BWIN - Die Party ist vorbei
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Eröffnet am: | 10.08.06 10:28 | von: Arbitrage74 | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 10.08.06 10:38 | von: rasa75 | Leser gesamt: | 3.505 |
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Der Freistaat Sachsen hat Bwin das Anbieten von Sportwetten im Freistaat verboten. Das erste kürzlich umbenannte Unternehmen Betandwin bekommt damit die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom März dieses Jahres zu spüren.
HB DRESDEN. „Betandwin e.K. werden damit im Freistaat Sachsen das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten sowie die Werbung hierfür untersagt“, teilte das sächsische Innenministerium in Dresden mit. In Sachsen dürfe allein der Freisaat selbst Sportwetten veranstalten oder ausrichten lassen.
Für die Untersagungsverfügung gelte der Sofortvollzug unter Androhung von Zwangsgeld. Die Untersagung gilt konkret für die Unternehmen betandwin in Neugersdorf und bwin.com Interactive Entertainment AG. Das österreichische Unternehmen betandwin war vor kurzem in bwin umbenannt worden.
"Betandwin e. K." werden damit im Freistaat Sachsen das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, insbesondere an die Firma BAW International Ltd. in Gibraltar, sowie die Werbung hierfür untersagt. In Sachsen darf allein der Freistaat selbst Sportwetten veranstalten bzw. über juristische Person des öffentlichen bzw. privaten Rechts veranstalten lassen. Betandwin e. K. kann sich nicht auf eine am 11.04.1990 vom Rat des Kreises Löbau erteilte Gewerbegenehmigung berufen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zu Sportwetten entschieden, dass die Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht von einem Bundesland veranstaltet werden, verboten sind und die Verbote durchgesetzt werden können. Das Verbot gilt für alle privaten Sportwettenanbieter, unabhängig davon, ob sie sich auf Genehmigungen aus Gibraltar oder Neugersdorf berufen, wie es betandwin tut. "Das Regierungspräsidium Chemnitz wird deshalb konsequent gegen alle Tätigkeiten von betandwin, wie bereits gegen die anderen privaten Sportwettenanbieter in Sachsen, nach dem Sächsischen Polizeigesetz in Verbindung mit dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vorgehen", sagte Innenstaatssekretär Jürgen Staupe heute in Dresden.
Das Vorgehen im Sofortvollzug unter Androhung von Zwangsmassnahmen lässt sich von dem klar erkennbaren Ziel des Bundesverfassungsgerichtsurteils leiten, unverzüglich den Schutz vor Wett- und Spielsucht sicherstellende Verhältnisse herbeizuführen.
"Der Freistaat Sachsen verfolgt hier eine klare Linie, die auf Beschlüssen aller 16 Bundesländer beruht", so Staupe abschliessend. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei die Sächsische Lotto GmbH der Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Umsetzung der Vorgaben zur Suchtprävention und Werbebeschränkung bereits nachgekommen."