Markus Frick verurteilt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.04.09 19:00 | ||||
Eröffnet am: | 26.04.08 00:19 | von: ottifant29 | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 20.04.09 19:00 | von: BetroffenerM. | Leser gesamt: | 3.200 |
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Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Landgericht Heidelberg spricht Anleger Schadenersatz zu
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, hat ein Anleger nun erstmals auch gerichtlich seine Ansprüche gegen Markus Frick durchsetzen können. Nach Informationen der SZ wurde Markus Frick vom LG Heidelberg zur Zahlung von Schadenersatz in fünfstelliger Höhe verurteilt. Frick hatte die Abonnenten seiner kostenpflichtigen E-Mail-Hotline mit Aktientipps versorgt, die bei den Anlegern teilweise zu erheblichen Kursverlusten geführt haben.
Diese Verluste müssen dem vor dem Landgericht Heidelberg klagenden Anleger nun erstattet werden. Es handelt es sich wohl um das erste Urteil gegen Frick wegen unzulänglicher, bzw. falscher Beratung und Information der Abonnenten des Börsenbriefs.
Das Urteil bestätigt auch die Rechtsauffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte aus München, die ebenfalls bereits eine Vielzahl von „Frick-Anlegern“ betreut. „Das Urteil gibt den Anlegern Hoffnung, die teilweise massiven Schäden doch noch ersetzt zu bekommen“, erläutert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB.
Anleger, denen durch die Empfehlungen von Markus Frick ebenfalls ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.
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Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlageberater verpflichtet, ihre Kunden vollständig über die mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken aufzuklären. Das Urteil des LG Heidelberg gibt den Anlegern nun Hoffnung, dass diese Rechtsprechung auch auf die Anbieter von kostenpflichtigen Börsen- und Informationsbriefen angewendet werden kann.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Markus Frick Anleger" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Einfach geschmacklos dieser Kerl.
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Zeitpunkt: 04.05.09 14:37
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Zeitpunkt: 04.05.09 14:37
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Vorwürfe
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Zeitpunkt: 04.05.09 14:38
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegter Betrugsvorwurf
Zeitpunkt: 04.05.09 14:38
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegter Betrugsvorwurf
fast alle frick empfehlungen pendelten sich in schönen sinuskurven aus - da konnte man schon fast den computer die orders abgeben lassen - vollautomatisch ;)
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Zeitpunkt: 04.05.09 14:40
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegter Betrugsvorwurf
Zeitpunkt: 04.05.09 14:40
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegter Betrugsvorwurf
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Zeitpunkt: 20.04.09 19:24
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Zeitpunkt: 20.04.09 19:24
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