Steuererklärung 2006 verschleppt bis in 2008
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.01.08 09:30 | ||||
Eröffnet am: | 22.01.08 00:30 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 22.01.08 09:30 | von: Fuzzzi | Leser gesamt: | 2.900 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Die Frage ist, kann ich jetzt noch ohne weiteres die Steuererklärung für 2006 abgeben, z. B. in Februar 2008 ohne Probleme zu bekommen, bzw. Gefahr laufen, dass diese jetzt nicht mehr anerkannt wird?
Bitte ernstgemeinte Beiträge, danke!
ansonsten kann ich euch erst am freitag genau was darüber sagen, da bin ich beim fachmann.
für 2005 und 2006 war das bei mir nicht der Fall. hab mich da auch schon erkundigt...
laßt euch nicht verrückt machen und schlaft gut.
Habe ein Zweifamilienhaus und Nebeneinkünfte, es läuft immer perfekt zu meinen Gunsten. Die 150 Euro sind ein Lacher und das ist eines der wenigen Gebühren die ich gerne bezahle.
@zombi das stimmt! für 2007 werd ichs wohl auch über die machen.
für 2006 gehts leider nicht. hab da angerufen...
da kann man ja richtig neidisch werden.
zur frage von börsiator: bis vor kurzem konntest du die steuererklärung noch innerhalb von 2 jahren nachreichen. ich meine aber, daß das jetzt auf 4 jahre verlängert wurde. ich habe das leider in den letten jahren auch immer durchexerziert, deshalb weiß ich es. ein schöner nebeneffekt: solltest du etwas zurückerhalten, wird das mit sagenhaften 6% p.a. verzinst. ich dachte, ich seh nicht richtig....
Zu beachten ist dabei aber, dass z.B. in diesem Fall ab Bescheiddatum (nicht Abgabe !) 1.4.2008 Zinszahlungen fällig werden i.H.v. 0,5 % ! Dies gilt sowohl für Nachzahlungen als auch für Steuererstattungen (hier zahlt das FA also straff Zinsen aus - ja wirklich ;-)
Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in o.g. Fällen wird unterschiedlich gehandhabt.
Für nicht abgabepflichtige Arbeitnehmer gab is bisher die 2jährige Frist zur Antragsveranlagung - wurde aber kürzlich gerichtlich gekippt - wenn man nix davon gewußt hat.
Sollte eine Aufforderung zur Abgabe vorliegen, kann man sich nicht auf die obige festsetzungsfrist berufen - dann sind die angegebenen Fristen (ggf. nach Absprache verlängert) bindend, sonst wird geschätzt und spätestens dann (wegen der realen schätzung ;-) wird man flott die nötigen Wege erledigen.
Hoffe, geholfen zu haben.