Merz und die 18 Nebenjobs!
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Eröffnet am: | 11.10.06 09:55 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 46 |
Neuester Beitrag: | 12.10.06 11:09 | von: Depothalbiere. | Leser gesamt: | 5.587 |
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Man gönnt sich ja sonst nichts!
Merz und seine 18 Nebentätigkeiten
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Grundsatzfrage, ob Abgeordnete Einkünfte offenlegen müssen. Aber eine Entscheidung wird erst in drei Monaten erwartet.
Da lacht er noch: Der ehemalige Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat 18 NebenämterFoto: ddp
Berlin - Seit der Abgeordnete Friedrich Merz seiner Arbeit im Bundestag nur noch als einfaches Fraktionsmitglied und nicht mehr als Führungskraft der CDU nachgeht, fühlt er sich unausgelastet. Deshalb hat sich der 50-Jährige zahlreiche Aufgaben außerhalb des Parlamentes gesucht. Merz arbeitet als Rechtsanwalt für die Wirtschaftskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw, und er sitzt in diversen Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken. In der vergangenen Legislaturperiode brachte er es zusätzlich zu seinem Job als Volksvertreter auf stolze 18 Nebentätigkeiten, die nach seinen eigenen Angaben etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Mehr Auskünfte mag er seinen Wählern nicht erteilen. Vor allem will er nicht sagen, wie viel Geld die Zusatzjobs einbringen.
Bislang musste er das auch nur dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) mitteilen, der die Zahlen dann nicht veröffentlichen durfte. Doch im Oktober vorigen Jahres trat eine Neuregelung des Abgeordnetengesetzes in Kraft. Um die Abhängigkeiten der Volksvertreter für den Wähler transparent zu machen, schreibt der Paragraf 44a samt zugehöriger Verhaltensregeln nun vor, dass die Parlamentarier sämtliche Nebentätigkeiten und die Höhe der daraus erzielten Einkünfte der Allgemeinheit offenzulegen haben. Zudem ist festgelegt, dass die Ausübung des Mandats "im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages" stehen muss.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.
Die bunte Riege der Kläger und die Unterstützung ihres Gangs nach Karlsruhe durch die jeweiligen Fraktionschefs belegen, dass es um mehr als die Einzelinteressen einer Partei geht. Vom Verfassungsgericht werden grundsätzliche Hinweise auf das Berufsbild des modernen Abgeordneten erwartet. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof beneidet den zuständigen Zweiten Senat nicht um diese Aufgabe. "Die Sachfrage ist recht verzwickt", sagte Kirchhof der WELT. "Wir haben einerseits das berechtigte Anliegen, dass alle Einflussnahme auf den Abgeordneten transparent ist und offenbart werden muss. Aber das darf nicht heißen, dass er seine Arbeitskraft ganz ausschließlich der Politik widmet, seine Verankerung im Staatsvolk verliert und deswegen die Nebentätigkeit anrüchig wird. Das ist ganz verkehrt."
So sieht es auch der Kläger Otto. Seine Nebeneinkünfte würden zu größerer Unabhängigkeit von Partei und Fraktion führen, und seine Tätigkeit als Anwalt bringe ihn "mit realen Problemen der Menschen in Berührung". Das neue Gesetz würde den unseligen Trend zum Berufspolitiker verschärfen.
In der Tat gelten inzwischen 346 der 614 Bundestagsabgeordneten als reine Politprofis. Zweck des neuen Abgeordnetengesetzes ist freilich nicht die Verbannung von Lebensnähe aus dem Parlament, sondern die des käuflichen Abgeordneten. In Karlsruhe geht es um die Definition einer überprüfbaren Grenze zwischen erwünschter Nebentätigkeit und schädlicher Einflussnahme Dritter, die Volksvertreter durch finanzielle Zuwendungen zu ihrem Zweck instrumentalisieren. "Es wird eines feinsinnigen und klugen Gerichtes bedürfen, um diese beiden Pole auszutarieren", sagte Kirchhof.
Eine Entscheidung ist in drei Monaten zu erwarten. Bis dahin wird es keine Transparenz geben: Bundestagspräsident Lammert hat zwar alle Zahlen eingesammelt, will sie aber erst nach dem Urteil veröffentlichen.
