Blocher und die Populismuskeule !!


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 27.09.04 17:42
Eröffnet am:25.09.04 01:09von: satyrAnzahl Beiträge:25
Neuester Beitrag:27.09.04 17:42von: RigomaxLeser gesamt:1.964
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:


 

42128 Postings, 9261 Tage satyrBlocher und die Populismuskeule !!

 
  
    #1
25.09.04 01:09

Die Schwiez den Schweizern ,wir brauchen Schwarzgeld und nicht den schwarzen Mann.

Das Boot ist voll ,das hätte noch gefehlt ,doch in so manchem Tresor ist noch ein Plätzchen frei.

Keine Angst wenn auch noch etwas Blut am Geld klebt ,es wird ja gewaschen.

OÖNachrichten
http://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/302059?PHPSESSID=d7a92ca4a1ccb4322a540ac12d23b183
©apa
Schweiz: Bin Laden als Stimmenfänger
Als mühsam und steinig gilt der Weg der direkten Demokratie. Anschauungsunterricht liefert am Sonntag die Schweiz: Zum vierten Mal innerhalb von 20 Jahren entscheidet das Volk über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung. Ein dritter Anlauf wird in der Frage einer erleichterten Einbürgerung junger Ausländer unternommen.

"Prägen bald Muslime unsere Frauenpolitik?", fragen Politiker der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) in Zeitungsinseraten. Und von einem Westschweizer Plakat grüßt der Kopf Osama Bin Ladens, in einen Schweizer Personalausweis einkopiert. Arbeitgeberdirektor Peter Hasler gibt mit gleicher Münze zurück: "Ich möchte nicht eines Tages in der Haut von Menschen stecken, die in den 30er-Jahren in Deutschland zu lange den Mund nicht aufgemacht haben", schreibt er in einem offenen Brief und ruft dazu auf, die Scharfmacher zu stoppen.

Grund für die Aufregung ist der dritte Versuch seit 1983, jungen Ausländerinnen und Ausländern die Hürden zum Schweizer Pass abzubauen. Und zwar mit zwei neuen Verfassungsbestimmungen. Die erste will ausländischen Jugendlichen der zweiten Generation die erleichterte Einbürgerung ermöglichen, wenn sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen sind und eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung besitzen. Die zweite Vorlage sieht für Kinder der dritten Ausländergeneration das Schweizer Bürgerrecht bei der Geburt vor.

Obwohl alle Parteien mit Ausnahme der SVP und den noch weiter rechts stehenden Gruppierungen die Annahme empfehlen, deuten jüngste Meinungsumfragen auf eine knappe Entscheidung hin. Beim letzten Anlauf vor zehn Jahren hatten zwar 53 Prozent die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer befürwortet. In mehr als der Hälfte der 26 Kantone kamen aber keine Ja-Mehrheiten zustande, womit die Vorlage die für Verfassungsänderungen nötige doppelte Mehrheit von Volk und Kantonen verfehlte.

Besser sind den Umfragen zufolge die Aussichten, dass die Schweiz am Sonntag als letztes Land in Westeuropa einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einführt und damit einen Verfassungsauftrag aus dem Jahre 1945 erfüllt. Der Lohnersatz beschränkt sich auf erwerbstätige Mütter, dauert 14 Wochen und beträgt 80 Prozent des letzten Lohns. Nach dem klaren Nein in der letzten Volksabstimmung vor fünf Jahren ist die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs nicht mehr über ein neues Sozialwerk geplant, sondern über die bestehende, für den Militärdienst geschaffene Erwerbsersatzordnung. Abgelehnt wird auch diese Vorlage von der SVP.

