Steuerstaat Deutschland will 100%
Seite 1 von 14 Neuester Beitrag: 02.03.10 09:33 | ||||
Eröffnet am: | 21.06.06 09:46 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 336 |
Neuester Beitrag: | 02.03.10 09:33 | von: objekt tief | Leser gesamt: | 87.350 |
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Beitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 3562,50 Euro auf 5250 Euro in den alten und 4400 Euro für die Neuen Bundeslämderangehoben werden auch noch der Gesundheitssolidaritätszuschlag von 4% für alle Beschäftigte auf deren Bruttolohn eingeführt werden soll. Die Überschüsse aus der Arbeitslosenversicherung soll nicht den beschäftigen und beitragzahler zurückgeben werden sondern dienen einzig und allein dem Steuerstaat und deren Beamte in Deutschland (Zweckentfremdet).
Wer jetzt zusammen rechnet wird feststellen das die Steuer- und Abgabequoto ab 2007 um satte 6% von 67% auf 73 % gesteigert wurde. Das ist nicht nur eine Steuerstaat sondern Kommunismus und Panwirtschaft pur!
Wir wollen auch nicht vergessen das die Politiker erst vor ein paar Tagen ihre Gehälter im Steuerstaat Deutschland um satte 30% erhöht haben und sich weigern Steuer und Abgaben zu bezahlen!
"Diese Koalition ist zu einem Kartell der Kommunistischen Abkassierer geworden und übertrifft alle Sozialisytische Länder auf dieser Welt",
Koalition einigt sich auf Pflegereform
Der monatelange Streit über die Pflegereform ist zu Ende: Die Fraktionsspitzen von Union und SPD verständigten sich bei ihrer Klausursitzung auf die Einrichtung von rund 4000 Stützpunkten zur mobilen Betreuung.
Bonn/Königswinter - Einzelheiten der Vereinbarung wollen Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck am Mittag auf einer Pressekonferenz vorstellen. CDU und CSU hatten die Beratungsstellen zuletzt abgelehnt. Sie sollen den bisherigen Plänen zufolge Betroffenen Beratung und Hilfe unter einem Dach bieten. Die Union wollte die Beratung federführend bei den Pflegekassen belassen, die aber auch über die Angebote anderer Träger informieren und notfalls Berater nach Hause entsenden sollen.
Die Details der Pflegereform waren seit Monaten Streitthema. Die Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege sollen verbessert, mehr Angebote für Demenzkranke geschaffen und die Kontrollen in Heimen intensiviert werden. Zur Finanzierung sollen die Beiträge um 0,25 Prozentpunkte steigen.
Außerdem einigten sich die Koalitionspartner nach Angaben von SPD-Fraktionschef Peter Struck bereits weitgehend auf ein Konzept zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum im Rahmen der "Riester"-Rente. Demnach soll es rückwirkend ab dem 1. Januar auch möglich sein, angespartes "Riester"-Geld für eine selbstgenutzte Immobilie einzusetzen.
Die Russen unter Putin, haben schon Mitte der 90 er die Einkommenssteuern auf 13 % gesenkt. Ergebnis: Mehr Staatseinnahmen durch Steuern als vorher. Selbst die neuen EU- Ostländer haben es kapiert. Slowakei = 20% Einkommensflat, Litauen und und und. Die alten EU- Länder leiden unter der Verkrustung der Systeme. Wie kommt man da wider heraus ? Ändert man ein Detail, fliegt das Kartenhaus zusammen.....
Diese Rechnung gefällt mir, ich setz noch einen drauf:
Zur Erhöhung der Sicherheit im Reiseverkehr sollten nicht nur Schwimmwesten in Flugzeugen verteilt werden, sondern endlich auch Fallschirme auf Ozeandampfern ...
... das hätte der Titanic-Besatzung sicher geholfen.
Der Progressionsvorbehalt und damit die indirekte Besteuerung sollen nach dem Willen der Gesetzgeber nicht mehr nur fiktiv ermittelt werden, sondern in Zukunft auch hinzugerechnet werden. Die Lohnersatzleistungen werden in Zukunft zum Einkommen dazugerechnet und dem Steuerpflichtigen wird pro Monat durch die neugeschaffenen Behörde der fiktive Monatseinkommensbetrag ermittelt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt damit dieser seine persönliche Einkommensteuer samt Lohnersatzleistungen durch addieren selber ermitteln kann. Bei der Ermittlung des fiktiven Progressionsteuersatzes kann ein Arbeitnehmer – Pauschbetrag, der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht ausgeschöpft wurde, abgezogen werden. Durch diese Maßnahme wird der höhere Steuersatz nachdem Progressionsvorbehaltes überflüssig und angeschafft.
Der Bundesfinanzminister Steinbrück erklärte am 1. April 2008 gegenüber der Dpa das neue Gesetz zur Lohnersatzleistungen ist ein Quantensprung in der deutschen Steuergesetzgebung und vereinfacht viele Steuergesetze und auch das 3. Buch der Sozialgesetz. Auch wäre die Kanzlerin Merkel sehr glücklich über den Bürokratieabbau und unterstütze dieses einfache Gesetz mit ihrer CDU Fraktion.
