der 59-jährigen Frau war im Juli nach 34 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Dortmunder Arbeitsgericht.
Die Chefsekretärin hatte sich an einem Frühstücksteller bedient, der eigentlich für Sachverständige gedacht war. Die Frau hatte die Brötchen selbst geschmiert. Die Geschäftsführung wertet den Verzehr als Vertrauensmissbrauch. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.
Die Selbstbedienung war zwar nicht erlaubt, beim Bauverband Westfalen aber offenbar üblich. Selbst der frühere Chef soll nach Aussage der Sekretärin gerne zugegriffen haben. Außerdem sei alles, was die Sachverständigen übrig ließen, ohnehin an die Angestellten zurückgegangen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,ra7m1/jobkarriere/741/490121/text/
Aber schon seltsam. was in den Köpfen solcher Arbeitgeber vor sich geht. Ich denke mal, man hat nur einen Vorwand gesucht, um sie zu feuern, anders ist das nicht zu erklären.
"Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen" - schon mal den Tite der Debatte sichern.
Es geht darum, dass Arbeitnehmer freigesetzt werden, weil der Arbeitgeber sie nicht mehr beschäftigen möchte. Die Frage ist, warum sind die staatlichen Vorschriften diesbezüglich teilweise so absurd, dass der Arbeitgeber zu solchen Ausreden und Mitteln greifen muss, wenn er die Mitarbeiter nunmal nichtmehr gebrauchen kann? Welche Basis hat ein Arbeitsverhältnis, wenn es nur aufgrund staatlicher Vorschriften noch existiert und nicht weil der Arbeitgeber die Arbeitskraft der entsprechenden Person haben will? Was bedeutet das für die Wertschätzung des entsprechenden Mitarbeiters?
Ich meine, ein Arbeitsverhältnis beruht normalerweise auf beiderseitigem Nutzen und sollte viel freier ausgehandelt werden.
Ich beispielsweise habe nun mittlerweile zum dritten Mal in Folge einen befristeten Vertrag, auf eigenen Wunsch. Staatliche Vorschriften sehen das aber nicht länger als 2 Jahre vor, dass es da bald Probleme geben könnte und man alles rechtfertigen und begründen muss.
(...)
Jetzt hat der Arbeitgeber die Kündigung offenbar wieder zurückgezogen. Das wurde am Rande der Sendung "Anne Will" zum Thema "Wegen Frikadelle gefeuert - gnadenlose Arbeitswelt?" bekannt. Einzelheiten zu der Kehrtwende wurden nicht genannt.
weiter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,654512,00.html
klar sind dass, wenn es verboten wurde Diebstähle, aber seit wann ist es üblich, dass die Strafen in dem Verhältnis des Deliktes nicht mehr überseinstimmen?
Denn es steht in keinem Verhältnis - und dann auch noch ohne Abmahnung!
Ich wünsche der Sekratärin einen guten Anwalt, der möglichst viel Abfindung heraus boxt!
Feuert den Chef! Mehr als ne Frikadelle sollte als Abfindung aber nicht drin sein.
sogenannten Vertrauensfehler zu begehen,das weiss auch das Arbeitsgericht u. trotz-
dem werden Urteile für den Arbeitgeber gesprochen(das ist pervers)der Grund der
Arbeitgeber ist eine evtl.Betriebsrente o.Aktieenvergütung,welche dann ,bei Verurteilung
wegfällt,dies alles Kreiden die Gewerkschaften den Arbeitgebern,aber auch den Gerich-
ten mit RECHT an.Man sollte sich von einen Sehr guten Anwalt(Arbeitstsrechtler)vor Gericht
vertreten lassen,es lohnt sich.Multiculti
Hätte man gesagt, sie sind zu alt und nicht mehr sexy genug, um Vorzimmerdame zu spielen, dann wäre man zwar ehrlich gewesen, aber hätte die Dame genauso verletzt. Wie man´s macht, ist es auch verkehrt.