OÖnachrichten vom 25.09.2004
 
  



© Wimmer Medien / OÖNachrichten
Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf.
zurück


 

42128 Postings, 9261 Tage satyrBlocher und die SVP Ohne Anstand und Respekt

 
  
    #2
25.09.04 01:13
Schweiz
Tages-Anzeiger vom 23.09.2004
Kommentar

Ohne Anstand und Respekt

Von Peter Hartmeier

Der wirtschaftliche Aufstieg der Schweiz in den vergangenen 200 Jahren wäre ohne eingebürgerte Ausländer nicht denkbar gewesen. Unsere Wirtschaftsgeschichte ist geprägt durch Firmengründungen von Ausländern erster, zweiter oder dritter Generation: Handwerksbetriebe, Pizzakuriere, Uhrenfabriken wie IWC oder Lebensmittelkonzerne wie Nestlé. Universitäten und ETH haben nicht zuletzt dank kreativer Menschen aus der ganzen Welt ihre Positionen erkämpft. Für die kleine Schweiz mit ihren begrenzten Ressourcen ist Offenheit existenziell. Unser Land braucht eine durchlässige Gesellschaft, die sich mit anderen Kulturen und Mentalitäten auseinander setzt und sich so erneuert.

Wer mit dummen Sprüchen, Lügen und Demagogie diese Erneuerung behindert, schadet dem Land. Deshalb ist der Kampf gegen die erleichterte Einbürgerung fatal. Kein einziges stichhaltiges Argument spricht dagegen, aus Menschen, die hier integriert sind, unsere Werte respektieren und die Gesetze beachten, Mitbürger zu machen.

Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, möchte Verantwortung übernehmen. Dabei ist das Bemühen um den roten Pass auch ein Bekenntnis zur politischen Kultur, die hier gepflegt wird. Es ist eine Kultur, die Wert auf Anstand und Respekt legt. Ausgerechnet die SVP - jene Partei also, die für sich das Etikett «Schweizer Qualität» beansprucht - hat sich jedoch von dieser bewährten Kultur verabschiedet.

Eine Kampagne, die gegen Muslime polemisiert und sogar die drohende Einbürgerung von Osama Bin Laden herbeifantasiert, ist ohne jeden Anstand. Sie ist respektlos gegenüber Ausländern, die sich nach jahrelangem Einsatz für unser Land einbürgern lassen möchten - und sich jetzt mit einem Terroristenführer verglichen sehen. Und sie ist respektlos gegenüber der Geschichte dieses Landes, die auch deshalb erfolgreich verlief, weil zahllose Ausländer Grosses geleistet haben.

Die Schweiz ist weiterhin auf das Engagement von Ausländerinnen und Ausländern angewiesen. Umso dringender sollten die SVP-Tiraden am Sonntag mit einem deutlichen Ja zurückgewiesen werden.

 

42128 Postings, 9261 Tage satyrWie weit rechts ist die Schweiz?

 
  
    #3
26.09.04 20:41

derStandard.at | Politik | International | Europa 26. September 2004


19:05 MESZReferendum in der Schweiz: Erleichterte Einbürgerung abgelehntEinführung von Mutterschaftsurlaub angenommen


Bern - In einer Volksabstimmung haben sich die Schweizer am Sonntag gegen eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern ausgesprochen. Angenommen wurde laut Hochrechnungen hingegen die Initiative zur Mutterschaftsversicherung. Die Forderung, eine Bestandsgarantie für das Filialnetz der Post in die Verfassung aufzunehmen, stieß wiederum auf Ablehnung.

In mindestens 13 der 26 Kantone und Halbkantone kam keine Mehrheit für eine neue Einbürgerrungsregelung zusammen. Damit wurde die für die Annahme nötige Mehrheit der Kantone verfehlt. Auch die ebenfalls erforderliche Mehrheit der landesweit abgegebenen Stimmen kam icht zustande.

Zustimmung für Mutterschutz

Dem Mutterschutz wurde hingegen eine Zustimmung von 55 Prozent voraus gesagt. Als letzter Staat in Westeuropa dürfte die Schweiz demnach einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einführen. Dieser würde berufstätigen Frauen in den 14 Wochen nach der Entbindung 80 Prozent ihres letzten Lohnes garantieren. Damit wäre ein Verfassungsauftrag von 1945 erfüllt.

Bei der Ausländer-Einbürgerung wurden gleich zwei Vorlagen verworfen. Eine sah vor, Kindern von Ausländern nach fünf Jahren Schulbesuch einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft zu gewähren. Eine andere wollte in der Schweiz geborenen Enkeln von Einwanderern automatisch die Staatsbürgerschaft zu verleihen.

