Uhr für reuige Steuersünder läuft ab
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Eröffnet am: | 16.03.05 06:51 | von: EinsamerSam. | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 22.03.05 22:44 | von: OzzyOsbourn. | Leser gesamt: | 1.999 |
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Uhr für reuige Steuersünder läuft ab
Die Uhr für reuige Steuersünder läuft ab. Nur noch 15 Tage bleiben, um die Steueramnestie zu nutzen. „Bis 31. März 24.00 Uhr muss die strafbefreiende Erklärung und das Geld beim Fiskus eingegangen sein“, sagt Steueranwalt Ulrich Derlien von Peters, Schöneberger & Partner in München.
DÜSSELDORF. „Ich empfehle meine Mandanten, einen Scheck an die Erklärung zu heften und sich den Empfang vom zuständigen Finanzamt quittieren zu lassen“, erläutert Derlien im Gespräch mit dem Handelsblatt.
Die Steueramnestie von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) läuft Ende März aus. In den vergangenen 14 Monaten nutzten zahlreiche Steuersünder die Discountbedingungen und zahlten gut 1,1 Mrd. Euro Ablass an die Finanzämter. Wer bis Ende März die so genannte strafbefreiende Erklärung abgibt, muss 35 Prozent Steuern auf die hinterzogenen Einnahmen zahlen. Dabei werden je nach Steuerart zusätzliche Abschläge gewährt. So müssen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur 60 Prozent, bei der Gewerbesteuer nur zehn Prozent, bei der Umsatzsteuer 30 Prozent und bei der Erbschaftsteuer 20 Prozent des hinterzogenen Betrags angesetzt werden; Verluste und Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Die bei einer Selbstanzeige üblichen Säumniszinsen entfallen.
Die Amnestie gilt für Steuerhinterziehungen der letzten zehn Jahre; ältere Vergehen sind verjährt. Die bis 1996 erhobene Vermögensteuer entfällt völlig. „Effektiv liegt die Belastung für hinterzogene Einkommensteuer bei 21 Prozent, bei der Erbschaftsteuer sind es sogar nur rund sieben Prozent“, rechnet Derlien vor. Im Gegensatz dazu kann es bei einer Selbstanzeige im Extremfall dazu kommen, dass fast das gesamte Schwarzgeld an den Fiskus geht.
Der Bonner Steueranwalt Jörg Schauf von Flick, Gocke, Schaumburg betont, typischen Amnestiefälle seien reuige Privatanleger, die das Geld Anfang entweder Anfang der 90er-Jahre nach Luxemburg gebracht hätten, um deutsche Zinssteuern zu sparen oder sogar schon in den 70er-Jahren in die Schweiz transferiert hätten, um in einem neutralen und sicheren Land einen „Notgroschen“ zu haben. Diese Personen seien nun überwiegend in vorgerücktem Alter und machten sich nun darüber Gedanken, das Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Einige Mandanten seien auch durch die ab 1. April startende zentrale Abfragestelle aufgeschreckt worden, über die der Fiskus sämtliche inländischen Konten eines Steuerpflichtigen entdecken kann, ohne allerdings Kontobewegungen abfragen zu können.
Steueranwälte und -berater stehen bis zum letzten Tag der Amnestie bereit. Größtes Problem ist häufig, kurzfristig Bankunterlagen aus den letzten zehn Jahren zu beschaffen. „In einem Fall hat uns eine Schweizer Bank die Erträgnisaufstellung für den 4. April zugesagt. In solchen Fällen müssen wir die hinterzogenen Einnahmen großzügig schätzen“, sagt Derlien. Dann bestehe die Möglichkeit, binnen eines Monats gegen diese Schätzung Einspruch einzulegen, sofern sich die Schätzung als viel zu hoch herausstelle. Allerdings könne die Finanzverwaltung dann in dem Einspruchsverfahren – anders als bei der Amnestie-Erklärung – die kompletten Belege, etwa Depotauszüge, verlangen.
Ein besonderes Problem ergibt sich für reuige Börsen-Zocker, die Spekulationsgewinne vor allem aus dem Boom-Jahren 1999 und 2000 dem Fiskus verschwiegen haben. Da im Rahmen der Amnestie Spekulationsverluste nicht gegengerechnet werden können, müssen die Zocker die strafbefreiende Erklärung geschickt mit einer Selbstanzeige kombinieren. Dazu werden zunächst einzelne Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und -verluste so kombiniert, dass der Gewinn minimal ist. Für dieses Paket wird dann eine Selbstanzeige abgegeben. Für die verbleibenden Gewinne wird die Amnestie mit ihren günstigen Bedingungen genutzt. „Das für Steuererklärungen aus zehn Jahren optimal zu kombinieren, kostet Zeit“, sagt die auf Daytrader spezialisierte Münchner Beraterin Birgit Hosemann. Schätzen sei wegen des komplizierten Verfahrens extrem schwierig.
Hosemann ergänzt, dass das Interesse der Zocker an der Amnestie ohnehin sehr gering gewesen sei. „Die meisten Zocker sind beratungsresistent. Viele haben als Arbeitnehmer ohnehin noch nie eine Steuererklärung abgegeben und haben auch jetzt keinen Grund gesehen, sich damit auseinander zu setzen.“
Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 15. März 2005, 15:44 Uhr
...be invested
Der Einsame Samariter
Sobald Du was ausser der Reihe hast, (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, usw.) bist Du ohne StB verloren. Und Du weißt das am besten.
Die Behauptung, dass die Mehrheit (!) :-) der Bundesbürger keine Probleme mit der Steuererklärung hat, ist in meinen Augen eine unbewiesene Meinungsäusserung Deinerseits und nichts weiter.
Ich stehe zu meiner Aussage. Die Steuererklärung ist -je nach den pers. Umständen- saukompliziert.
Vielleich ist das mit der Intelligenz ja auch nur Wunschdenken.
Mag alles sein. Aber allein, dass die Zunft der Steuerberater hierzulande zigtausende von Arbeitsplätzen sichert, sollte vielleicht auch zu denken geben.
Könnte der alte Mad nicht vielleicht ausnahmsweise auchmal n' büschn recht haben? Geht ja nich gleich die Welt von unter...
Aber sobald Du mehr zu erklären hast als Jahreseinkommen, Weg zur Arbeit und Werbungskostenpauschbetrag, winken die ab...
Gruß in den Pott und an die Family
Daher kann jeden nur geraten sein, sein Aktiendepot weiterhin in Österreich oder der Schweiz zu führen. Zusätzlich kann jeder für sein Verrechnungskonto eine Diners, Eurocard oder Amex Card haben, von welchen sich das Geld des täglichen schönen Lebens finanzieren lässt.
Der Mercedes und die Wohnung kann über Leasing o.Miete davon abgebucht werden.
Nur kein Eigentum -trotzdem Super leben und zusätzlich Arbeitslosengeld kassieren.
Den Kindern in Folge das Depot problemlos weitervererben. Und sollte der Eichl oder seine Finanzfreunde der EU in österreichische oder Schweizer Konten gläsern machen, legen wir unser Depot halt auf die Cayman oder Bahrein, oder Dubai oder.....
Alles andere ist programmierter Ärger mit den deutschen Steuerbehörden.
So long....