Herr Steinbrück erklärt gegenüber der Presse das es vereinzelte Stimmen ab der Kritik, aber man konnte sich mit den Sozialverbände und Gewerkschaften einigen nachdem man diese erklärt habe das diese neue Gesetz absolut steuerneutral ist und neue Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor geschaffen werden. Für die Beschäftigten selber entstehe keinerlei kosten. Herr Steinbrück bemerkte: Das es wie bei jedem neuen Gesetz auch Benachteiligte gäbe, aber diese wäre bei der überwiegend starke Zustimmung der Beschäftigten aus Arbeiter und Angestellten verschwindet klein und zu vernachlässigen. Bei nachfragen der Presse wer nun nicht vom diesen Gesetz profitiere, äußerte sich der Bundesfinanzminister das dies nur durch fiktive Einzelfallnachweise bewiesen werden kann und von Fall zu Fall anders wäre.
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39842/DE/...ossar/P/002.html
Weil der Aufschwung ja für alle da ist, gönnen sich die Abgeordneten höhere Diäten. Morgen geht's dann wieder gegen die Managergehälter. Ein Abgrund von Unmoral tut sich da auf.
Ja, der Herr Ackermann verdient natürlich viel, viel mehr. Sogar der Sparkassen-Direktor verdient mehr. Überhaupt, die Managergehälter liegen durchweg höher als die Diäten unserer Bundestagsabgeordneten.
Und die Abgeordneten arbeiten nicht weniger: Parlamentssitzungen, Ausschüsse, Bürgersprechstunde im Wahlkreis, Versammlung im Kreisvorstand der Partei, das Vereinsfest am Samstagabend, der Frühschoppen am Sonntagmorgen, die ganze Ochsentour... Wer eine gute Politik will, braucht qualifizierte Politiker. Wer qualifizierte Menschen in die Politik locken will, muss ihnen einen attraktiven Job bieten. Auch finanziell. Einverstanden?
Die Frau Müller verdient allerdings viel weniger. Frau Müller ist Altenpflegerin im Seniorenheim und zweifellos eine Leistungsträgerin unserer Gesellschaft. Oder Herr Meier, der als Oberstudienrat dafür sorgt, dass unsere Kinder die wichtigste Ressource für ihre Zukunft mit auf den Weg bekommen: Bildung.
Wir könnten auch den Bauingenieur Schulze anführen, den selbstständigen Handelsvertreter oder den Facharzt im Krankenhaus: Sie alle tragen hohe Verantwortung, sie arbeiten viel, haben zu wenig Zeit für ihre Familien, stehen unter Stress - genau wie unsere Politiker. Und sie werden viel schlechter bezahlt. Das ist doch ungerecht, oder?
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. So steht es im Grundgesetz, wörtlich. Aber was ist angemessen? Die Politiker selbst haben einen Maßstab für sich festgelegt: Ihre Einkünfte sollen, so der fraktionsübergreifende Konsens, denen eines Richters an einem obersten Bundesgericht entsprechen.
Es lässt sich lange darüber streiten, ob dieser Vergleich angemessen ist. Einerseits stellen die Juristen auch im Bundestag die stärkste Berufsgruppe, vor Lehrern, Politologen und Sozialpädagogen. Andererseits verfügt kaum ein Abgeordneter über das Spitzenexamen, ohne das es der Jurist nicht zum obersten Bundesrichter bringt.
Der Abgeordnete ist wiederum zeitlich viel höher beansprucht als der Richter, der bei näherem Hinsehen zu regelmäßiger Arbeit nicht verpflichtet ist... Es gibt keine objektive Antwort auf die Frage, ob die Besoldung des Bundesrichters für die Abgeordneten maßgeblich sein sollte oder nicht. Die Antwort hängt nicht zuletzt von der Perspektive ab: Herr Ackermann wird das anders sehen als Frau Müller.
In diesem Jahr steigen die Abgeordneten-Diäten übrigens um 4,7 Prozent auf 7339 Euro monatlich. Das hängt mit dem tatsächlichen oder vermeintlichen Nachholbedarf gegenüber den Bundesrichtern zusammen. Im nächsten Jahr sehen die Abgeordneten immer noch Nachholbedarf und haben sich vorab 4,5 Prozent plus genehmigt. Jetzt kommt unversehens auch noch der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst dazwischen, so dass sich für 2009 ein Einkommenszuwachs von insgesamt 8,3 Prozent ergibt. Wer hat das schon. Jedenfalls nicht die Rentner. Die bekommen gerade 1,1 Prozent mehr. Das haben dieselben Abgeordneten so beschlossen; sie fanden das ebenso großzügig wie gerecht.
Bei der Lektüre dieser Zeilen stöhnt der einfache MdB gequält auf. Ach, diese Neidgesellschaft mit ihren fiesen Medien! Werfen uns Politikern dauernd Populismus vor und artikulieren selbst Volkes ahnungslose Stimme, sobald wir eine unpopuläre Entscheidung treffen!
Nur, so einfach ist das nicht. Selbst wenn der Vergleich der Abgeordneten mit den Bundesrichtern angemessen wäre: Warum genehmigen sich die Mitglieder des Bundestages dann ganz selbstverständlich auch noch eine steuerfreie Pauschale von 3782 Euro monatlich? Diese Pauschale kann der Abgeordnete nutzen, um sein Wahlkreisbüro zu finanzieren. Oder um Bürger nach Berlin einzuladen. Oder um seine Veranda zu renovieren.
Kein Mensch prüft das, Belege sind nicht erforderlich. Die Abgeordneten finden das in Ordnung, wir nicht. Und dass Parlamentarier bereits nach einem Jahr segensreichen politischen Wirkens im Bundestag Pensionsansprüche erwerben, dass sie nach zwei Legislaturperioden eine Altersversorgung de luxe genießen, das ist sowieso nicht in Ordnung. Das wissen sie auch alle, egal ob Christ- oder Sozialdemokraten. Aber sie ändern es nicht.
