Schadensersatz bei Nichtausführung einer Order??
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.04.06 13:32 | ||||
Eröffnet am: | 11.04.06 12:23 | von: DON_ | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 11.04.06 13:32 | von: unwissender7. | Leser gesamt: | 3.856 |
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Obwohl das Limit erreicht wurde, konnte die Order wegen Server Problemen
nicht ausgeführt werden.
die Aktie ist heute um 50 % gestiegen. Hab ich ein Anrecht auf Schadenersatz??
3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
(1) Haftungsgrundsätze
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
(3) Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden
Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Bank wird wohl versuchen es auf Punkt (3) - höhere Gewalt zu schieben??
ist sie fein raus, oder natürlich höhere gewalt..
schade, wär aber auch zu schön...
was denkst du was da banken verklagt werden würden