Artikel erschienen am 11.10.2006
Angesichts der Bodyguards habe ich auf den Grad verzichtet, sogar das Foto vom Grad mußte ich abgeben, aber:
ich bin nicht abgestürzt.
Nenn mich einfach Landvermesserkönig oder Paris-Hilton-Verweigerer.
Nee, im Ernst, denke das kann ganz einfach mal passieren!
Wahrscheinlich wird er wohl nicht selber den Betrag anweisen, sondern es macht wohl sein Büro. Unter Umständen, zahlt auch ein anderer die Rechnung, bzw. sollte diese zahlen. Vielleicht die Kanzlei in der er tätig ist, oder ein Verband wo er tätig ist, oder gar einer seiner Nebenjobgeber und dann hat es eben etwas gedauert.
Die Rechnung llegt in einem Büro, die Dame weiss aber nicht genau, ob bezahlen oder weiterreichen, dann ist Merz selber vielleicht mal 4 oder 5 Wochen in diesem Büro, etc etc.
Meine also, das muss keine Rückschlüsse, auf irgendwas zulassen!
"Das habe ich morgen schon gesagt und ich wiederhole das jetzt und hier"
Er ist einfach der Großmeister des Arschlochuniversums und nicht zu überbieten, selbst wenn man nachweislich mit tollen 25 Sachen auf dem Mofa freihändig gefahren ist im Alter von 16 Jahren ....
das ist doch der entscheidende punkt
ein beamter darf nicht mal eine flasche schnaps zu weihnachten annehmen
(bestechung)
aber politiker dürfen millionen mit berater verträgen + nebenjobs einsacken
was raten die wohl? warum sind sie als berater interessant?
verlogene korupte machenschaften...
aber sie werden immer wieder aufs neue gewählt... ;-(
wobei wir wieder beim punkt sind
jedes volk verdient die regierung die sie gewählt hat
Neun Abgeordnete klagten in Karlsruhe gegen die Pflicht, ihre Nebeneinkünfte anzugeben. Sie haben das Gefühl, dass sie mit ihren angestammten Berufen als Abgeordnete nicht mehr erwünscht sind. Die Richter zeigten sich wenig beeindruckt
AUS KARLSRUHE
CHRISTIAN RATH
Ein dicker Lobbyist mit Zigarre stand gestern vor dem Bundesverfassungsgericht - fünf Meter groß und aufgeblasen vom Protestdienstleister Campact. Sie forderten die sofortige Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Politikern. Drinnen verhandelten die Richter über die Klage von neun Bundestagsabgeordneten, darunter Friedrich Merz (CDU), die genau diese Pflicht verhindern wollen.
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Der FDP-Politiker und Unternehmer Heinrich Kolb kam gleich zum Punkt: "Wenn Nebeneinkünfte Einfluss auf mein Mandat haben könnten, bin auch ich für Transparenz. Aber ich sehe keinen Grund, warum ich die Einkünfte aus meinem Unternehmen veröffentlichen soll." Kolb ist mit seinem Bruder zusammen Gesellschafter eines metallverarbeitenden Betriebs. "Die Wähler interessiert zurecht, ob ich korrupt bin, nicht wie viel mein Unternehmen verdient", glaubt Kolb.
Seit Ende März müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte dem Bundestag melden: berufliche Einnahmen, Beraterverträge, Vortragshonorare. Alles ist zu melden, was mehr als 1.000 Euro pro Auftrag respektive mehr als 10.000 Euro pro Jahr einbringt. Die genauen Summen und Auftraggeber erfährt allerdings nur der Bundestagspräsident. Öffentlich müssen die Abgeordneten nur angeben, ob die Nebeneinkünfte jeweils unter 3.500 Euro, bis zu 7.000 Euro oder über 7.000 Euro pro Monat betragen.
Die Kläger stammen überwiegend aus CDU/CSU und FDP, mit dabei ist aber auch der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, jedoch kein Vertreter von Grünen und Linkspartei. Die meisten Kritiker sind wie Friedrich Merz Rechtsanwälte. Sie halten die Pflicht, ihre beruflichen Einnahmen anzugeben, für einen unzulässigen Eingriff in ihr Abgeordnetenmandat. "Mein Beruf beeinträchtigt meine Unabhängigkeit doch nicht, im Gegenteil, er macht mich unabhängiger von der Partei und der Fraktion", argumentierte Merz.