Stattdessen beschließen sie nun also die Vermögensbildung in Parlamentarierhand. Weil der Aufschwung ja für alle da ist. Morgen geht es dann wieder gegen die Managergehälter. Ein Abgrund von Unmoral tut sich da auf. Noch einer.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/...c27c&em_cnt=1330236
Abgeordneten-Pensionen steigen um elf Prozent
Nach den Diäten steigen nun auch die Pensionen der Bundestagsabgeordneten. Mit elf Prozent wachsen die Politiker-Pensionen zehnmal so schnell wie die Altersbezüge der 16 Millionen deutschen Rentner. Der Bund der Steuerzahler spricht von einem "Riesenskandal" und erwartet klare Worte in der heutigen Bundestagsdebatte.
weiter:
http://www.welt.de/politik/article1979599/...igen_um_elf_Prozent.html
abartig! :-(((
Die Staatsverschuldung ist der größte politische Skandal der deutschen Demokratie. Sekündlich kommen neue Schulden hinzu. 1,56 Billionen sind es mittlerweile insgesamt. Und die Überalterung der Gesellschaft wird die Lage noch verschlimmern.
Die öffentliche Verschuldung in der Bundesrepublik Deutschland hat ein unglaubliches Ausmaß angenommen. Betrug der staatliche Schuldenstand im Jahre 1950 noch etwa 10 Milliarden Euro, so beläuft sich dieser heute auf mehr als 1,5 Billionen Euro. Die Relation des Schuldenberges zum Bruttoinlandsprodukt, die sogenannte Schuldenstandsquote, stieg von 18 Prozent (1950) auf inzwischen über 68 Prozent. Die Zinsverpflichtungen aus der akkumulierten Staatsschuld sind von 0,3 Milliarden Euro im Jahre 1950 auf zurzeit etwa 65 Milliarden Euro angewachsen. Die zur Bedienung der öffentlichen Schulden notwendigen Zinsausgaben sind heute zum drittgrößten Posten der Staatsausgaben aufgestiegen. Was steckt hinter dieser Entwicklung?
Nach meiner Überzeugung sind es keine rein ökonomischen Faktoren, die hinter den Finanzierungsdefiziten stecken, sondern politische. Der Widerspruch zwischen den kurzfristigen Anreizen der repräsentativen Demokratie und den langfristigen Erfordernissen der öffentlichen Finanzwirtschaft scheint ein Politikversagen auszulösen, in dessen Schlepptau sich die öffentlichen Schulden in einem bisher nicht gekannten Ausmaß aufgetürmt haben.
Durch einen relativ unbegrenzten Zugang zum Kreditmarkt zum Beispiel kann eine Regierung ihre Budgetrestriktion mithilfe eines Instruments lockern, das für den Bürger so gut wie undurchschaubar ist. Bezeichnenderweise sind in demokratisch regierten Industrieländern zwei Dinge unaufhörlich gestiegen: die merklichen Ausgaben (Subventionen an Unternehmen und direkte Transfers an private Haushalte) und die unmerklichen Einnahmen (indirekte Steuern und eben die Staatsverschuldung). Eine empirisch nur schwer widerlegbare These könnte dann lauten, dass die merklichen Ausgaben insbesondere kurz vor den Wahlterminen angehoben werden, um Wählerstimmen zu gewinnen, und dass diese Leistungen mit unmerklichen Einnahmearten – vorzugsweise der Staatsverschuldung – finanziert werden, um keine Wähler zu verlieren. Die öffentliche Kreditaufnahme würde auf diese Weise als Spezialfall der unmerklichen Besteuerung zu Zwecken des politischen Machterhalts missbraucht.
Einen weiteren Einfluss nichtökonomischer Art üben politisch-institutionelle Faktoren wie zum Beispiel das Parteiensystem aus. Im Rahmen der Verfassungsordnung müssen die politischen Parteien in ihren Entschlüssen ja frei und voneinander unabhängig sein. Doch gerade das scheint, insbesondere in Mehrparteien-Koalitionen, auf dem Rücken der Staatsverschuldung ausgetragen zu werden. Dazu einige stilisierte empirische OECD-Befunde: Je größer die Parteien-Polarisierung in einer Mehrparteien-Koalition, desto größer die Verschuldungsneigung; je wahrscheinlicher die Abwahl der amtierenden Regierung, desto größer ihr Hang zur Kreditfinanzierung staatlicher Leistungen; je kürzer die durchschnittliche Amtszeit einer Regierung, desto größer die eingegangenen Defizite, und je größer die Zahl der Koalitionspartner, desto größer die Staatsverschuldung.
Staat im Gefangenendilemma
Was steckt hinter diesen Beobachtungen? Hier eine mögliche Erklärung: Alle Koalitionspartner mögen Budgetkürzungen einer Fortführung großer Haushaltsdefizite vorziehen; jeder einzelne Koalitionspartner jedoch will seinen speziellen Budgetanteil, also zum Beispiel die von seiner Partei verwalteten Ministerien, vor Kürzungen bewahren.
Fehlen nun Anreize und Mechanismen, die eine kooperative Lösung dieses fundamentalen Gefangenendilemmas bewirken könnten, dann wird die nichtkooperative Lösung, die einfach darin besteht, das Budget an keiner Stelle zu kürzen, äußerst wahrscheinlich. Dies umso mehr, je schwieriger der Einigungsprozess ist; und der Einigungsprozess ist natürlich in der Tat umso schwieriger, je größer die Polarisierung innerhalb einer Koalition, je wahrscheinlicher eine baldige Abwahl und je größer die Zahl der Koalitionspartner. Haushaltsdefizite und wachsende Schuldenberge sind damit auch ein Ergebnis der Schwierigkeiten des politischen Managements in Koalitionsregierungen.
