XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.04.00 18:14 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.00 13:45 | von: Dauberus | Anzahl Beiträge: | 24 |
Neuester Beitrag: | 28.04.00 18:14 | von: wxpeters | Leser gesamt: | 16.807 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Mann-o-Mann
Dauberus
gruß ruebe
Daxwunder: Hallo Dauberus! Ich habe etwas weiter unten wg. diesen Problemen ein neues
28.04.00 13:53
muss man wohl als pech abbuchen
Daxwunder: Hi IZ! Wieso muss man denn alles hinnehmen, wie die Banken einen Abzocken!
28.04.00 14:18
Und dagegen sollte man was unternehmen! Siehe auch mein Posting weiter unten mit der Überschrift "Frage an alle wegen Ordergebühren".
Ich denke aber nicht, daß die Comdirekt was dafür kann und rein rechtlich können sie Dir auch für eine Aktie die Mindestgebühr berechnen, steht nämlich ausdrücklich in den AGBs, daß so etwas passieren kann.
...take it easy
JeanLuc
Natürlich blieben meine 3 (da Order nicht anders aufgegeben) stehen !
Wenn du jetzt gerade zu dem Kurs kaufst, bekommst du eben 3 Stück !
Denke nicht, dass man dafür die Bank haftbar machen kann !
Die kann in dem Fall ja wirklich nichts dafür !
Daxwunder: Hi jeanluc! Was in den AGB's steht, heißt noch lange nicht, dass es rechtlich so in
28.04.00 14:51
An den Ordergebühren ändert das ersteinmal nichts, es sei denn, der Auftrag lautet unter den Mindestorderbetrag, so dass die Mindestordergebühr anfällt. Wird also jede Order als ein Auftrag betrachtet, so kann maximal nur einmal die Mindestgebühr anfallen, egal in wieviel Teilaufträgen ausgeführt wird. Der Broker erhält ja schließlich auch seine prozentuale Provision nach der Gesamtsumme.
Rechtlich gesehen heißt das doch immer, der Kunde bezahlt das, was er bestellt. Ein Versandhaus kann z.B. eine Bestelltung in mehreren Teillieferungen ausführen. Hier gibt es aber eindeutige Urteile, dass nicht für jede Teillieferung erneut die Versandkosten verlangt werden dürfen, sondern lediglich nur einmal je Auftrag. Und wo bitteschön ist da ein Unterschied zur Börse. Entscheidend für die Gebühren muss doch sein, was der Kunde bestellt und nicht, was die Börse daraus macht.
Ich für meine Person werde mich beim Verbraucherschutz auf jedenfall einmal nach der rechtlichen Situation erkundigen, da hier am Board anscheinend nur Leute rumhängen, die alles schlucken, was man ihnen vorsetzt.
Gruß WOG
Gruß WOG
Bei welcher Bank ?
Du kannst die Börse nicht mit einem Versandshaus vergleichen.
Ein Versandshaus bietet Artikel an, die sich in ihrem Bestand befinden (sollten). Die Börse hingegen ist schlicht ein Handelsplatz, wo unzählige Händler ihre Geschäfte abwickeln. Wenn Du 100 Aktien xy kaufen willst, dann hat Deine Bank die Verpflichtung die Order schnellstmöglich an die Börse zu bringen. Sobald dies geschehen ist, liegt die Verantwortung bei dem Broker der jew. Bank. Ob Du deine Aktien dann in einem Stück bekommst, hängt von dem Angebot ab. Du kaufst die Aktien ja nicht von der Börse, sondern von irgendeinem Händler. Wieviele Aktien er dir pro Handel verkauft (oder verkaufen kann) ist seine Sache.
Ich würde zu einem Zeitpunkt kaufen wo ein genügend großes Angebot besteht.
Bis später WOG
Daxwunder: hi wxpeters! Deshalb zahle ich für eine Realtimkursversorgung mit den dazugehörigen
28.04.00 15:43
Die Grundgebühr, um die Kosten des Brokers zu decken (z.B. Portogebühren für die gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Benachrichtigung) und die Mindestordergebühren, um Taschengeldspekulanten abzuschrecken.