Große Unterschiede in Landesteilen

Im Stimmverhalten gab es den Ergebnissen zufolge große Unterschiede zwischen den Landesteilen: In der Deutschweiz überwog die Zahl der Nein-Stimmen, während sich im französischen Landesteil (Romandie) eine Mehrheit für die erleichterte Einbürgerung aussprach. Bis auf die rechtsgerichtete Schweizer Volkspartei (SVP) - Slogan "Prägen bald Muslime unsere Frauenpolitik?" - hatten alle Großparteien für ein Ja geworben.

SVP-Chef Ueli Maurer sah im Ergebnis ein Signal gegen "das Schönreden von Problemen". Es zeige deutlich, dass man sich in der Schweiz nur noch getraue, hinter vorgehaltener Hand über Ausländerprobleme zu reden. Die anderen Parteien hätten die Sorge der Bürger einfach nicht wahrgenommen. Die Interessensgemeinschaft "Secondos" für jungen Ausländerinnen und Ausländer reagierte "angewidert" auf das "Nein". Das Verdikt bedeute "ihr dürft hier zahlen und arbeiten, Schweizer werden aber nicht".

Grüne: "Ergebnis Schande"

Für die Freisinnigen sagte FDP-Chef Rolf Schweiger, die Politik habe die Befindlichkeit weiter Kreise zu wenig beachtet. Die deutliche Ablehnung besonders in konservativen Gebieten zeige, mit welch emotionalem Gewicht behaftet das Schweizer Bürgerrecht sei. Die Grünen sprachen von einer "Schande". Andere politische Kräfte bedauerten, ein wichtiger Schritt zur Integration sein nicht gemacht worden.

Das Ja zum bezahlten Mutterschaftsurlaub wurde von allen Bundesratsparteien (Regierung) außer der SVP als Erfolg gewertet. Sehr zufrieden zeigte sich die SP (Sozialdemokraten). Es ein "historischer Sieg für die Frauen und die Familien", sagte SP-Präsident Hans-Jörg Fehr. Der Sieg gehe vor allem auf das Konto der Romandie.

Freude bei Christdemokraten

Auch die Christdemokraten (CVP) feierten. Vom bezahlten Mutterschaftsurlaub würden alle profitieren, sagte CVP-Vize Dominique de Buman. Nicht nur die Frauen, sondern auch die Wirtschaft. Für die FDP (Freisinnige) fiel das gesellschaftspolitisch Wünschbare mit dem wirtschaftspolitisch Sinnvollen zusammen, wie Parteipräsident Rolf Schweiger sagte.

Die SVP, welche die Vorlage als einzige Partei bekämpft hatte, zeigte sich vom Abstimmungsergebnis positiv überrascht. Er habe ein deutlicheres Ja erwartet, sagte SVP-Präsident Maurer. Die SVP sei völlig alleine dagestanden. Sie habe außerdem Prioritäten setzten müssen - und das Schwergewicht auf die Einbürgerungsvorlagen gelegt. (APA/AFP/sda/AP)


© 2004 derStandard.at - Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzUnd wie links ist Deutschland?

 
  
    #4
27.09.04 07:52
Schon wieder verloren.

Historischer Tiefstand in NRW!  

67 Postings, 7378 Tage Alois32Sag nal Satyr

 
  
    #5
27.09.04 08:10
haben Dir die Schweizer irgendwann mal den C-Schein verweigert oder warum Dein Hass auf diese friedlichen Menschen?
Man muß als deutscher Staatsbürger nicht ins Ausland schaun um GRÖBERES zu finden.


Gestern erst wieder Massenschlägerei zwischen Russen und Türken.
Sei froh das Du nicht gerade da mit deiner 10 jährigen Tochter vorbeispaziert bist...  

