Steuerproblem
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.08.00 14:52 | ||||
Eröffnet am: | 10.08.00 17:50 | von: Rochee | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 11.08.00 14:52 | von: Rochee | Leser gesamt: | 4.291 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Wie ist dieser Fall steuerlich zu behandeln ? Meiner Vorstellung nach sind zwei Varianten denkbar:
1. X muß 5000 DM Gewinn versteuern, Y muß 2000 DM Gewinn versteuern, da Y Einstandskurs und der Ausstandskurs von X 15.000 DM betrug.
2. Y muß den Einstandskurs von X übernehmen und muß 7.000 DM Steuern zahlen. X bleibt steuerfrei.
Weiß jemand von Euch, wie diese Steuerfrage zu klären ist ?
X muß sicher keine Spekulationssteuer zahlen, da ja keine Veräußerungs- bzw. realisierte Spekulationsgewinne angefallen sind.
die 15000 DM unterliegen der Schenkungssteuer bei Y. Daneben sind 2000.- DM von Y als Spekulationsgewinn zu versteuern.
Bin gespannt was steuerkundige hier rausbekommen. Mr. X wo bist Du?
Gruß furby
PS sag mal Rochee Deine Aufgabe klingt wie aus einem Steuerübungsbuch?
1. was würde Schenkungssteuer bedeuten (Höhe der Schenkungssteuer)
2. Weis jemand etwas genaues ?
Übrígens:
Der Fall entstammt nicht einem "Steuerübungsbuch". Ich wollte eigentlich nur eine Lösung für einen Fall einer Schenkung innerhalb der Spekulationsfrist für Schenker und Beschenkten, bei Verkauf durch den Beschenkten innehalb der Spekulationsfrist, auch des Schenkers. Dieser Satz erschien mir allerdings etwas kompliziert. Ich weiß auch nicht ob ich mich damit verständlich gemacht hätte !
Steuerfrei könnte Y die Aktien erst am 2.1.2001 veräußern.
Die Schenkung von X an Y löst grundsätzlich Schenkungssteuer aus. Zu beachten ist aber, daß es hier verschiedene Steuerklassen und persönliche Freibeträge gibt.
Steuerklasse I: Freibetrag 600TDM Ehegatten
Freibetrag 400TDM Kinder
Freibetrag 100TDM Stiefkinder
Freibetrag 100TDM Eltern bei Erwerb von Todes wegen
Steuerklasse II: Freibetrag 20TDM Eltern, soweit nicht Steuerklasse I,
Geschwister
Steuerklasse III: Freibetrag 10TDM alle übrigen Erwerber
Anmerkung: Die bedachten Personen sind nicht abschließend aufgeführt, sondern nur beispielhaft erwähnt.
Weiterhin ist zu beachten, daß die Steuerklassen und die Höhe des steuer-
pflichtigen Erwerbs wiederum verschiedene Steuersätze bewirken.
Ich hoffe das hilft Euch.
Gruß MisterX
Wenn jedoch Y wirklich in letzter Konsequenz die Anschaffungskosten des X fortführt, dann hast Du vermutlich recht MJJK mit Deinem Korrekturvorschlag.
Gruß furby
PS: Super Mr.X ich staune immer wieder, wie Du aus dem nichts im richtigen Moment auftauchst und uns weiterhilfst. Vielen Dank, ein Riesenstern von mir.
Gruß MisterX
Gruß furby,
Bitteschön für den Stern, ich muß Dir aber gestehen, daß ich nicht in der Lage war Dir einen von diesen grünen zu verpassen, von mir ist nur der ausgeschriebene, dafür aber eben ein Riesenstern.
So jetzt mache ich Feierabend und werde heute abend mal wieder hier im Board vorbeischauen.
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende und den anderen Arivanern natürlich auch.
Gruß MisterX