bezugsrechte wahrnehmen


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Neuester Beitrag: 18.07.09 17:06
Eröffnet am:16.07.09 19:05von: bier-bauchAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:18.07.09 17:06von: RadelfanLeser gesamt:12.104
Forum:Börse Leser heute:3
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167 Postings, 5763 Tage bier-bauchbezugsrechte wahrnehmen

 
  
    #1
16.07.09 19:05
ich hab ifx aktien im depot, wenn ich nächste woche die bezugsrechte im depot habe, kann ich dann die aktie verkaufen und später (vor dem letztmöglichen bezugstag) trotzdem die bezugsrechte in anspruch nehmen?

756 Postings, 5681 Tage Fischgrätich mein ja

 
  
    #2
1
16.07.09 20:28
Das Bezugsrecht hast du zu einem bestimmten Stichtag erworben und dieses ist meiner Meinung nach rechtlich unabhängig, so daß die Aktien verkaufen kannst bevor du das Bezugsrecht ausübst. Frag aber sicherheitshalber deine Bank nicht das da was schief läuft.  

167 Postings, 5763 Tage bier-bauchdanke

 
  
    #3
16.07.09 20:53

3 Postings, 5602 Tage erselBezugsrecht

 
  
    #4
18.07.09 15:18

 Ich habe einige Frage.Ich bin neue hier.ich habe 1000 Infineon-Aktien.

Bis wann muss ich meine Bezugsrechte an meine Bank mitteilen?Ich bin momentan  in Urlaub.Ich werde erst am 31.07.09 wieder in Deutschland sein.

Was meinen die Aktien-Profis für diese Bezugsrechte?Muss ich die ausüben oder nicht. 

 

 

54906 Postings, 6858 Tage RadelfanZukunft von IFX ist für Ausübung der BR wichtig!

 
  
    #5
18.07.09 15:59
Bis wann du die BR ausüben musst, steht in der Mitteilung, die du von deiner Bank noch erhälst! Du brauchst diese BR aber nicht auszuüben, sondern kannst die BR auch verkaufen! Wenn du vom weiteren Verlauf von IFX überzeugt bist, dann solltest du die BR ausüben, ansonsten verkauf die Dinger!

362 Postings, 5602 Tage racionalBezugsrechte

 
  
    #6
1
18.07.09 16:04
in der Regel (ich kenne nur diese Variante) muss der Wille zur Ausübung der Bezugsrechte der Bank mitgeteilt werden. Nicht handeln wird gleichgestellt mit der Order die Bzr nicht auszuüben. Dann werden bei Ablauf der Bezugsfrist die Bezugsrechte verkauft. Der Gegenwert wird dem Kunden auf dem Konto gutgeschrieben.

Wenn der Bezugswert niedrieger ist als die Erstnotiz der neuen Aktien, ist die Ausübung immer Sinnvoll. Ausser:...
- es sind die nötigen liquiden Mittel nicht vorhanden
- Der Bezugswert wird höher gehandelt als die Dif. zur Aktie. Dann ist ein Verkauf sinnvoll  

54906 Postings, 6858 Tage Radelfan@racional: Richtig, aber

 
  
    #7
18.07.09 17:06
wenn du deiner Bank nichts mitteilst, dann verkauft sie das BR erst am letzten Handelstag. Da zu diesem Termin sich dann die Order häufen, kommt es häufig vor, dass der Kurs der BR gedrückt ist! Wenn du die Bank zum Verkauf beauftragst, hast du zudem noch die Möglichkeit, ein Limit zu setzen!

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