Rauchverbot wird zum Fall fürs Verfassungsgericht
na da bin ich ja mal gespannt was da rauskommt. Aus meiner Sicht muß das Verfassungsgericht
das Rauchverbot in der jetzigen Form kippen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,524783,00.html
Rauchverbot wird zum Fall fürs Verfassungsgericht
Was viele Nichtraucher freut, stinkt den Gastronomen: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband will wegen des Rauchverbots vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Einem Bericht zufolge reicht der Verband heute Klage ein.
Hamburg - Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will der "Bild"-Zeitung zufolge die entsprechende Klage eines Gastwirtes aus Baden-Württemberg heute bei den Karlsruher Richtern einreichen.
Zur Begründung für die Klage heißt es demnach, das Rauchverbot verletze die im Grundgesetz geschützten Rechte Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Das Verbot vertreibe die Gäste aus der Gaststätte und bedrohe damit die Existenzgrundlage des Wirtes. Dem Bericht zufolge wurde die Verfassungsklage von namhaften Verfassungsrechtlern vorbereitet. Dazu zähle unter anderem der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).
Der ist jetzt wegen deren Nichtraucher-Gesetz Millionär.
Der hat ein Raumspray auf den Markt gebracht, dass nach Zigaretten riecht. Findet reissenden Absatz in den Pubs weil dort das typische Flair der Pubs verlorenging und die Umsätze massiv zurückgingen, als das Nichtrauchergesetz kam.
Diese Pauschalisierung aller Lokale ist Schwachsinn, ich kann doch ein Speiselokal wo auch Kinder sind nicht mit einer Erotikbar mit Tabledance vergleichen. Hier sollte der Gesetzgeber Enschränkungen machen die Sinn machen. Wenn ein Wirt keine Nichtraucher will dann soll er auch dieses Recht haben, warum darf ich in meiner EIGENEN Kneipe nicht rauchen wenn ich will? Kein Nichtraucher ist gezwungen meine Kneipe zu besuchen.
Rauchverbot an öffentlichen Orten (Rathaus, Krankenhaus, Arbeitsamt......) ist vollkommen OK, Rauchverbot in Gaststätten die Speisen anbieten kann man noch verstehen, doch in Sportbars, Striplokalen usw. sollte jeder Wirt selbst entscheiden dürfen wie er es handhabt.
... und am 01.01.2010 kommt die sog. Fettkarte .. diese muss beim Kauf von hochkalorischen Lebensmitteln vorgezeigt werden .... somit kann jeder Bürger im Monat z.B. max 5 Currywürste und 2 Portionen Pommes pro Monat essen
... aber keine Angst, es ist alles nur zum Schutz und Vorteil des mündigen Bürgers!
Warum funktioniert es denn dort und anscheinend haben nur einige deutschen Wirte hohe Verluste?
Typisch deutsch? "Trotzverhalten" der Raucher?
Was auch immer zutrifft, dies ist mit Sicherheit nur eine Übergangserscheinung. Meines Wissens nach war das in anderen Ländern kurz nach der Einführung des Rauchverbots ähnlich und hat sich nach einiger Zeit wieder normalisiert.
Jede Wette, das wird in 1-2 Jahren bei uns auch der Fall sein.
Ich kann nur jeden Nichtraucher dazu aufrufen, auch mal die ehemals gemiedenen (weil vollgequalmten) Lokalitäten zu besuchen.
Mildert dann auch etwas die Einbußen dieser Wirte...
was funktioniert denn in anderen ländern?
wer von euch schlaubergern kennt die regelungen in anderen ländern?
wie sind dort die vorschriften im vergleich zu deutschland? die vorschriften sind noch nicht mal in deutschland gleich und da wollt ihr schlauberger einen vergleich mit dem ausland zur legitimation dieses schwachsinnsgestzes heranziehen.
sorry: das ist ne diskussion auf KF-niveau.
Laut früherem Bundespräsident Herzog kommen 80% der Rechtsakte, die in Deutschland wirksam werden, aus Brüssel. Kurzum: Vergesst das Grundgesetz. Alle Macht geht vom Volke aus - kann man nur drüber lachen. Der Staatsstreich der Bürokratie hat schon längst stattgefunden.
Du verstehst es sicher, ich setze lieber zig andere auf Ignore. Bitt ewende Dich wegen des schaurig-schönen Gefühls an einen anderen geneigten Mituser (oder an einen Domina-Schuppen).
Aber was in anderen Ländern wirklich funktioniert und wie die Vorschriften dort sind, dazu kann ich Dir einiges sagen.
Z.B. in Schweden, ich war letztes Jahr dort: Da gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants (ist also ein noch weitergehenderes Verbot als bei uns, da es dort keine abgetrennten Raucherräume gibt).
Die Kneipen und Restaurants etc. waren voller Gäste. Von Gastronomiesterben keine Spur.
Noch Fragen?
z.B. Irland = Rauchverbot in allen geschlossenen öffentl. Räumen sowie Pubs und Restaurants. Akzeptanz des Verbots in der Bevölkerung: 80%, das Gesetz wird vielfach sogar als das beste der Regierung gelobt!
z.B. Italien = Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, Bars, Cafés und Restaurants. Zulässig sind wie bei uns auch abgetrennte Raucherzimmer, allerdings nur mit automatisch schließenden Türen. Strafe bis zu 275€ für den zuwiderhandelnden Raucher und bis zu 2200€ für die Wirte.
Hier kannst Du das auch nachlesen:
http://www.suchtmittel.de/info/nikotinsucht/000256.php
Und erhlich gesagt, ich finde es richtig, das Anti-Raucher-Gesetz. Denn ich selbst als Raucher weis doch am besten, wie schädlich rauchen für mich und für die mich umgebenden Menschen ist. Und von daher empfinde ich es überhaupt nicht als Problem, aus der Kneipe oder dem Restaurant herauszugehen um vor der Tür eine zu qualmen. Denn dann schädige ich nur mich selbst und wenn dann etwas stinkt, dann sind es meine Finger. Tja, und wenn ich dann fertig geraucht habe, dann gehe ich wieder rein, in die Kneipe. Falls es mal draußen zu kalt oder regneisch ist, dann gehe ich eben nicht raus. Dann muss ich nur versuchen, meine "Sucht", und nichts anderes ist rauchen, zu unterdrücken. Tja, und das ist für Raucher das eigentlich schlimme an dem Anti-Raucher-Gesetz. Nämlich das man seiner "Sucht" nicht mehr überall frönen darf.
In eine Kneipe oder Restaurant werde ich auch weiterhin gehen. Nur rauchen, das muss ich eben draussen oder ich lasse es am besten sein.
VERFASSUNGSGERICHT
Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Rauchverbot ab
In öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt das Qualmen auch künftig verboten: Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag eines Rauchers ab. Der sah seine Grundrechte eingeschränkt.
[...]
Nach der Entscheidung ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher zu bewerten als der Nachteil von Rauchern. "Der Kläger werde "nicht allgemein am Rauchen und auch nicht am Besuch von Gaststätten gehindert". Vielmehr sei ihm lediglich "eine einzelne Verhaltensweise - das Rauchen - während des Gaststättenbesuchs untersagt".
[...]
Der Kläger ist starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte, in der das Rauchen seit dem 1. Oktober 2007 verboten ist. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke.
Am Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Rauchverbot in Gaststätten anhängig. Sie wurden jedoch von Gastwirten eingelegt. Wann über sie entschieden wird, ist noch offen.
han/dpa/ddp
Q: und der ganze Bericht unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,531990,00.html