Wegwerfen von CDs = Urheberrechtsverletzung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.04.08 10:20 | ||||
Eröffnet am: | 15.04.08 08:47 | von: lassmichrein | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 15.04.08 10:20 | von: Al Bundy | Leser gesamt: | 1.187 |
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Ham die dummgesoffenen Amis ihren 1. April später als wir ???
Oh mann... *Kopfschüttel*
Nachrichten
Urheberrecht kontrovers: Wegwerfen von CDs soll verboten werden
14.04.2008 um 17:20 Uhr
Autor(en): pte pte.
Die Debatte um die Wahrung von Urheberrechten in der Musikindustrie ist um eine Facette reicher: Nun will offenbar die Universal Music Group (UMG) in den USA vor Gericht erkämpfen, dass auch das Wegwerfen von CDs in Zukunft als Copyright-Verletzung gelten soll.
Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf eBay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenfalls als "ungenehmigte Verbreitung". Der First-Sale-Doctrine zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur solange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde. Allerdings gelte diese in dem Fall laut dem Anwalt nicht. Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft worden waren. Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.
Weiter unter: http://www.computerwoche.de/nachrichten/1861038/
Zeitpunkt: 15.04.08 09:34
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Kommentar: Werbung
Ist in Deutschland meines Wissens bereits geregelt.
Hatte selbst vor kurzem Probleme deswegen.
Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit bereits wiederholt versucht, den Verkauf gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern - bislang vergeblich. Dass nun auch verschenkte und in den Müll geworfene CDs als Rechtsverletzung gelten sollen, ist allerdings neu. Bei Musikredaktionen und Radios ist es bis dato durchaus üblich, Promo-CDs, die nicht angefragt einlangen oder nicht gebraucht werden, wegzuwerfen oder an Second-Hand-Läden weiterzugeben. Nach Universals Ansicht ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht - betreffende CDs befänden sich für immer im Besitz der Plattenfirma und dürften vom Empfänger nicht an andere weitergereicht werden. (pte)
Mal gucken was passiert.
Aber das will die EFF natürlich ausklammern, da wird ja gut verdient.
Scheinheilig und Geldgierig.
Was ist eigentlich mit meinen CDs aus den 80ern, die so langsam den Geist aufgeben? Die CD incl. Rechte hab ich ja für mich damals bezahlt. Darf ich also, wenn die CD nicht mehr lesbar ist kostenlosen Ersatz erwarten?