Halbeinkünfteverfahren - Verlustvortrag aus 2008
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.04.09 15:57 | ||||
Eröffnet am: | 04.04.09 10:36 | von: janst0r | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 07.04.09 15:57 | von: Scontovaluta | Leser gesamt: | 4.801 |
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Servus zusammen,
habe mal wieder ne kurze Steuerfrage, Miro wenn du in der Nähe bist...:-)
Habe 2008 einen Betrag x Verlust gemacht, den auch in der Steuer angegeben, die Hälfte davon erscheint jetzt auch im Steuerbescheid.
Wenn ich jetzt in einem Jahr meine Steuer für 2009 fertigmache, muss ich dann diesen "halben" Betrag reinschreiben (als Verlustvortrag), oder den Originalbetrag?
Ich muss meine Verluste ja voll gegenrechnen dürfen, gegen die Gewinne aus 2009. Aber das Halbeinkünfteverfahren ist ja jetzt abgelöst?
Grüße janst0r
Bei Verlusten und Gewinnen kommt allenfalls die alte Speku-Steuer zur Anwendung.
Gruß,
T.
Diesen Betrag kannst du für 2009 beim Finanzamt mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, soweit deine Bank dies nicht schon intern mit Verlusten, die du in 2009 erzieltest, getan hat.
Für diese Verlustverrechnung mit dem Finanzamt musst du Ende 2009 (weiß nicht den genauen Termin) deine Bank beauftragen, dir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen!
Ich frage mich nur was "widersprechen" in dem Fall bedeuten soll? Ich habe den Bescheid übrigens noch nicht per Post bekommen. Nur die elekt. Version im Elster angeschaut.
Ich kann also noch "widersprechen"!
janst0r