Ist die Macht verteilt, zum Beispiel zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zwischen den politischen Parteien innerhalb einer Koalition oder zwischen den Parteien als Folge der im Zeitablauf stattfindenden Machtwechsel, dann steigt die Wahrscheinlichkeit einer intertemporal ineffizienten Budgetpolitik sprunghaft an. In all diesen Fällen der Machtaufteilung treten typischerweise strategische Faktoren auf den Plan, wobei dem Ausbalancieren gegenwartsorientierter Interessengruppen jedes Mal eine Schlüsselrolle zufällt.
Der Verschuldungstrend kann nur durch eine Einwirkung auf die Anreizmechanismen der Wettbewerbsdemokratie selbst gestoppt werden. Diese Einwirkung könnte auf der Verfassungsebene erfolgen, sich auf das Budgetverfahren beziehen, die Gestalt einer (intertemporalen) Budgetausgleichsvorschrift annehmen, die Zweckbindung von Steuereinnahmen für Zins- und Tilgungsdienste beinhalten, die Teilausgliederung des Instruments der staatlichen Kreditaufnahme aus dem parteipolitischen Prozess fordern oder auf die supranationale Ebene verlegt werden.
Altersstruktur als zusätzliche Bedrohung
Eine Anhebung der Staatsausgaben muss letztlich durch eine Anhebung der Steuern finanziert werden; die Wahl zwischen einer Steuer- und einer Kreditfinanzierung ist in Wahrheit nur eine Wahl des Timings der Besteuerung, nicht aber eine Wahl zwischen höheren Steuern und Steuervermeidung. Im Allgemeinen ist der Zeitabschnitt dieses "Timings" größer als der wahltaktisch begründete Zeithorizont demokratisch gewählter Regierungen. Diese Zeitinkonsistenz verleitet die an Machterhalt interessierten Regierungen, aber auch die auf Gegenwartskonsum fixierten Wähler, zu irreversiblen Vermögensumverteilungen zulasten zukünftiger Generationen.
Der Zeithorizont der Wähler spielt also ebenfalls eine wesentliche Rolle. Damit gewinnt im politökonomischen Prozess ein bisher wenig beachteter Faktor an Bedeutung: die Altersstruktur der Bevölkerung. Gegenwartsorientierte Wähler ziehen eine Kreditfinanzierung öffentlicher Leistungen einer Steuerfinanzierung insbesondere dann vor, wenn sie damit rechnen, dass die Zins- und Tilgungsphase außerhalb ihrer eigenen ökonomischen Lebenszeit liegt. Die insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland zu beobachtende Überalterung der Bevölkerung verkürzt diese durchschnittliche Restzeit und erhöht damit die generelle Präferenz für eine staatliche Verschuldung. Eine entsprechende Vorverlagerung von Ressourcenansprüchen zeichnet sich als geradezu unvermeidliche Folge ab. Wie könnte sie unterbunden werden? Wer ist daran überhaupt interessiert?
Die Betroffenen können ihre Interessen nicht vertreten
Die später Betroffenen können ihre Interessen heute noch nicht artikulieren; zum größten Teil sind sie noch gar nicht geboren. Eine indirekte Beteiligung am heutigen politischen Prozess ist nur über eine konstitutionelle Begrenzung der Staatsverschuldung denkbar. Jedoch: Wenn es konstitutioneller Vorschriften bedarf, um zukünftige Bürger zu schützen, wie können solche Vorschriften heute eingeführt werden? Dies hängt entscheidend von der Haltung der gegenwärtigen Wähler ab; sie bestimmen über den politischen Rückkopplungsprozess, ob die Mechanismen repräsentativer Demokratien zu einer Ausbeutung zukünftiger Steuerzahler führen oder nicht.
Ein Konsolidierungsdruck von finanzpolitischem Gewicht wird freilich nur dann entstehen, wenn es individuelle Bindungen an die Zukunft gibt. Eine natürliche Brücke zur Zukunft sind zum Beispiel Kinder. Je größer der Bevölkerungsanteil kinderloser Personen, desto geringer, ceteris paribus, das durchschnittliche Interesse an fernen Finanzierungsfragen. Medizinischer Fortschritt, materieller Wohlstand und veränderte Wertmaßstäbe haben in vielen hoch entwickelten Volkswirtschaften in der Tat zu einem drastischen Geburtenrückgang geführt. Ein Fortgang dieser demografischen Entwicklung höhlt noch so kunstvolle Konzepte eines intergenerationellen Altruismus aus und lässt Verfassungsgrenzen der Staatsverschuldung immer dringlicher werden. Indes: Welche Mehrheit soll am Ende noch für eine verfassungsmäßige Budgetausgleichsvorschrift eintreten? Hier manifestiert sich eine besorgniserregende Zukunftsschwäche der Wettbewerbsdemokratie.
