Rechtsfrage (Arbeitsrecht)


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Neuester Beitrag: 31.08.08 19:45
Eröffnet am:31.08.08 19:33von: IntermezzoAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:31.08.08 19:45von: Malko07Leser gesamt:725
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136 Postings, 6372 Tage IntermezzoRechtsfrage (Arbeitsrecht)

 
  
    #1
31.08.08 19:33
Bin ich verpflichtet einem neuen Arbeitgeber von einer evtl. auftretenden schweren Krankheit vor der Einstellung zu informieren (in der heutigen Zeit sind ja Kündigungen an der Tagesordnung und man weiß ja nie)?
Und wie ist mit der gestellten Diagnose bei meinem aktuellen Arbeitgeber umzugehen, -muss ich ihn informieren, besteht Kündigungsschutz wegen der Krankheit bei längerer Betriebszugehörigkeit (mehr als 20 Jahre)?

Bei mir ist eine seltene Knochenmarkserkrankung diagnostiziert worden, die im schlimmsten Fall zu Krebs führen KANN (kein Arzt kann vorhersagen ob das passiert oder ob ich damit Steinalt werde; im Internet finde ich in verschiedenen Foren auch nichts Konkretes), -im Augenblick geht es mir aber noch gut.

Ich weiß das sind viele Fragen auf einmal, aber ich bin ziemlich verzweifelt.  

8989 Postings, 6411 Tage stangi77Ich würde

 
  
    #2
1
31.08.08 19:43
es dem neuen Arbeitgeber auf jeden Fall mitteilen, denn Ehrlichkeit und Offenheit ist eigentlich immer eine gute Basis für eine zukünftige gemeinsame Arbeit!!  

23358 Postings, 6694 Tage Malko07Eine länger andauernde Krankheit

 
  
    #3
1
31.08.08 19:45
ist, im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung, ein Kündigungsgrund. Es gibt also keinen Grund den Arbeitgeber zu informieren.  

Wünsche Dir viel Glück, dass es nicht so schlimm kommt.  

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