ausverkauf und kurze erholung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 13.11.05 19:41 | ||||
Eröffnet am: | 23.10.05 20:54 | von: leeson | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 13.11.05 19:41 | von: Struwelpeter | Leser gesamt: | 5.443 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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ich warte vorerst noch ab.
München
Wertpapierkenn-Nummer: 508 222
ISIN: DE 000 508 222 6
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 07. Dezember 2005, um 09:30 Uhr in ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastrasse 6, 81925 München stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Der Vorstand der Gesellschaft zeigt gemäß § 92 Absatz 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.514.523,00, eingeteilt in 25.514.523 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff., § 228 Abs. 1 AktG auf EUR 0,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von insgesamt EUR 25.514.523,00 Wertminderungen (anteiliger Betrag EUR 24.194.938,65) auszugleichen und sonstige Verluste (anteiliger Betrag EUR 1.319.584,35) zu decken.
b)
Zugleich wird das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.551.452,00 auf bis zu EUR 2.551.452,00, mindestens jedoch auf EUR 50.000,00, erhöht durch Ausgabe von bis zu 2.551.452, mindestens jedoch 50.000, neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 01.01.2005. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 10 : 1 – bezogen auf das bisherige Grundkapital – zum Bezug zu einem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abzuführen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots.
Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch das Emissionsunternehmen im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.
c)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden. Hierzu gehören auch die Auswahl des Emissionsunternehmens und die Festsetzung des Bezugspreises.
d)
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
3.
Wechsel des Börsensegments
Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Kapitalherabsetzung die Börsennotierung der Altaktien am Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erlischt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die aus der Kapitalerhöhung entstehenden jungen Aktien sollen zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Der Vorstand wird ermächtigt alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
4.
Umwandlung von Namensaktien in Inhaberaktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Aktien werden in Inhaberaktien umgewandelt. Die Satzung wird wie folgt geändert:
a)
In § 4 Absatz 2 der Satzung wird das Wort „Namensaktien“ durch das Wort „Inhaberaktien“ ersetzt.
b)
In § 4 Absatz 3 Satz 1 der Satzung wird das Wort „Namen“ durch das Wort „Inhaber“ ersetzt.
c)
In § 4 Absatz 4 Satz 1 der Satzung wird das Wort „Namen“ durch das Wort „Inhaber“ ersetzt.
d)
In § 4 Absatz 5 Satz 1 der Satzung wird das Wort „Namen“ durch das Wort „Inhaber“ ersetzt.
e)
In § 4 Absatz 5 Satz 3 der Satzung wird das Wort „Namen“ durch das Wort „Inhaber“ ersetzt.
f)
In § 4 Absatz 7 Satz 1 der Satzung wird das Wort „Namen“ durch das Wort „Inhaber“ ersetzt.
g)
§ 5 Absatz 1 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„1. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber.“
5.
Umfirmierung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig „ce Global Sourcing AG“.
§ 1 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet künftig wie folgt:
„1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
ce Global Sourcing AG.“
6.
Weitere Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:
§ 14 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„§ 14
Die Hauptversammlung
1.
Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen Stadt in Bayern mit mindestens 50.000 Einwohnern statt.
2.
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen.
3.
Die Einberufung erfolgt mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anzumelden haben.
4.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Ist dieser siebte Tag ein Sonntag, ein am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannter Feiertag oder ein Sonnabend, müssen die Anmeldung und der Nachweis am zeitlich vorhergehenden Werktag zugehen.
5.
Die Berechtigung nach Absatz 4 ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen.
6.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft darf in Bild und Ton, insbesondere im Internet, übertragen werden, sofern der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine solche Übertragung beschließt. Für den Fall, dass ein Aufsichtsratsmitglied verhindert ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen, darf die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.“
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
bis spätestens 30. November 2005
entweder unter der Anschrift ce CONSUMER ELECTRONIC AG, Hauptversammlung, Postfach 1812, 63238 Neu-Isenburg oder bei der ce CONSUMER ELECTRONIC AG, Denninger Straße 15, Investor Relations, 81679 München, schriftlich angemeldet haben.
Stimmrechtsvertretung
Ergänzend weisen wir auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. In diesem Fall müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; ohne diese Weisungen ist die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Ihnen übersandten Unterlagen.
Nach § 15 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht schriftlich, per Telefax (Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 99 71 – 10 10) oder im Wege elektronischer Datenübertragung (an die E-Mail-Adresse hv@consumer.de) erteilt werden. Wird die Vollmacht per Fax oder per elektronischer Datenübertragung erteilt, so muss sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die Eintrittskartennummer enthalten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
ce CONSUMER ELECTRONIC AG
Investor Relations
Denninger Straße 15
81679 München
Telefax: +49 (0) 89 / 9971 – 1010
E-Mail: ir@consumer.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis zum 23. November 2005, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.consumer.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Im Oktober 2005
Der Vorstand
Gruß
The Brain
Also lohnt es sich erst bei 10 Cent oder!?!?
Alle Aktien wurden wertlos und im Verhältnis 10:1 durfte ich dann zum Buchwert von 1€ neue Aktien zeichnen. M. E. liegt hier der gleiche Fall vor. Traurig aber wahr...
Gruß
The Brain
also bei ausgabe von ca. 50tsd bis 2,5 mio. aktien a 1 euro macht das für mich einen marktwert von 50tsd bis 2,5mio. euro. (bißchen viel spielraum)
derzeit hat ce noch eine mk von 8,4mio. beim kurs von 33ct.
nach dem umtausch müßte sich ein maximaler wert von ca. 9,8 ct ergeben.
werden nur 50tsd stück zu 1 euro ausgegeben wären das, umgerechnet auf den derzeitigen kurs, sogar nur o,14ct.
ich glaub, das kracht noch ordentlich nach unten. wollte usprünglich auch zu 10ct
rein, aber das lasse ich lieber. vielleicht bei 3ct?
gruß - kl.
Das die Kleinanleger rausgehen, weil es sich nicht lohnt so eine Sache mitzumachen.
Drüben bei Wallstreet-Online.de scheint eine Aktion anzulaufen, die den Herrschaften da noch Schwierigkeiten bereiten wird.
Thema: Keine Selbstenteignung der Aktionäre
Mehr Infos gibt es bald hier: www.icg-ev.de
Und auch hier wird etwas stehen:
http://www.consumer.de/deu/...ue_ir,hauptversammlung,./cont/ir/000900