Eine radikale konstitutionelle Reform bestünde in einer Teilausgliederung des Instruments der öffentlichen Kreditaufnahme aus dem politischen Prozess. Während die Gestaltung der öffentlichen Ausgaben (letztlich übrigens der Hauptauslöser aller Verschuldungsprobleme) und Steuereinnahmen nach wie vor der jeweiligen Regierung überlassen bliebe, wären dem Gesamthaushalt exogene Kreditgrenzen gesetzt – sei es in Form eines mittelfristigen Budgetausgleichs oder in Form einer nicht zu überschreitenden Verschuldungsquote –, deren Kontrolle einer unabhängigen Institution zu übertragen wäre, zum Beispiel dem Bundesrechnungshof.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...8,560112,00.html
mach ich bei meinen auch noch!
Grüße, bei uns kommt die Sonne rauß!
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/...ise.html?__nnn=true
Staatsanteil an Kraftstoffkosten niedrig wie nie
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück äußerte sich beim Jahreskongress der Steuerberater auch zum Thema Benzin- und Energiepreise. Einen Video-Clip und seine Kernaussage finden Sie hier.
„Fakt ist: Der Staatsanteil an den Kraftstoffkosten ist so niedrig wie nie. Beim Eurosuper ist der Staatsanteil im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2007 von 64,4% auf 59,6% – bei einem Preis von 1,50 Euro [Glossar] pro Liter – zurückgegangen. Bei Diesel ist er von 56,2% auf 48,4% bei einem Preis von 1,45 Euro pro Liter gesunken. Das Energiesteueraufkommen 2007 hat sich gegenüber dem Aufkommen 2006 um 2,4% reduziert. Das ist etwas komplizierter als nur die Parole ‚der Staat sahnt ab bei den Spritpreisen’.“
Der Mittelstand verlangt einen «radikalen Kurswechsel» in der Steuer- und Sozialpolitik. «Alle Steuern und Abgaben gehören auf den Prüfstand», heißt es in einem zweiseitigen Grundsatzpapier des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), das der Netzeitung vorliegt. Darin fordern die Interessenvertreter eine erhebliche Senkung der Steuern und Abgaben.
Der Mittelstandsverband macht in dem Papier konkrete Vorschläge: Demnach soll die Einkommensteuer deutlich reduziert werden. Der BVMW schlägt einen einheitlichen Steuersatz von gerade einmal fünf Prozent vor bis zu einem Bruttolohn von 43.200 Euro, bis 63.600 Euro soll der Steuersatz dann zehn Prozent betragen. Die beiden Lohngrenzen entsprechen den derzeitigen Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- beziehungsweise Rentenversicherung.
«Im Einkommensbereich bis 63.600 Euro steht dann einer hohen Belastung aus Sozialversicherungen eine geringere Steuerlast gegenüber», sagte Verbandspräsident Mario Ohoven der Netzeitung. Das sei «fair» und entlaste vor allem mittlere Einkommen. Zum Vergleich: Heute beträgt der Eingangssteuersatz 15 Prozent, die Progression endet mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Mit dem Vorschlag geht der BVMW weit über die Vorschläge der als Steuersenkungspartei bekannten FDP hinaus: Die Liberalen schlagen für Einkommen zwischen 8000 und 20.000 Euro einen Steuersatz von zehn Prozent vor, bis 50.000 Euro solle der Satz bei 25 Prozent liegen, für jeden Euro darüber bei 35 Prozent. Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen sollen für die FDP größtenteils wegfallen.
Kampf gegen versicherungsfremde Leistungen
Der Mittelstandsverband fordert außerdem die stufenweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis Ende der nächsten Legislaturperiode. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Über die Streichung des Soli wird seit langem eine politische Debatte geführt
Bei den Abgaben verlangt der BVMW eine Senkung der Beiträge zu den Krankenversicherungen. «Versicherungsfremde Leistungen müssen aus der Sozialversicherung herausgenommen werden», sagte Ohoven und verwies auf Lasten, die im Zuge der Wiedervereinigung den Sozialträgern aufgebürdet wurden. Auch sollten die Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen gestrichen werden – «systemkonform wäre eine Finanzierung aus Steuermitteln», so Ohoven.
Der Verbandspräsident fordert zudem Wettbewerb bei der betrieblichen Unfallversicherung, die derzeit von Berufsgenossenschaften getragen wird. Hier sollten auch private Anbieter zugelassen werden. Der BVMW wehrt sich ferner gegen die Besteuerung von Kosten, die bei den Mittelständlern anfallen. In der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde eingeführt, dass Mieten, Pachten und Leasingraten teils der Gewerbesteuer unterliegen – der Verband fordert die Streichung dieser Regelung.
Langfristig nimmt der Staat mehr ein
Im Blick hat der BVMW auf der einen Seite die Unternehmen, die durch die Maßnahmen konkurrenzfähiger würden. «Deutschland liegt bei Steuern und Abgaben weit über dem Durchschnitt der OECD-Länder», erklärt Ohoven. «Das schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands.» Neben der Entlastung der Arbeitgeber will der Verband aber auch, dass die die Arbeitnehmer «mehr Netto in der Tasche haben». Die hohen Steuern und Abgaben verringerten die Kaufkraft, Steuerprogression und Inflation fräßen Lohnerhöhungen auf.
Der Interessenvertretung ist durchaus bewusst, dass bei einer Umsetzung seiner Vorschläge der Staat weniger einnimmt – das sei aber nur ein kurzfristiger Effekt, meint Ohoven. Auf lange Sicht könnten Fiskus und Sozialversicherungen mit höheren Einnahmen rechnen. Ohovens Argument: Bei einer Senkung von Steuern und Abgaben steigt die Zahl der Beschäftigten, was unter dem Strich zu Mehreinnahmen beim Staat führt.
