Münzen gewinne versteuern?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.04.08 11:06 | ||||
Eröffnet am: | 17.04.08 17:47 | von: SaliX24 | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 18.04.08 11:06 | von: gurkenfred | Leser gesamt: | 2.908 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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z.b. ich kaufe münzen für 10000€ und verkaufe diese für 15000€. muss mann sowas versteuern?
danke im voraus
ich habe hier ein heft wo drin steht abgeltungsteuer auf alle gewinne. und dan ist da gegliedert fonds,aktien,optionsscheine.... aber münzen sind nicht dabei.
Gruß
utscheck
Die einjährige Spekulationsfrist wird zwar für die Kapitalerträge aus privaten Wertpapiergeschäften ab 2009 abgeschafft (Übergangsregeln), doch für einige andere Anlagegeschäfte gilt sie weiter. Das betrifft zum Beispiel Münzen, Gold, Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Briefmarkensammlungen oder Kunstgegenstände. Werden solche Sachwerte erst nach der Jahresfrist verkauft, dürfen die Gewinne steuerfrei kassiert werden. Beim Verkauf innerhalb eines Jahres gilt eine steuerliche Freigrenze von 600 Euro. Für Immobilien bleibt die Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen (Immobilien). Für die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Containern wird sie dagegen von einem auf zehn Jahre angehoben (Geschlossene Fonds).
Tipp: Die Geldanlage in Sachwerte wie Gold oder Münzen wird attraktiver, da Gewinne nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei zu realisieren sind.
ich hab mich schon ein wenig mit dem thema befaßt, aber auf die abgeltungssteuer bin ich in dem zusammenhang nun wahrlich nicht gekommen....
wie gesagt: mich würde interessieren, wie das technisch gehen sollte.
utscheck
- keine abgeltungssteuer auf sachanlagen (wie auch???)
- keine besteuerung von gewinnen aus sachwertverkäufen nach einjähriger haltefrist
- innerhalb der einjahresfrist besteuerung von evtl. gewinnen mit dem persönlichen
steuersatz (ehrliche angabe bei der est-erklärung vorausgesetzt....)
daher ist posting 7 so auch nicht ganz richtig....das FA schaut erst genauer hin, wenn die anzahl der transaktionen eine gewisse größenordnung überschreitet...(gewerbsmäßiger handel)