42128 Postings, 9261 Tage satyrKein Sieg für die Schweiz

 
  
    #6
27.09.04 11:41
Tages-Anzeiger vom 27.09.2004
Kommentar: Kein Sieg für die Schweiz


Von Peter Hartmeier

Die Idee, junge Ausländer der zweiten und dritten Generation ganz nüchtern und pragmatisch einzubürgern, ist gescheitert. Ein vernünftiges Anliegen ist von der SVP im Alleingang gebodigt worden. Den Preis für diesen SVP-Sieg zahlen aber wir alle: Unser Land hätte nämlich profitiert, wenn es gelungen wäre, junge, längst integrierte Ausländer, die Steuern zahlen und AHV-Beiträge entrichten, stärker an unser Land zu binden.

Allerdings hätten die Befürworter eine Kampagne führen müssen: Das von der SVP bewusst herbeigeführte Durcheinander zwischen Secondos und Ausländern im Allgemeinen und die völlig unsinnigen Rechenexempel, nach denen Muslime bald einmal in der Mehrheit sein würden, hatte keine Partei kraftvoll relativiert.

Zudem profitierte die SVP vom «Jugo-Reflex»: Überall dort, wo der Anteil der Bevölkerung aus dem ehemaligen Jugoslawien besonders hoch ist, wurde die Vorlage deutlich verworfen. Die Akzeptanz gegenüber den hier wohnenden und arbeitenden Menschen aus dem Balkan befindet sich auf dem Tiefpunkt. Die jüngsten Schlagzeilen über Raser trugen dazu bei. Dabei hätte nicht die Minderheit von kriminellen Rasern, sondern jene Mehrheit, die unsere Werte teilt und unser Recht respektiert, von der erleichterten Einbürgerung profitiert: Menschen, die eine unserer Sprachen beherrschen und unsere Werte teilen, hätten Mitbürger werden sollen.

Die SVP vernebelte dieses Grundanliegen der Vorlage bewusst. Nichtsdestotrotz ist das gestrige Votum auch eine Aufforderung an die Ausländerinnen und Ausländer: Wer sich in einer Gesellschaft integrieren will, muss deren Werte und Sprache akzeptieren - sonst bleibt er ausgeschlossen. Noch vor zehn Jahren scheiterte eine ähnliche Vorlage lediglich am Ständemehr - heute hat sie selbst im Volk keine Chance. Das politische Klima ist gereizter und unversöhnlicher geworden. Lügenhafte Vereinfachungen und ein unkultivierter, unbürgerlicher Stil verhindern die Suche nach Lösungen. Das ist bedauerlich. Die Konkurrenzfähigkeit unseres Landes ist auf das Engagement von Ausländern angewiesen. Der Wunsch nach Abgrenzung weist den falschen Weg.

 

5698 Postings, 8177 Tage bilanzSonntag der Gegensätze

 
  
    #7
27.09.04 11:54


Der Schutz der erwerbstätigen Mütter, die Post als Nabelschnur zur Welt und die Integration der Ausländer zogen als emotionale Reizthemen mit 53 Prozent überdurchschnittlich viel Stimmbürger an die Urnen. Gemeinsam ist allen vier Abstimmungen, dass sie ungewöhnlich grosse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesteilen, zwischen Stadt und Land sowie zwischen den Parteien spiegeln. So kommt es selten vor, dass einzelne Kantone einer Vorlage mit über 80 Prozent zustimmen, während andere diese mit über 70 Prozent ablehnen. Der Röstigraben ist so tief wie seit Jahren nicht mehr, doch die Tatsache, dass nicht immer der gleiche Landesteil in die Minderheit versetzt wurde, mildert den Effekt. Bemerkenswert das Verhalten der Tessiner, die bei der Einbürgerung (wie seinerzeit beim EWR) auf Seiten der ablehnenden Deutschschweizer sowie bei Post und Mutterschaft auf Seiten der befürwortenden Romands standen.

Alle vier Abstimmungen zeugen auch vom retardierenden Moment der halbdirekten Demokratie: Bei der Mutterschaft klappte es erst im vierten Anlauf, während die erleichterte Einbürgerung bereits zum dritten Mal scheiterte. Und die im internationalen Kontext unumgängliche Liberalisierung des Service public wird durch das knappe Volksnein zur Post-Initiative wohl etwas verlangsamt, aber nicht aufgehalten. Das mag wenig sein, ist aber wirtschaftspolitisch im Vergleich zum abgelehnten Elektrizitätsmarktgesetz ein wichtiger Schritt nach vorn.