Um seinen Forderungen Gewicht zu verleihen, startet der BVMW an diesem Mittwoch bei seinen Mitgliedsfirmen eine bundesweite Plakataktion «Steuern & Abgaben runter». Der Interessenverband vertritt nach eigenen Angaben 150.000 mittelständische Unternehmen mit etwa 4,2 Millionen Beschäftigten. Eine aktuelle Blitzumfrage des Verbands unter 513 Mitgliedsunternehmen kam zu dem Ergebnis, dass die große Mehrheit die Steuerbelastung für Unternehmer, Selbstständige und für die Mitarbeiter für zu hoch hält. Bei einer Senkung der Unternehmenssteuern und der Sozialversicherungsbeiträge würden die befragten Firmen demnach mehrheitlich mehr investieren, mehr Mitarbeiter einstellen und die Nettolöhne anheben.
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/1066477.html
Verbandspräsident Karl Heinz Däke sprach in einem Beitrag für die Kölner Zeitung "Express" laut Vorabbericht von einer "politische Schönfärberei". Nach der ersten Steuererklärung ziehe die erste Generation junger Eltern "eine ernüchternde Bilanz". Schuld an der Enttäuschung sei die Regierung. "Vor lauter Lob über das gelungene familienfördernde Projekt gingen einige pikante Details unter, durch die das Elterngeld weit weniger attraktiv ist als die Politik glauben machen will."
Wer nicht daran gedacht habe, "dass beispielsweise das Einkommen des Partners durch Berücksichtigung des Elterngelds höher besteuert wird, erlebt bei der Steuererklärung jetzt eine böse Überraschung", schrieb Däke. "Wer Pech hat, muss statt der erhofften Erstattung sogar Steuern nachzahlen." Genauso enttäuscht seien all diejenigen worden, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert seien. "Dass sie während der Elternzeit weiterhin Beiträge zu zahlen haben, ist zwar rechtens, reduziert aber die von der Politik versprochenen finanziellen Segnungen erheblich." Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, "dass die Details der schönen neuen Familienförderung bewusst zurückgehalten worden sind".
aber mit soli lässt sich leichter ein kleinerer steuersatz vorlügen,
bzw. der soli wird bei der beurteilung der steuerbelastung meist weggelassen.
der spitzensteuersatz liegt bei 43 % zuz. Soli 2,37 % ergibt 45,37 % .
dazu käme noch die kirchensteuer.
bei der kirchensteuer wirds auch noch ärger geben, denn die wollen auch noch ihren
anteil an der ZAST.
wenn die kirchen glück haben, ziehen die banken die kist neben der zst mit ein,
wenn nicht die banken,
dann muß sich wieder das finanzamt darum kümmern
Bei einer abhebung der Mwst auf 25% bedeute das umgerechnet auf jeden verdiensten Euro 20%.
Das gute dabei wäre das man dann mit den Faktor 0,2 oder duch 5 geteilt dies sehr einfach wäre es selber zu errechnen. Und das dürften dann fast alle Bürger hier im Land hinbekommen.
Von Alice Chalupny
Unternehmerfreundlich, überschaubar, sicher: Die Schweiz lockt deutsche Firmen gleich reihenweise über die Grenze - trotz der Rezession. Das missfällt den deutschen Behörden. Deshalb schicken sie ihre Steuerfahnder sogar in die Info-Seminare der Eidgenossen.
Hamburg/Zürich - Am 1. September zieht die Flohr Industrietechnik GmbH um, von Waldshut geht es dann nach Mellikon. Im Gepäck: ein wesentlicher Teil der Produktion. Der Hersteller von Antriebskomponenten, der unter anderem Bosch und Siemens beliefert, will künftig deutlich weniger in der süddeutschen Kleinstadt fertigen. Dafür mehr im schweizerischen Mellikon.
Dem Familienbetrieb wurde es in Waldshut zu eng. "Wir hatten keine Möglichkeiten mehr, unser Betriebsgelände auszuweiten", sagt Stefan Flohr, der stellvertretende Geschäftsführer. Weil ein substantieller Teil der Kundenbasis in der Schweiz angesiedelt sei, habe der Expansionsschritt auf die gegenüberliegende Seite des Rheins auf der Hand gelegen.
Aber nicht nur deshalb. "Die Schweizer sind uns bei der Unterstützung von Firmen einen Schritt voraus", sagt Flohr. Das Klima sei spürbar unternehmerfreundlicher als in Deutschland. Was Flohr sagen will: In der Schweiz sind die Lohnnebenkosten geringer, die Bestimmungen beim Kündigungschutz lockerer, die Steuersätze niedriger und die Chancen besser, Fachkräfte zu rekrutieren und langfristig zu halten. Hinzu kommt eine hohe Rechtssicherheit und politische Stabilität.
Mit der Entscheidung in die Schweiz zu gehen, steht Flohr nicht alleine da. "Das Interesse deutscher Firmen an unserem Wirtschaftsstandort ist ungebrochen", bestätigt Daniel Küng, Chef der Schweizer Außenwirtschaftsförderung Osec - und zeigt sich über die anhaltende Nachfrage überrascht. "Ich habe erwartet, dass die Rezession das Interesse erst mal dämpft - doch das ist nicht eingetreten."
Allein dem Ostschweizer Kanton St. Gallen, der gezielt in Deutschland wirbt, ist es nach eigenen Angaben gelungen, im vergangenen Jahr 30 neue Firmen anzusiedeln. Die Mehrheit der Unternehmen sind Klein- und Mittelständler. Große Konzerne, die sich in der Schweiz in den letzten Jahren niedergelassen oder ihre Präsenz verstärkt haben, sind unter anderem Würth, Stihl, BASF und Süd-Chemie.
