Soll man die Lebensversicherung kündigen?


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Neuester Beitrag: 31.07.08 11:01
Eröffnet am:19.08.07 07:44von: denkideeAnzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:31.07.08 11:01von: SimeHeino1Leser gesamt:1.656
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112127 Postings, 7691 Tage denkideeSoll man die Lebensversicherung kündigen?

 
  
    #1
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19.08.07 07:44
Knapp bei Kasse: Soll man die Lebensversicherung kündigen?

Wer seine kapitalbildende Lebensversicherung kündigt, verliert viel Geld. Da gibt es bessere Alternativen. Wie Sie Ihre Kapitallebensversicherung mit möglichst wenig Verlust wieder loswerden. Außerdem: Haftpflicht-, Kfz-Versicherungen und Co. richtig kündigen.

Rund 27 Jahre beträgt in Deutschland die durchschnittliche Vertragslaufzeit einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Doch die wenigsten Kunden zeigen so viel Stehvermögen. Nur ein knappes Viertel kassiert am Ende die angesparte Summe samt Zinsen und Schlussgewinn. Die anderen 74 Prozent steigen vorher aus und können froh sein, wenn sie keinen Verlust verbuchen müssen. Den Versicherern kommen dagegen die vorzeitigen Kündigungen gar nicht mal ungelegen.

"Die Anbieter brauchen eine gewisse Stornoquote, sonst geht ihre Kalkulation nicht auf", meint Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Da eine überdurchschnittlich hohe Stornoquote aber nicht unbedingt förderlich fürs Image ist, zeigen sich die Versicherer denjenigen gegenüber, die ihre Police nicht mehr weiter bedienen können oder wollen, durchaus flexibel. Doch nur wenige wissen, dass sie mehr Möglichkeiten haben, als den Vertrag zu stornieren. Würde hier mehr Aufklärungsarbeit geleistet, gäbe es wohl weniger Beschwerden.
http://finanzen.aolsvc.de/Versicherungen/...endigen-1657554840-0.html

Quellenangabe: AOL
Vor der Kündigung der Lebensversicherung sollte man nach Alternativen Ausschau halten. (Foto: AOL-Archiv)

 
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112127 Postings, 7691 Tage denkideeBeitragsfreistellung

 
  
    #2
19.08.07 09:55
Beitragsfreistellung

Bei Zahlungsengpässen kann eine Beitragsfreistellung helfen.
Die Freistellung lässt sich nicht nur für den gesamten Monatsbeitrag vereinbaren, sondern auch für Teilsummen. Wer beispielsweise den Risikoanteil an der monatlichen Prämie weiterbezahlt, erhält sich auf diese Weise die bisherige Absicherung für den Todesfall. Formal muss die Beitragsfreistellung schriftlich beim Versicherer beantragt werden. Ab wann sie dann gilt, hängt davon ab, ob eine echte oder eine unechte unterjährige Jahresprämie vereinbart wurde. Im ersten Fall wird die Versicherung nach einem Monat freigestellt, bei der "unechten" Variante erst zum nächsten Zahlungstermin. Der liegt in den meisten Fällen zu Jahresbeginn.

Daneben bieten die Assekuranzen ihren Kunden weitere Möglichkeiten, wie sie trotz Zahlungsengpässen ein Storno vermeiden können: Die Kündigung von Zusatzversicherungen gehört ebenso dazu wie eine veränderte Zahlungsweise der Beiträge. Zum Beispiel die Umstellung von jährlicher auf monatliche Beitragszahlung. Doch Achtung: Meist gibt's bei jährlicher Zahlung einen Rabatt von etwa fünf Prozent.

Wer kurz vor Ablauf kündigt, sollte sich überlegen, ob er nicht besser die Versicherungssumme splittet, um sich so wenigstens einen Teil des Schlussgewinns zu sichern. Schließlich lassen sich die Versicherer auch die vermögenswirksamen Leistungen für maximal drei Jahre verpfänden oder gewähren ein tilgungsfreies Policendarlehen, das bei Auszahlung der Versicherungssumme fällig wird. Ausnahme: Bei Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge ist diese Variante nicht möglich.

Quellenangabe: AOL
(Foto: AOL-Archiv)

 
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38608 Postings, 6313 Tage börsenfurz1Man kann die Versicherung auch verkaufen!

 
  
    #3
19.08.07 10:02

Damit fährt man oft besser!

CASH LIFE wäre z.B. ein Abnehmer!  

112127 Postings, 7691 Tage denkideePolicenverkauf

 
  
    #4
19.08.07 10:21
Wer seine Lebensversicherung verkaufen will, sollte die Bonität des Anbieters prüfen.