Die Abgeordneten haben aus dem Streit eine Grundsatzangelegenheit gemacht, weil sie das Gefühl haben, dass sie mit ihren angestammten Berufen als Abgeordnete nicht mehr erwünscht sind. Seit letztem Jahr heißt es nämlich im Abgeordnetengesetz, dass für Volksvertreter das Mandat "im Mittelpunkt" ihrer Tätigkeit stehen müsse. Merz dagegen sagte offen, dass er ungefähr die Hälfte der Zeit für seine Tätigkeit als Anwalt und in verschiedenen Aufsichtsräten benötige. "Es gibt im Bundestag schon genug Abgeordnete, die nicht mehr in bürgerliche Berufe resozialisierungfähig sind", ätzte der ehemalige Fraktions-Vize.
Der Bundestag wurde gestern von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) vertreten. Für ihn war es eine heikle Rolle, denn gemeinsam mit den anderen CDU-Abgeordneten hatte er im Vorjahr gegen die von der damaligen rot-grünen Mehrheit durchgedrückte neue Transparenzregelung gestimmt. Gestern zog er sich aber elegant aus der Affäre: Er habe das Gesetz auch damals nicht für verfassungswidrig gehalten. So argumentierte auch der vom Bundestag beauftragte Berliner Professor Ulrich Battis: "Man mag die Regelung für zweckmäßig halten oder nicht, aber es gibt keinen Grund, hier das Verfassungsgericht anzurufen." Der Bundestag dürfe laut Grundgesetz die Arbeit des Parlaments ausgestalten. Auch die Richter zeigten sich von der Klage wenig beeindruckt. Siegfried Broß sagte als Berichterstatter gleich zu Beginn, dass die Abgeordneten nach seiner Ansicht kein völlig freies, sondern ein "pflichtgebundenes" Mandat innehätten. Dazu gehöre auch die Pflicht zur "vollen Hingabe" an ihr Amt. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
taz vom 12.10.2006, S. 6, 122 Z. (TAZ-Bericht), AUS KARLSRUHE CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/pt/2006/10/12/a0089.1/text
Merz fürchtet Studienabbrecher-Parlament
Streit um Nebeneinkünfte.Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Mittwoch über eine Klage von neun Bundestagsabgeordneten, die ihre Nebeneinkünfte weiter geheim halten wollen. Unter ihnen ist der langjährige Unions-Spitzenpolitiker Friedrich Merz, der in Karlsruhe recht drastisch schilderte, was im Falle einer Offenlegungspflicht drohe.
Friedrich Merz (CDU) im Bundesverfassungsgericht. Foto: dpaHB KARLSRUHE. Das CDU-Mitglied Merz warnte in der Verhandlung in Karlsruhe vor einem Parlament, in dem am Ende nur noch Beamte, Studienabbrecher und Berufspolitiker einen Platz fänden. „Die Zahl der nicht mehr in einen bürgerlichen Beruf resozialisierbaren Abgeordneten nimmt zu“, stellte er fest.Merz klagt mit acht weiteren Abgeordneten von Union, SPD und FDP dagegen, dass die Nebeneinkünfte der Parlamentarier künftig im Handbuch des Bundestags und im Internet veröffentlicht werden sollen. Die Kläger kritisieren, damit würden Informationen über private Geschäftspartner offen gelegt, was wie eine Zugangssperre für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige zum Parlament wirke. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Hinweis auf Verschwiegenheitspflicht als Anwalt
Der SPD-Abgeordnete und Kläger Peter Danckert kritisierte, die Offenlegungspflicht bringe ihn in Konflikt mit seiner Pflicht zur Verschwiegenheit als Anwalt. Daher halte er die von der rot-grünen Vorgängerkoalition durchgesetze Neuregelung für falsch. Der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto sagte, das größte Risiko für die Unabhängigkeit der Abgeordneten seien nicht ihre Nebentätigkeiten, sondern ihre zunehmende Abhängigkeit von Partei und Fraktion. Ottos Parteifreund Heinrich Kolb betonte, gerade die Einkünfte aus seinem Familienunternehmen machten ihn unabhängig, weil er finanziell nicht auf den von der Partei vergebenen Listenplatz angewiesen sei.
Otto plädierte dafür, nur diejenigen Nebeneinkünfte meldepflichtig zu machen, bei denen es einen Bezug zur politischen Tätigkeit gebe. Alles andere sei kontraproduktiv und produziere lediglich Zahlenkolonnen. „Man produziert einen Heuhaufen, um anschließend vergeblich die Stecknadel darin zu suchen“, kritisierte Otto.
