insolvelz a.i.s.
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Eröffnet am: | 17.04.07 15:43 | von: salve.salute | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 30.04.07 10:42 | von: bsw03 | Leser gesamt: | 8.687 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Einladung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
der
a.i.s AG in Insolvenz
Mülheim an der Ruhr
Wertpapier-Kenn-Nr. 649.290
ISIN: DE 000 649 2903
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Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 20. Dezember 2004, 10.00 Uhr
in Duisburg
Steigenberger Duisburger Hof
Neckarstrasse 2
47051 Duisburg
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
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Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alternative Aktiengesetz.
Die Gesellschaft befindet sich zur Zeit in Insolvenz. Auf Betreiben des Mehrheitsaktionärs, der AGOR AG, Köln, ist beabsichtigt, die Insolvenz durch ein Insolvenzplanverfahren zu beenden. Ein mit den Großgläubigern abgestimmter Insolvenzplanentwurf wird beim zuständigen Amtsgericht Duisburg als Insolvenzgericht eingereicht. Der Insolvenzplanentwurf sieht eine quotale Befriedigung der in vier Gruppen eingeteilten Gläubiger bei gleichzeitiger Restschuldbefreiung der Gesellschaft vor. Nach gerichtlicher Feststellung des Insolvenzplans und Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alternative Aktiengesetz wird die von der AGOR AG zu 100 % gehaltenen Beteiligung an der Auffanggesellschaft, die alle fortführungswürdigen Geschäftsbereiche der insolventen a.i.s-Gruppe übernommen hatte, an die Gesellschaft zum Kaufpreis von € 1,00 verkauft und übertragen. Durch diese Übertragung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihr operatives Geschäft in der Auffanggesellschaft - als zukünftige Tochtergesellschaft - fortzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alternative Aktiengesetz zu beschließen.
Rein vorsorglich und nur für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch keine rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alternative Aktiengesetz zu beschließen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans (aufschiebende Bedingung).
2. Beschlussfassung über verschiedene Satzungsänderungen bezüglich Sitzverlegung und Umstellung des Wirtschaftsjahres
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zunächst vor, § 1 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und zu beschließen:
„(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.“
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, § 16 Abs. 1 der Satzung neu zu fassen und zu beschließen:
„(1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Für die Zeit vom 01.10.2004 bis zum 31.12.2004 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.“
3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003/2004 und das Rumpfgeschäftsjahr 01.10. bis 31.12.2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003/2004 und das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10. bis zum 31.12.2004 zu bestellen.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die jeweiligen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 13. Dezember 2004 bei der Hauptverwaltung unserer Gesellschaft a.i.s AG, Theodor-Heuss-Ring 28, 50668 Köln, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme befugten Wertpapiersammelbank oder bei dem nachstehend aufgeführten Kreditinstitut während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
- Commerzbank AG
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 17. Dezember 2004 bei der Gesellschaft einzureichen.
Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung ebenfalls durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben können. Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären erstmals an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Vollmachten müssen schriftlich übermittelt werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 17. Dezember 2004, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers können gerichtet werden an:
Hauptversammlung 2004
a.i.s AG in Insolvenz
Theodor-Heuss-Ring 28
50668 Köln
Telefax: +49(0)221-91409918
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden spätestens bis zum 06. Dezember 2004, 24.00 Uhr eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unter der
Internet-Adresse http://www.a-i-s-ag.de veröffentlichen.
Mülheim, im November 2004
a.i.s AG in Insolvenz
Der Vorstand
Impressum
Ad hoc - a.i.s. Insolvenzverfahren eröffnet
16:57 03.11.03
http://www.ariva.de/news/article.m?id=1866780&secu=1051
Ad hoc - a.i.s. Insolvenzverfahren aufgehoben
15:59 02.05.05
http://www.ariva.de/news/article.m?id=1871871&secu=1051
Ad hoc - a.i.s. Fortsetzung eingetragen
15:01 09.05.05
http://www.ariva.de/news/article.m?id=1871976&secu=1051
Auszug hieraus:
"Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses der a.i.s AG (ISIN DE0006492903/ WKN 649290) über die Fortsetzung der Gesellschaft gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt. AktG in das zuständige Handelsregister ist auch die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an der AIS Aufbereitung industrieller Sekundärstoffe GmbH, Gescher, von der AGOR AG auf die a.i.s AG am 9. Mai 2005 wirksam geworden."
Ad hoc - AGOR EWS nahm Antrag auf Befreiung von Pflichtübernahmeangebot zurück
08:57 04.05.06
Die EWS Euro Waste Service AG, Königswinter, hat der AGOR AG (ISIN DE0005546006/ WKN 554600) mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf Befreiung von dem Pflichtübernahmeangebot gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr.3 der WpÜG-Angebotsverordnung wegen der Sanierung der a.i.s AG, Köln, wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgenommen hat.
Die in dem Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 02. November 2005 zwischen der AGOR AG und der EWS Eurowaste Service AG vereinbarte aufschiebende Bedingung zum Verkauf und Übertragung von 45,1% der Aktien an der a.i.s. AG ist damit nicht eingetreten. Die AGOR AG hält weiterhin 45,1% an der a.i.s AG.
ich habe euch lediglich die dazu fehlenden informationen geliefert.
Was hat denn das für einen Hintergrund, gemessen am aktuellen Geschehen? Also echt... tzzz tzzz
Es ist ja schon eine Spezielität von Einigen, sich selber immer wieder zu wiederholen und alte Berichte und Briefe vorzukramen, aber das mit 2004 schießt schon echt den Vogel ab!