Policenverkauf

Auch wenn's darum geht, schnell an eine größere Summe Bargeld zu kommen, gibt es eine Alternative zum Storno: den Policenverkauf. Inzwischen hat sich in Deutschland ein reger Zweitmarkt für Lebensversicherungen gebildet. Neben Marktführer Cashlife kaufen auch CFI Fairpay, Policendirekt, GAP Management, Life Finance, Lifebond oder BC Net Policen auf, um sie dann beispielsweise in Geschlossene Fonds einzubringen. Doch nur die wenigsten Kunden wissen davon: Während die Versicherer im Jahr 12,6 Milliarden Euro für stornierte Verträge auszahlten, wechselten 2005 am Zweitmarkt nur Verträge im Wert von 500 Millionen Euro den Besitzer. Die Branche drängt daher darauf, dass wie in Großbritannien in jeder neuen Police ausdrücklich auf die Möglichkeit des Verkaufs am Zweitmarkt hingewiesen werden muss.

Und wie funktioniert dieser Markt? Professionelle Aufkäufer übernehmen den Vertrag eines Privatkunden, zahlen bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge und kassieren dann die Versicherungssumme samt Schlussgewinnanteil. Damit können sie dem Verkäufer mehr zahlen, als wenn dieser den Vertrag bei der Versicherung storniert. Die Zweitmarkt-Branche wirbt mit 5 bis zu 15 Prozent höheren Auszahlungssummen. Verbraucherschützer Rudnik relativiert diese Zahlen allerdings: "Die Differenz ist nicht so erheblich, in vielen Fällen liegt der Rückkaufswert nur zwei bis drei Prozent höher."

Wer seinen Vertrag verkauft, hat einen weiteren Vorteil gegenüber der Kündigung: Der Todesfallschutz bleibt ihm für die Restlaufzeit erhalten. Die Erben erhalten die Versicherungssumme abzüglich der verzinsten Beiträge und aller bis dahin angefallenen Kosten. Cashlife berechnet diesen Aufwand, indem Kaufpreis und angefallene Prämien mit einem Zinssatz von 9,5 Prozent aufgezinst werden. Wurde heute zu 20.000 Euro gekauft, der Kunde stirbt morgen und der Vertrag hat eine Todesfallleistung von 37.000 Euro, werden 17.000 Euro ausgezahlt. Wurde heute gekauft, und der Kunde verstirbt genau ein Jahr später, erhalten die Erben bei gleicher Todesfallleistung 15.100 Euro (20.000 Euro mit 9,5 Prozent aufgezinst entsprechen 21.900 Euro).

Der Haken beim Verkauf: Nur jede dritte Police, so schätzt Verbraucherschützer Rudnik, kommt für einen Verkauf in Frage. Gute Chancen haben Policen mit einem Mindestrückkaufswert von 5.000 Euro und einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren. Nicht in Frage kommen dagegen Direktversicherungen, fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen, Policen, bei denen die Überschüsse zur Laufzeitverkürzung verwendet werden oder bei denen Teilzahlungen vorgesehen sind. Zudem sollten wie bei allen Finanzgeschäften vor dem Verkauf mehrere Angebote eingeholt werden. "Ganz wichtig", meint Stefan Kleine-Depenbrock, Vorstands-Chef von Cashlife, sei zudem, "auf die Bonität des Käufers zu achten und genau zu prüfen, ob dieser in der Lage ist, den Kaufpreis und gegebenenfalls den Todesfallschutz zu zahlen."

Quellenangabe: AOL
(Foto: AOL-Archiv)


 
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112127 Postings, 7691 Tage denkideeÜberblick: Kündigungsfristen für Versicherungen

 
  
    #5
19.08.07 11:34
Nach einem Wechsel der Krankenkasse ist man 18 Monate an sie gebunden. (Foto: AP)

Überblick: Kündigungsfristen für Versicherungen

Bunte Vielfalt beim Ausstieg: Wer seine Lebensversicherung kündigen will, muss andere Bedingungen beachten als jemand, der seinen Haftpflichtversicherer wechseln möchte. Um ganz sicherzugehen, hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte, sprich in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Denn wer nicht fristgerecht kündigt, ist oft ein weiteres Jahr gebunden. Für alle Kündigungen gilt: Sie müssen schriftlich erfolgen. Nicht unbedingt erforderlich ist dagegen der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Die Kündigungsmöglichkeiten in den einzelnen Sparten:

Berufsunfähigkeitsversicherungen können jederzeit gekündigt werden. Gleiches gilt für Rentenpolicen und Lebensversicherungen.