Die Zustimmung zum Erwerbsersatz bei der Mutterschaft fiel angesichts der einsamen Opposition der SVP weit knapper aus, als rechnerisch zu erwarten gewesen wäre. Nimmt man das klare Nein im Kanton Zürich zu höheren Kinderzulagen hinzu, müsste auch FDP und CVP klar werden, dass sich dieses Votum keineswegs als Einstieg in einen weiteren staatlichen Leistungsausbau in der Familienpolitik deuten lässt. Eigenverantwortung und Sozialpartner müssen nun dafür sorgen, dass Frauen ihre Doppelrolle als Mutter und Berufstätige auch nach Ablauf des bezahlten Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können.

Das Nein zur erleichterten Einbürgerung lässt keine «Wenn und Aber» zu. Es fiel so deutlich aus, dass diese Vorlagen beim Volk nicht wegen, sondern eher trotz der fragwürdigen Propaganda eines anonymen Komitees hinter dem Zürcher Nationalrat Schlüer durchfielen. Erleichterte Formen der Einbürgerung werden vor dem Volk erst wieder eine Chance haben, wenn die Probleme in der Ausländerpolitik wieder kleiner werden. Gegenwärtig stimmt auf der Strasse, in den Schulen und im öffentlichen Bereich einfach zu viel nicht mehr. Das nehmen jüngere wie ältere Stimmbürger mit eigenen Augen wahr, auch wenn sich zu viele Medien darüber ausschweigen. Die SVP hat die erleichterte Integration mit Erfolg verhindert, wird ihrer Klientel aber konsequenterweise nicht einfach weitere billige und schlecht integrierte ausländische Arbeitskräfte ins Land holen können. Dieses Abstimmungsresultat ist keine fremdenfeindliche Willenskundgebung. In der Schweiz können und werden auch nach diesem Sonntag jährlich viele tausend Ausländer eingebürgert werden.

NZZ 27.09.04

Der Balkan und die Balkanisieungängste in der Schweiz haben den Ausschlag für das Nein
des Stimmvolkes gegeben.

 

 

 

5698 Postings, 8177 Tage bilanzWichtiger SVP Mann tritt ab - wegen seiner Partei

 
  
    #8
27.09.04 14:17
   

Der zuweilen ruppige Umgang der Zürcher SVP mit ihren Exponenten in der Exekutive hat Folgen. Am Montag gab der Zürcher Finanzdirektor Christian Huber im Kantonsrat seinen Rücktritt per Ende April 2005 bekannt. «Ohne Rückhalt bei der Parteileitung kann ich meine Aufgabe als Finanzdirektor nicht erfüllen», schrieb Huber gemäss der Nachrichtenagentur SDA im Demissionsschreiben. Es wurde im Parlament von Kantonsratspräsidentin Emy Lally verlesen. Im Interesse des Kantons, seiner Unabhängigkeit, Integrität und Glaubwürdigkeit als Mensch und Politiker erkläre er seinen Rücktritt, begründete Huber seinen Schritt.

Scharfe Kritik an der SVP
Huber übte scharfe Kritik an seiner Partei: Im Zusammenhang mit einer Initiative zur Reduktion der Regierungsratslöhne seien die Mitglieder der Regierung von namhaften Vertretern der SVP-Fraktion implizit als dumm, faul und unfähig bezeichnet worden. Er wolle sich auf keinen Fall dem Verdacht aussetzen, er werde sein zukünftiges Handeln von «drohenden Disziplinierungs- und Bestrafungsaktionen» von Exponenten seiner Partei abhängig machen.

Als Regierungsrat habe er verschiedentlich Positionen vertreten müssen, die von der Haltung seiner Partei abwichen, wie etwa beim Steuerpaket oder beim neuen Finanzausgleich (NFA). Er sei bei der SVP auf kantonaler und auf Bundesebene auf Unverständnis gestossen und auch «persönlich diffamiert» worden. Huber betonte jedoch, dass er trotz des Rücktritts mit seiner Partei nicht brechen wolle.