Kampf gegen Steuersünder verschreckt die Unternehmen
Als Begründung nennt Küng das "attraktive Set an Möglichkeiten", das die Schweiz den Unternehmen biete - und liegt damit auf einer Linie wie der deutsche Unternehmer Flohr. Doch hinter vorgehaltener Hand kursiert bei den Schweizern noch eine zweite These: Das radikale Vorgehen der deutschen Regierung im Kampf gegen vermeintliche Steuersünder verscheuche die Unternehmen. Das mittlerweile hochkomplizierte Steuersystem sorge außerdem zusätzlich für schlechte Stimmung - was die Firmen darin bestärke, den Schritt ins Ausland zu wagen.
Doch so interessant die Schweiz für die deutschen Unternehmen ist, so zurückhaltend sind sie darin, ihr Interesse auch zu zeigen - und die Vorsicht hat einen Grund. Denn auf den Informationsveranstaltungen der Osec in deutschen Großstädten haben sich nach Angaben von Beteiligten mehrfach deutsche Steuerfahnder unters Publikum gemischt. "Die wollten wissen, was das für Firmen sind, die sich ins Steuerparadies Schweiz absetzen wollen", berichtet ein Teilnehmer. An den Osec-Infoseminaren können sich deutsche Firmen an Vorträgen und in Workshops über die Geschäftsmöglichkeiten in der Alpenrepublik informieren.
Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern - hier ist die Osec besonders aktiv - geben sich auf Nachfrage ahnungslos. Die jeweiligen Pressesprecher betonen unisono, nichts von Steuerfahndern zu wissen, die bei Info-Veranstaltungen erschienen sind. "Allerdings", räumt Ulrich Soppe, Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums, ein, "wissen wir natürlich nicht über die Aktivitäten jedes einzelnen Fahnders Bescheid." Ermittle ein Behördenvertreter in einem konkreten Fall, könne ein solches Vorgehen vorstellbar sein.
Stephanie Hagelüken, Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministerium, ergänzt, "dass es nicht unbedingt unsere eigenen Fahnder gewesen sein müssen", die bei den Tagungen erschienen seien. "Ermittlungen können über die Ländergrenzen hinaus erfolgen", erklärt Hagelüken.
Das Bundesfinanzministerium jedenfalls stellt sich hinter die Länder: "Selbstverständlich darf und soll die Steuerfahndung Erkenntnisse über die Steuergestaltung und Steuervermeidung sammeln. Dies liegt im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung", schreibt Sprecher Oliver Heyder-Rentsch auf Anfrage.
Die Osec musste mittlerweile mehrere ihrer Info-Seminare in Deutschland absagen - zu viele Unternehmen haben einen Rückzieher gemacht. Als die Verantwortlichen bei den Firmen nachfragten, ließen diese durchblicken, dass sie Nachfragen vom Fiskus befürchten. "Da präsentiert man sich den Behörden ja auf dem Silbertablett", argumentierte ein Teilnehmer.
"Die Osec prüft nun internetbasierte Info-Seminare für Europa", sagt Osec-Chef Küng. Das Interesse sei sehr groß. Der Vorteil dieser anonym abgehaltenen Sitzungen: Die Unternehmen müssen sich nicht schon in der Sondierungsphase zu erkennen geben.
Dass die deutsche Regierung Firmen frustriert, sehen auch Wirtschaftsexperten so. Die Steuerrechtler Wolfgang Blumers von der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr und Michael Elicker, Privatdozent von der Universität des Saarlandes, warnten in einem Aufsatz in der "Neuen Zürcher Zeitung", dass die Länder, aus denen man fliehe, mit ungerechten und ökonomisch unsinnigen Steuersystemen ihre Steuersubjekte regelrecht vertrieben. Die deutsche Steuerpolitik sei "kurzsichtig fiskalisch, wachstumsfeindlich" und bedrohe "letztlich das Steueraufkommen".
Das aber stört die deutschen Behörden wenig - im Gegenteil: Das deutsche Steuersystem wird bald um ein Gesetz reicher sein, denn der Deutsche Bundestag hat den Fiskus Anfang Juli bevollmächtigt, Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperierenden "Steueroasen" unterhalten und darüber nicht Auskunft geben, mit Sanktionen zu belegen. Das "Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung" verlangt von solchen Firmen und Privatpersonen umfangreiche Auskunfts- und Nachweispflichten. Wer nicht mit den Steuerbehörden kooperiert, muss unter anderem damit rechnen, dass der Steuerabzug von Aufwendungen aberkannt wird, die in solchen Ländern anfallen.
Warum das Gesetz für Deutschland wichtig ist, begründet Finanzminister Peer Steinbrück so: "Wer Steuern hinterzieht, der schadet dem Gemeinwesen, der verhöhnt den Rechtsstaat in Deutschland und schwächt den Staat in einer Zeit, wo dieser Staat mehr denn je handlungsfähig sein muss." Einige Länder hätten es Steuerhinterziehern in der Vergangenheit leicht gemacht, Geld bei ihnen zu parken. Die Bundesregierung verschließe jetzt diese Hintertürchen für Steuerflüchtige.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) reagierte verärgert auf die Vorlage. Zwar sei es grundsätzlich begrüßenswert, die Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, räumte der BDI in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Wirtschaftsverbänden ein. Doch das geplante Gesetz schieße "weit über das Ziel hinaus". Der Vorschlag könne zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Standorts Deutschlands führen. Hinter vorgehaltener Hand wurde das geplante Gesetz beim BDI bereits umbenannt: "Auskunftserzwingungsgesetz zu Lasten Dritter" heißt es dort.
