bezugsrechte wahrnehmen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.07.09 17:06 | ||||
Eröffnet am: | 16.07.09 19:05 | von: bier-bauch | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 18.07.09 17:06 | von: Radelfan | Leser gesamt: | 12.104 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Ich habe einige Frage.Ich bin neue hier.ich habe 1000 Infineon-Aktien.
Bis wann muss ich meine Bezugsrechte an meine Bank mitteilen?Ich bin momentan in Urlaub.Ich werde erst am 31.07.09 wieder in Deutschland sein.
Was meinen die Aktien-Profis für diese Bezugsrechte?Muss ich die ausüben oder nicht.
Wenn der Bezugswert niedrieger ist als die Erstnotiz der neuen Aktien, ist die Ausübung immer Sinnvoll. Ausser:...
- es sind die nötigen liquiden Mittel nicht vorhanden
- Der Bezugswert wird höher gehandelt als die Dif. zur Aktie. Dann ist ein Verkauf sinnvoll