Darf ich fuer meinen Nachwuchs spekulieren und dem Fiskus ein schnäppchen schlagen ?


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Neuester Beitrag: 11.07.00 14:34
Eröffnet am:07.07.00 16:38von: MisterOhAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:11.07.00 14:34von: pekunia n.o.Leser gesamt:1.845
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33 Postings, 9197 Tage MisterOhDarf ich fuer meinen Nachwuchs spekulieren und dem Fiskus ein schnäppchen schlagen ?

 
  
    #1
07.07.00 16:38
Hallo,

bin gerade auf folgende Moeglichkeit aufmerksam gemacht worden.

Ich habe vor kurzem Nachwuchs bekommen und bin nun stolzer Vater einer süßen Tochter.

Nun sagte mir ein Bekannter, ich solle doch auf meine Tochter (4 Monate Alt) ein Depot anmelden und als Erziehungsberechtiger auf Ihren Namen spekulieren. Damit koennte ich Gewinne bis 13000,- DM steuerfrei mitnehmen, da dies das Exixtenzminimum ist und sie somit keine Steuern bezahlen muesste.

Ist das richtig und ist das legal ? Gibt es noch mehr so Tricks ??

Gruß MO
 

363 Postings, 9008 Tage deUhwastehnerdas ist kein trick sondern legal, du musst aber auf die anderen spielregeln

 
  
    #2
07.07.00 16:42
aufpassen, z.b. die krankenkasse, die haben auch obergrenzen, die anders liegen als beim fiskus.

und wenn du echte scheisse baust, kann dich deine tochter ab 18 voll abbuegeln.

aber deine tochter ist ja brav. die tut das nicht. sowas hat die ja noch nie getan!  

33 Postings, 9197 Tage MisterOhRe: das ist kein trick sondern legal, du musst aber auf die anderen spielregeln

 
  
    #3
11.07.00 09:17
Hallo deUhwastehner (uuiih...schwierig zu schreiben dein Alias),

vielen Dank für den Hinweis mit der Krankenkasse...davon hatte mir bisher noch niemand was gesagt....muss mal schauen wo ueberall die relevanten Grenzen liegen (Krankenkasse, Rente, Lohnsteuer).

Zum Hinweis sobald meine Tochter 18 Jahre Alt ist...ich weiss, darauf wurde ich auch schon hingewiesen, ist natürlich nicht von der Hand zu weisen.
Aber, wenn dem so ist bzw. so kommen sollte, dann hätte ich in der Erziehung was grundverkehrt gemacht, dann bin ich selber schuld.
Nunja, ich will das hier nicht weiter ausführen....das Board hier ist ja für Aktien gedacht und Erziehungsfragen dürften hier kaum einen interessieren. Aber wie bereits geschrieben, vielen Dank für den Hinweis.

Gruß MO
 

689 Postings, 9023 Tage eyronRe: Darf ich fuer meinen Nachwuchs spekulieren und dem Fiskus ein schnäppchen schlagen ?

 
  
    #4
11.07.00 10:08
Hallo MisterOh,

ersteinmal herzlichen Glückwunsch - auch wenn es schon ein paar Tage her ist. Kannst Du, wenn Du dich schlau gemacht hast dein Ergebnis ins Board stellen? (wo liegen die grenzen bei den Krankenkassen usw?)

schon mal vielen Dank

eyron  

151 Postings, 9151 Tage pekunia n.o.der fiscus akzeptiert es auch nicht, wenn du dir eine schöne summe

 
  
    #5
11.07.00 10:14
zusammenspekulierst und dir dann  na sagen wir mal - einen ferrari dafür kaufst. anders ist es , wenn du dir beispielsweise ein häuschen kaufst und das später für deine tochter bestimmt ist. zu spezialproblemen mit der steuer frag im übrigen einfach unseren wirklichen experten: MisterX
pekunia n.o.  

151 Postings, 9151 Tage pekunia n.o.nachsatz: alles bezogen auf ein depot deiner tochter. o.T.

 
  
    #6
11.07.00 10:15

363 Postings, 9008 Tage deUhwastehnerfalsch, pekunia (denn es stinkt doch)

 
  
    #7
11.07.00 10:44
er wuerde sich doch niemals einen ferrari vom gewinn seiner tochter kaufen! sondern seine tochter fuer sich! ein sammlerstueck mit erheblicher wertsteigerung, bis sie einen fuehrerschein hat. das beweist die vergangenheit. er wuerde vielleicht ab und zu einmal damit fahren, damit er bewegt wird. oder zur bank, um das depot fuer seine tochter umzuschichten.

aber das gehoert nun wirklich zur grundausruestung, wer das nicht drauf hat, sollte wirklich nicht an den paar euro fuer den steuerberater sparen, bevor er sich sein halbwissen hier im board zusammenbastelt.  

252 Postings, 9172 Tage MisterXAn MisterOh! Hier ein Thread zu Deiner Frage.

 
  
    #8
11.07.00 11:10

252 Postings, 9172 Tage MisterXNoch ein Nachtrag zur Krankenversicherung.

 
  
    #9
11.07.00 11:31
Ich habe mal kurz mit der Krankenkasse Rücksprache gehalten.
Das Einkommen der Kinder darf im Monat nicht 630,00 DM, folglich 7.560,00 DM im Jahr, überschreiten. Ist es nämlich der Fall, verlieren die Kinder ihren Anspruch auf die Mitversicherung und müssen sich folglich selbst versichern.

Ich hoffe, daß hilft Euch allen weiter. Immerhin werden so, wenn es richtig gemacht wird, nochmals rd. 7.500,00 DM Gewinne nicht versteuert.

Gruß MisterX  

151 Postings, 9151 Tage pekunia n.o.du bist wirklich so durchtrieben, deUhu usw., wie unser steuerrecht

 
  
    #10
11.07.00 14:34
die leute macht. dennoch: mit dem ferrari kommst du nicht durch (sieh dir mal die gebrauchtferraripreise an!)
pekunia n.o.  

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