Spekulationssteuer: Eichel droht Niederlage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.07.05 10:58 | ||||
Eröffnet am: | 23.12.04 23:14 | von: bammie | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 20.07.05 10:58 | von: schnabeltass. | Leser gesamt: | 2.457 |
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HB DÜSSELDORF. Der BFH bestätigte damit ein Finanzgericht, dass in einem vorläufigen Verfahren Steuerbescheide ausgesetzt hatte. Wie aus Justizkreisen bekannt wurde, ist die jetzige Entscheidung aber kein Grundsatzurteil, sondern nur Ergebnis der in einem Aussetzungsverfahren üblichen überschlägigen Prüfung. Ein Grundsatzurteil zu den Zeiträumen ab 1999 soll erst im nächsten Jahr in einem ähnlichen Verfahren fallen. Gleichwohl wird durch die jetzigen Entscheidung immer wahrscheinlicher, dass die Spekulationssteuer am Ende erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen, die innerhalb eines Jahres nach dem Ankauf getätigt werden (Spekulationsbesteuerung), in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war. Nur um diese Zeiträume drehte sich das zugrunde liegenden Verfahren. Begründung: Den Finanzbeamten habe damals sowohl die rechtliche als auch tatsächlich Handhabe gefehlt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Das habe zu einer Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt.
Zu den Börsenboom-Jahren ab 1999, in denen erhebliche Aktiengewinne angefallen sein dürften, äußerste sich das Gericht nur vage. Damit blieb die Frage der Verfassungsmäßigkeit für diese Zeiträume weiter im Raum. Gleichwohl reagierte das Bundesfinanzministerium (BMF) kurz darauf mit einem Erlass, der die Eintreibung der Steuer ab 1999 anordnete. Mit einem neuen so genannten "BMF-Schreiben" wurde dieser erste Erlass von Eichel jedoch kurze Zeit später wieder revidiert. Der Finanzminister reagierte damit auf die Urteile mehrerer Finanzgerichte, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung ab 1999 geäußert und die Sache dem BFH vorgelegt hatten.
Zunächst müsse aber abgewartet werden, wie das beim höchsten deutschen Steuergericht anhängige Hauptsacheverfahren in Sachen Spekulationssteuer ausgehe, sagte der Vorsitzende des zuständigen Senats, Wolfgang Spindler. Seit Ende des vergangenen Jahres liegt ein Hauptsacheverfahren aus Rheinland-Pfalz beim BFH vor, bei dem es um die Besteuerung von Kursgewinnen für 1999 geht. In dem Verfahren muss das Bundesfinanzministerium Stellung nehmen.
Vollzug der Spekulationsbesteuerung ausgesetzt
Seit Ende 2004 hat das höchste deutsche Steuergericht die Eintreibung der ungeliebten Steuer gestoppt. In zwei Entscheidungen im Eilverfahren hat der BFH den Vollzug der Spekulationsbesteuerung für 1999 und 2000 ausgesetzt. Als Begründung nannte Spindler "ernstliche Zweifel an der Verfassungskonformität". Damit bestätigte der BFH die Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg, der im Juli der Klage eines Anlegers Recht gegeben und den Fiskus erst einmal ausgebremst hatte. Mehrere Finanzämter legten gegen die Aussetzung der Vollziehung Beschwerde beim BFH ein und unterlagen.
Auf Vorlage des BFH hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2004 die Spekulationssteuer für die Jahre 1997 und 1998 gekippt. Die Richter hatten die Steuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie ehrliche Steuerzahler benachteiligt hätte.
Rechtlich ungeklärt ist die Spekulationssteuer ab 1999. Die Verfassungsrichter hatten im vergangenen Jahr lediglich angedeutet, dass die Steuer möglicherweise nicht mehr verfassungswidrig sei, weil ab 2000 die Steuereinnahmen gering ausgefallen seien.
Einspruch gegen Steuerbescheide aufrecht halten
Steuerexperten raten Anlegern, die Steuerbescheide nicht anzuerkennen. Sie sollten ihre Bescheide unter Verweis auf die BFH-Entscheidung (IX B 120/04) mit einem Einspruch offen halten, empfiehlt der Münchner Rechtsanwalt Jörg Wiese.
Seit diesem Jahr ist die Berechnung von Spekulationsgewinnen bei Aktienverkäufen neu geregelt. Künftig gilt die "Fifo"-Methode. Fifo steht für "first in, first out". Wenn ein Aktienpaket in mehreren Tranchen gekauft wurde, werden beim Verkauf die Anschaffungskosten für die zuerst gekauften Tranchen als Grundlage für die zu zahlende Steuer berechnet. Bisher waren dafür komplizierte Durchschnittsberechnungen notwendig.
Und wo liest sich irgend etwas von Steuerabzug bei negativen Spekulationen??
Typisch wie die Gewerkschaft, an Gewinnen partizipieren und sich bei Verlusten drücken.
Die größten Gauner sitzen in der Regierung! - Kritiker.
Während dieses Jahres kaufe ich ein paar weitere Stücke derselben Aktie und verkaufe diese Tradingposition am nächsten Tag oder nach einer Stunde und realisiere einen Gewinn?
Wird dann dem Verkauf der Tradingposition der Kauf meiner langfristigen Position gegenübergestellt, sodass die ganze Sache dann nicht mehr funktioniert? Müsste ja theoretisch so sein, wenn man sich an FiFo halten muss, oder?
Gruss,
Kickerle
Während dieses Jahres kaufe ich ein paar weitere Stücke derselben Aktie und verkaufe diese Tradingposition am nächsten Tag oder nach einer Stunde und realisiere einen Gewinn?
Wird dann dem Verkauf der Tradingposition der Kauf meiner langfristigen Position gegenübergestellt, sodass die ganze Sache dann nicht mehr funktioniert? Müsste ja theoretisch so sein, wenn man sich an FiFo halten muss, oder?
z.B.: Kauf 1000 zu 1 euro am 1.1.04
Kauf 1000 zu 2 euro am 1.6.04
Verkauf 1000 zu 3 euro am 2.6.04
Verkauf 1000 zu 4 euro am 2.1.05
In diesem Beispiel müsste ich ja bei FiFo für beide Geschäfte Steuern zahlen, wenn man die Tradingposition nicht separieren kann. Das heisst die am 1.1. gekauften würden, obwohl sie eigentlich ein Jahr gehalten wird der Verkaufsposition am 2.6. gegenübergestellt und der Kauf am 1.6. wird dem Verkauf am 2.1. zugerechnet, sodass damit beide Positionen steurpflichtig wären.
Das würde bedeuten, dass wenn man eine Aktie langfristig halten will, man mit dieser Aktie gar kein Trading machen darf (vorrausgesetzt man macht Gewinne) wenn ich das richtig verstanden habe.
Das wäre wohl absoluter Schwachsinn!
MFG,
Kickerle
Gruss,
Kickerle
beispiel: sagen wir mal, ich hätte 2003 Spekulationsverluste von 5000 Euro,
und 2004 hätte ich Spekulationsgewinne von 2000 Euro, sowie Spekulationsverluste von 3000 Euro, macht also für 2004 genau 1000 Euro Spekulationsverlust.
Könnte ich also 2005 bis zu 6000 Euro Spekulationsgewinn machen und 2003 und 2004 gegenrechnen, bzw. lässt sich das bis 2006 fortsetzen?