Es ist auch unbestritten, dass je höher die Order ist, um so höher sind die Gebühren, da diese normalerweise prozentual berechnet werden. Aber es ist vollig unnötig (außer bei maßloser Profitgier) die Grundgebühren und Mindesordergebühren bei Teilausführung mehrfach zu berechnen. Die Portogebühren sind z.B. die gleichen, ob auf der Bestätigung 1 oder 10 Posten stehen. Und genau gegen diese Ungerechtigkeit sollte man Sturm laufen.
Aber: XETRA ist eben ein elektronisches Handelssystem, bei dem keiner aufpaßt, daß jeder Kunde zufrieden ist, sondern bei dem ein Computer zwischen Angebot und Nachfrage einen Handel abschließt. Daß nicht immer soviel angeboten wie nachgefragt werden kann, ist ja klar, also kann es eben zu einer Teilausführung kommen.
Mit rechtlich meine ich: Du hast unterschrieben, daß Du damit einverstanden bist, die Gebühr bei Teilausführung zweimal zu zahlen. Somit ist die Bank erstmal aus dem Schneider, für die Teilausführung im XETRA kann die Bank ja sowieso nichts.
Du kannst natürlich bei der Verbraucherzentrale nachfragen, aber ich denke da bräuchte es schon ein Urteil gegen Mindestgebühren bei Banken und das wird es wohl erstmal nicht geben, es sei denn, Du gehst vor Gericht und gewinnst.
Also: kein XETRA-Handel machen oder runde Stückzahlen nehmen oder auf große Umsätze achten. Ich wäre auch froh, wenn es keine Mindestgebühren gäbe, aber daran werden wir nichts ändern können, denn dann würden so geringe Stückzahlen gehandelt, daß der Aufwand für die Banken immens wird und das werden die Banken sicher verhindern wollen.
JeanLuc
Daxwunder: hi jeanluc! Dass wir uns richtig verstehen, ich habe nichts gegen Mindestgebühren
28.04.00 16:37
genau den gleichen Ärger mit einer Order in Düsseldorf hatte. Die
Gesamtorder wurde nur zum Bruchteil und das in 3 Teilausführungen abgewickelt. Die erhaltenen Aktien sind damit um 18% teurer gegenüber einer
Order zum höchsten gehandelten Kurs an diesem Tag.
Die nette Dame bei Consors hatte natürlich völliges Verständnis für meinen
Ärger - aber laut Geschäftsbedingungen wäre alles rechtens. Der Makler hätte
das Recht zur Teilausführung und Ihnen (CONSORS) würde damit auch zusätzliche Kosten entstehen (ohne mir diese benennen zu können).
Habe anschließend die verbleibende Order gestrichen.
Würde aber gerne gegen diese Ungerechtigkeit weiter vorgehen.
Daxwunder, du meinst der Verbraucherschutz wäre als erstes der richtige
Ansprechpartner? Ich werde es nächste Woche bei denen Versuchen. Wenn
etwas Verwertbares dabei herauskommt, melde ich mich.
an die "normale Tradinsociety" verkaufen (Wenn das die Banken sind). Wenn die Banken es sind, die diese 25 - 30 Stüchzahlen verkaufen ist das nartürlich höchst profitabel für sie; Kursgewinne sowieso und die Gebühren häufen sich.
Wie lange hält das mit der Kurspflege an ???
Sind die Ordergrößen mit jew. Kursen der Öffentlichkeit zugänglich?
Dürfen die Banken aus Profitgründen kleine Mengen verkaufen, obwohl sie die Gesamtmenge liefern könnten? (Durch Absprache mit den anderen machen sie sowieso Gewinne) Außerdem Kurspflege besteht damit Aktie nicht in Keller geht ---> also Stützungskäufe, keine Gebührenzockerei
Obwohl ich es noch nie beobachtet habe, daß nur 25 - 40 nachgefragt werden,
finden überdurchschnittlich viele Handel in dieser Größenordnung statt!
(Äußerst suspekt)
Bitte um Eure Meinungen
Schönes Wochenende*