Bundestagspräsident bietet Änderungen an
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte dagegen, er halte die Pflicht zur Offenlegung der Einkünfte insgesamt für verfassungsgemäß. Die Prüfung durch die Verfassungsrichter könne aber einen Anlass bieten, gemeinsam einzelne misslungene oder übertriebene Punkte des Gesetzes zu ändern. Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte der „Bild“-Zeitung, die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu wissen, ob politische Entscheidungen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen gefällt würden. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Susanne Kastner (SPD), erklärte: „Zweier Herren Brot kann nur zu Interessenkonflikten führen.“
Der Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte, es gehe um die angemessene Abwägung zwischen Freiheit und Kontrolle. Es sei heute sehr schwierig, gegen den Zeitgeist für ein nicht transparentes Verfahren zu argumentieren. Der Datenschutz stehe nicht allzu hoch im Kurs, woran die Abgeordneten nicht unschuldig seien. Es müsse jedoch geprüft werden, ob allzu viel Transparenz nicht auch die Freiheit gefährden könne. Dabei sei zu berücksichtigen, wie sich der Bundestag in zehn Jahren zusammensetzen werde - und ob dem Parlament dann nur noch Beamte, Richter und Soldaten angehörten.
Derzeit müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nur dem Parlamentspräsidenten offenbaren. Die eigentlich ab Oktober 2005 angestrebte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte hatte Bundestagspräsident Lammert ausgesetzt, um das Urteil der obersten Richter abzuwarten. Nach der neuen Regelung müssten die Abgeordneten Nebeneinkünfte angeben, wenn sie brutto 1 000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr übersteigen. Sie müssten ihr Einkommen allerdings nicht konkret beziffern, sondern könnten sich in eine von drei Gruppen einteilen: 1 000 bis 3 500 Euro, 3 500 bis 7 000 Euro oder darüber.[11.10.2006]
Was soll denn das jetzt bitte bedeuten?
"Das CDU-Mitglied Merz warnte in der Verhandlung in Karlsruhe vor einem Parlament, in dem am Ende nur noch Beamte, Studienabbrecher und Berufspolitiker einen Platz fänden. „Die Zahl der nicht mehr in einen bürgerlichen Beruf resozialisierbaren Abgeordneten nimmt zu“, stellte er fest."
Ich kann Euch sagen, was er damit sagen will: das Parlament und die Gesetzgebung war früher ein Instrument der Industriellen und der Lobbyisten und der Freiberufler. Und jetzt ist einfach draußen, der Merz. Einfach so, weggespült wie ein alter Fußabtreter und das zu Recht m. E.
Von den 100% Bevölkerung in diesem Land brauchen gerade mal 2% die Meinung und das Engagement eines F. Merz, der Rest hat um das nackte Überleben zu kämpfen. WEGEN Leuten wie F. Merz .
Was bildet der sich überhaupt ein?
Von mir aus soll das Parlament in Zukunft von Studienabbrechern VOLLBESETZT sein, denn: das ist die Realität. Woher kommen denn Studienabbrüche: aus Quotenregelungen und finanzieller Not, und dafür ist unter anderem ein Mann mit besonders breitem Mittelscheitel zuständig: F. Merz.
Und Leute Leute mit breitem Mittelscheitel sind in der Regel Komplexhaufen, die sich gerne am Rest der Welt rächen (wofür, weiß man nie, vielleicht hat er in seiner Kindkeit nicht den Fischertechnik-Ergänzungspack Nr. 5 bekommen), aber eines ist für mich (und nur für mich persönlich, vielleicht auch für andere) klar:
Diese Person sollte nicht Repräsentant einer zivilisierten Gesellschaft sein.
Aber ansonsten habe ich nix gegen F. Merz im persönlichen, außer daß ich seine rhetorischen Einreiher hasse.
Stimmt. Wenn die "zivilisierte Gesellschaft" hauptsächlich aus Studienabbrechern, Berufspolitikern, Beamten besteht, kann er nicht deren Repräsentant sein.
Nur:
Ich fühle mich von Studienabbrechern, Berufspolitikern und Beamten leider überhaupt nicht repäsentiert.
MfG
kiiwii