Halbeinkünfteverfahren - Verlustvortrag aus 2008


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Neuester Beitrag: 07.04.09 15:57
Eröffnet am:04.04.09 10:36von: janst0rAnzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:07.04.09 15:57von: ScontovalutaLeser gesamt:4.801
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377 Postings, 6088 Tage janst0rHalbeinkünfteverfahren - Verlustvortrag aus 2008

 
  
    #1
2
04.04.09 10:36

Servus zusammen,

habe mal wieder ne kurze Steuerfrage, Miro wenn du in der Nähe bist...:-)

Habe 2008 einen Betrag x Verlust gemacht, den auch in der Steuer angegeben, die Hälfte davon erscheint jetzt auch im Steuerbescheid.

Wenn ich jetzt in einem Jahr meine Steuer für 2009 fertigmache, muss ich dann diesen "halben" Betrag reinschreiben (als Verlustvortrag), oder den Originalbetrag?

Ich muss meine Verluste ja voll gegenrechnen dürfen, gegen die Gewinne aus 2009. Aber das Halbeinkünfteverfahren ist ja jetzt abgelöst?

Grüße janst0r

 

16074 Postings, 8395 Tage NassieDein

 
  
    #2
2
04.04.09 11:21
Verlust 2008 ist gesondert festgestellt worden. Das ist der Betrag den du in 2009 einträgst, falls du den Verlustvortrag mit Gewinnen verrechnen willst.  

377 Postings, 6088 Tage janst0rja ok

 
  
    #3
06.04.09 08:21

und welcher betrag ist das nun? der ganze oder der halbe?

 janst0r

 

16763 Postings, 8489 Tage ThomastradamusWäre mir neu, dass beim Verlustvortrag

 
  
    #4
06.04.09 08:42
das HalbEINKÜNFTEgesetz zum Tragen kommt.

Gruß,
T.

16763 Postings, 8489 Tage Thomastradamusersetzt 'gesetz' durch

 
  
    #5
06.04.09 08:44
'verfahren'.

Bei Verlusten und Gewinnen kommt allenfalls die alte Speku-Steuer zur Anwendung.

Gruß,
T.

24273 Postings, 9075 Tage 007Bondhm,

 
  
    #6
1
06.04.09 08:46
da aus den Informationen zu entnehmen ist, dass Du dem früheren Steuerbescheid offenbar nicht widersprochen hast, gilt die Summe, die im Bescheid als Verlust angegeben ist.  

377 Postings, 6088 Tage janst0rMiro, wo bist du?

 
  
    #7
06.04.09 10:59

Wir brauchen deine Hilfe! :-)

 

 

58056 Postings, 6235 Tage jocyx#6 stimmt !!

 
  
    #8
06.04.09 11:03

54906 Postings, 6856 Tage RadelfanDas ist doch ganz einfach!

 
  
    #9
06.04.09 11:24
Du hast für 2008 offenbar bereits einen Einkommensteuerbescheid und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zum 31.12. 2008" erhalten. In diesem Bescheid wird ein "verbleibender Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" festgestellt.
Diesen Betrag kannst du für 2009 beim Finanzamt mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, soweit deine Bank dies nicht schon intern mit Verlusten, die du in 2009 erzieltest, getan hat.

Für diese Verlustverrechnung mit dem Finanzamt musst du Ende 2009 (weiß nicht den genauen Termin) deine Bank beauftragen, dir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen!  

377 Postings, 6088 Tage janst0r#6

 
  
    #10
07.04.09 15:53

Ich frage mich nur was "widersprechen" in dem Fall bedeuten soll? Ich habe den Bescheid übrigens noch nicht per Post bekommen. Nur die elekt. Version im Elster angeschaut.

Ich kann also noch "widersprechen"!

janst0r

 

30831 Postings, 7152 Tage ScontovalutaVorgetragene Verluste aus der Vergangenheit können

 
  
    #11
1
07.04.09 15:57
die nächsten 5 Jahre (bis 2013) mit Gewinnen verrechnet werden und die Abgeltungssteuer entfällt bis zum Eintritt in die Gewinnzone...

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