Wirtschaftsverbände laufen Sturm
Derzeit erarbeitet die Regierung eine entsprechende Verordnung zum Gesetz. Ein Entwurf drang bereits an die Öffentlichkeit: Einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zufolge laufen die Wirtschaftsverbände Sturm gegen das Papier. Nach der Rechtsverordnung, die der Zeitung vorliegt, soll es allein dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten sein, "mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder" die Staaten oder Regionen zu benennen, die nicht zur Kooperation in Steuersachen mit den deutschen Finanzbehörden bereit sind. Bislang war vorgesehen, dass jeweils der Bundesrat zustimmen muss.
Die Verordnung soll bereits Anfang August vom Bundeskabinett verabschiedet und am 18. September vom Bundesrat abgesegnet werden. Würde eine solche Verordnung auch die Schweiz treffen, könnte dies den Geschäftsverkehr zwischen den beiden Staaten lähmen - schließlich haben Zehntausende von deutschen Unternehmen Niederlassungen in der Schweiz.
Unternehmer Stefan Flohr will keinen direkten Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und Firmenverlagerungen ins Ausland herstellen. Standortentscheidungen würden letzten Endes aufgrund von strategischen Überlegungen gefällt, sagt er, betont aber: "Uns Klein- und Mittelständlern stößt es sauer auf, wie der Fiskus mit uns umspringt." Nicht jeder, der seine Steuern zu optimieren versuche, hege gleich kriminelle Absichten. Das deutsche Steuerrecht sei mittlerweile derart komplex, dass es schon mal vorkommen könne, dass sich Unternehmen unwissentlich falsch verhielten. Denn: "Ab zehn Angestellten ist man doch gar nicht mehr dazu in der Lage, das Thema ohne externe Hilfe zu bewältigen."
Flohr freut sich deshalb auf den Teilumzug in die Schweiz. "Da ist vieles einfacher."
Mit Material von ddp
Es sei keine Solidarität mehr zwischen den Menschen? Weit gefehlt. Es gibt eine stabile Solidarität der Steuergeknechteten. Wenn Steuerhinterziehung zunimmt, dann ist dies eben kein Indiz für eine moralische Krise oder unsoziale Einstellung, sondern für ein marodes System, das als illegitim empfunden wird. So hat es das deutsche Steuerunwesen geschafft, schätzungsweise 99 Prozent aller Deutschen zu kriminalisieren.
Was ist das für ein Staat, der Rechtsstaatlichkeit gegen das Linsengericht von einigen Steuermillionen verkauft? Dessen Politiker, die sich sonst als Moralathleten präsentieren, den offenen Rechtsbruch empfehlen?
Auszug aus
http://www.welt.de/die-welt/debatte/...-schaeme-mich-als-Buerger.html
WELT ONLINE: Herr Hirsch, das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag in Karlsruhe über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Sie sind einer von insgesamt 35.000 Klägern. Was hat Sie dazu bewogen?
Burkhard Hirsch: Ich halte die Vorratsdatenspeicherung für einen eklatanten Verfassungsbruch. Jeder Bürger wird behandelt wie ein potenzieller Straftäter. Mit welchem Recht speichert der Staat sämtliche meiner Telefonate, E-Mails oder Kurznachrichten? Es hilft ja auch nicht, dass „nur“ die Verbindungsdaten gespeichert werden, denn die können maschinell ausgelesen werden. Der Staat kann so ein Persönlichkeitsprofil jedes Bürgers erstellen.
WELT ONLINE: Was ist daran so gefährlich?
Hirsch: Sie brauchen sich doch nur den Journalisten vorstellen, der brisante Details recherchiert. Hier kann der Staat nachvollziehen, von wem der Journalist Informationen erhalten hat, zu welchem Zeitpunkt. Oder denken Sie an die Internetprovider: Da entstehen über Monate Daten-Schatzberge für alle möglichen Interessenten.
Hirsch: Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, kann sie an Daten ran, die bei Providern immer bis zu 14 Tage gespeichert werden. Wir wissen aber, dass bislang nur in zwei Prozent der Ermittlungen ältere Daten benötigt wurden. Es ist das Prinzip unseres Polizeirechts, dass es eines Verdachts bedarf, bevor Ermittlungen eingeleitet werden.
WELT ONLINE: Was für Chancen rechnen Sie sich in Karlsruhe aus?
Hirsch: Ich glaube, dass die derzeitige Regelung des Telekommunikationsgesetzes hinfällig ist, sie muss überprüft werden, das werden die Richter feststellen. Außerdem dürfte auch die europäische Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sowohl gegen den damals geltenden EU-Vertrag als auch gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen. Artikel 1 aber ist europafest, er steht unter Ewigkeitsgarantie.
WELT ONLINE: Wie groß ist eigentlich noch der Rückhalt in der Politik für die Vorratsdatenspeicherung?
Hirsch: Da hat ein Denkprozess stattgefunden. Ich glaube, die Vorratsdatenspeicherung ist der jetzigen Bundesregierung nicht mehr geheuer, das sieht man ja auch daran, dass Innenminister de Maizière überlegt, ob Unternehmen nicht dazu verpflicht werden können, jährlich ihre gespeicherten Daten preiszugeben. Schäuble wäre nie auf diese Idee gekommen.
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