Regulär oder außerordentlich können Private Krankenversicherungen gekündigt werden. Bei regulären Kündigungen gelten je nach Gesellschaft unterschiedliche Fristen. Diese stehen in den AGB. Außerordentliche Kündigungen sind bei jeder Beitragsänderung möglich - und zwar innerhalb von vier Wochen, gerechnet ab Erstellungsdatum des Informationsschreibens zuzüglich ein bis zwei Tagen Postlaufzeit.
Bei Gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist acht bis zwölf Wochen. Nach einem Wechsel ist man mindestens 18 Monate an einen Anbieter gebunden. Erhöhen sich innerhalb dieser Zeit die Beiträge, gelten für den außerordentlichen Ausstieg dieselben Konditionen wie bei der privaten Konkurrenz.

Ähnlich bei Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherungen: Wer einen Schaden hatte oder sich ein neues Auto kauft, kommt jederzeit per außerordentlicher Kündigung aus dem Vertrag heraus. Gleiches gilt bei Beitragsanpassungen. Die reguläre Kündigung muss bis 30. November eines Jahres abgeschickt sein (Datum des Poststempels), wenn der Vertrag nicht um ein Jahr verlängert werden soll. Für die Kaskoversicherung gilt eigentlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten, in der Praxis bestehen die Versicherer aber nicht darauf, dass der Kunde nach Kündigung der Haftpflicht die Kaskoversicherung weiterführen muss.

Unfallversicherungen haben häufig eine festgelegte Laufzeit (zum Beispiel fünf Jahre). Ein vorzeitiger Ausstieg mittels regulärer Kündigung ist hier nicht möglich. Wer nach Ablauf dieser Frist den Versicherer wechseln will, muss spätestens drei Monate vorher gekündigt haben, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Ganz anders dagegen im Schadensfall, denn hier greift das Sonderkündigungsrecht. Wer vorhat, davon Gebrauch zu machen, muss schnell sein und sofort nach Erhalt der Versicherungsleistung kündigen.

Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung müssen ebenfalls spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Im Schadensfall besteht auch hier ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nur dann, wenn die Versicherung den Schaden nicht nur anerkannt, sondern auch beglichen hat. Ausnahme: Haftpflichtversicherung. Hier reicht es für den Ausstieg, wenn der Versicherer den Schaden prüfen musste, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer haftpflichtig war oder nicht.

Wichtig: Ohne unterschriftsreife Angebote neuer Anbieter sollte man laufende Policen nicht kündigen.


Quellenangabe: AOL


 
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2 Postings, 5932 Tage Dachfonds24Löschung

 
  
    #6
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25.06.08 16:07

Moderation
Zeitpunkt: 31.07.08 11:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Werbung

 

 

19233 Postings, 6499 Tage angelamoh zu schnell begrünt!

 
  
    #7
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25.06.08 16:14

1 Posting, 5896 Tage SimeHeino1Aushandeln

 
  
    #8
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31.07.08 11:01
Der Verkauf einer Lebensversicherung hängt immer vom Markt ab, an den sie bei der Bewertung gekoppelt ist. Zinsen und Renditen bei einer aktuellen Kalkulation, entsprechen nicht dem Wertwandel des Geldes, seit Beiträge für die Police eingezahlt werden. Den tatsächlichen Wert des eingezahlten Geldes kennt nur die Versicherung selber.
Ebenso sind die Versicherer sehr zurückhaltend bei der Auszeichnung ihrer entstandenen Kosten während der Policendauer und beim Abschluss. Die schwer verständlichen Angaben, machen es dem Policennehmer im Nachhinein geradezu unmöglich zu verstehen, was was kostete.
Neben den kaum verständlichen Kosten, gibt es eine Praxis bei den Versicherern, die den Mehrwert des Geldes tückisch verschleiert. Die Zins- und Zinseszinsberechnung.
Wer mehr Geld aus der Lebensversicherung haben möchte, nicht auf den Rückkaufwert der Versicherer vertraut oder sich an ein Institut wenden will, seine Lebensversicherung zu verkaufen, kann auch anders vorgehen!
Eine Möglichkeit ist es, den Wert der Police auf dem Rechtsweg neu bewerten zu lassen. Eine Interessengemeinschaft von Versicherten geht dabei gegen die Versicherung vor und streitet den realen Wert der Police heraus.
Schon ein Schreiben von einem Anwalt erhöht dabei den Wert der Police.
Darum gilt, Kündigung nicht selber machen, dann gibt es mehr eigenes Geld aus der Lebensversicherung.  
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