Noch am Wochenende hat Huber mit seinem Sanierungsprogramm die Volksabstimmung gewonnen, allerdings überraschend knapp. Die SVP hatte die Vorlage unterstützt. In vielen von der SVP dominierten Gemeinden war sie allerdings abgelehnt worden. Das nächste Sparprogramm, das der 60-Jährige vor zehn Tagen angekündigt hatte, wurde jedoch von der SVP des Kantons Zürich jedoch scharf kritisiert. Die SVP werde den Budgetvoranschlag 2005 nicht akzeptieren, sollten die Ausgaben des Kantons nicht gekürzt werden, kündigte die Partei an.

Ersatzwahl am 27. Februar 2005
Die Zürcher Regierung nahm mit Bedauern vom Rücktritt Kenntnis. Der Regierungsrat respektiere die persönlichen Gründe, welche den Finanzdirektor zum Rücktritt von seinem anspruchsvollen Amt bewogen hätten, heisst es in einer Mitteilung. Der Tätigkeit als Exekutivmitglied sei der Boden entzogen, wenn der Respekt fehle und der Dialog nicht mehr möglich sei. Regierungsrat Huber werde eineempfindliche Lücke im Kollegium hinterlassen. Die Ersatzwahl wird auf den 27. Februar 2005 angesetzt.

Wenig Unterstützung
Der heute 60-jährige Politiker war im April 1999 in die Kantonsregierung gewählt worden. Zuvor war er Oberrichter und Präsident des Geschworenengerichts. Der damalige politische Neuling erhielt die Finanzdirektion, wo er seit seinem Amtsantritt Jahr für Jahr Rechnungen mit zum Teil rekordverdächtigen Ertragsüberschüssen vorlegen konnte. Dennoch geriet der promovierte Jurist bald ins Kreuzfeuer der Kritik. Von seiner eigenen Partei, der SVP, erhielt Huber bei der Umsetzung seiner Finanzpolitik kaum Unterstützung. Entgegen den eher plakativen, aber wenig realistischen Forderungen der SVP nach rigorosen Ausgabenkürzungen und Steuersenkungen setzt er auf einen konsequenten Sparkurs, der sich am Machbaren orientiert.
 
NZZ 27.09.2004  

1025 Postings, 8410 Tage J.R. EwingDas Ergebnis der Volksabstimmung

 
  
    #9
27.09.04 14:29
hat deutlich gemacht, daß die SVP ganz offensichtlich dem Schweizer Volk offenbar sehr viel näher steht als die etablierten Parteien und die linksliberale Presse.

Anders als in Deutschland ist es in der Schweiz dank direkter Demokratie eben nicht möglich, Politik gegen die Mehrheit der Bürger zu betreiben. Würde man in Deutschland beispielsweise eine Volksabstimmung zur von Rot-Grün offenbar um jeden Preis gewollten Aufnahme der Türkei in die EU durchführen, das Ergebnis wäre ähnlich eindeutig wie das in der Schweiz vom gestrigen Sonntag in Sachen Einbürgerung.

J.R.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzSchade J.R.Erwing

 
  
    #10
27.09.04 14:34

Es täte der Demokratie in Deutschland gut, wenn auch das Volk mehr zu sagen hätte.

Ich bin überzeugt, dass auch die Staatsfinanzen nicht so aus dem Lot wären, wenn das Volk mehr Mitsprache hätte.

Warum haben wir in der Schweiz nur einn Höchststeuersatz von 7,6% für die MwSt.?
Weil das Volk und nicht die Regierung über Erhöhungen bestimmt!

Gruss bilanz  

42128 Postings, 9261 Tage satyrJR Und was wäre wenn man über Hartz 4 abstimmen

 
  
    #11
27.09.04 14:35
würde? Dann könnte man das ganze einmotten.Oder über die Erhöhung des Sptitzen-
steursatzes?Was wäre dann?
Würden alle die nicht betroffen sind zustimmen?  

42128 Postings, 9261 Tage satyrBilanz begreife es doch,das kann sich die Schweiz

 
  
    #12
27.09.04 14:39
nur leisten weil sie von Schwarzkohle und Geldwäsche profitiert.
Rechne mal nach was wäre wenn das ausländische Geld von heute
auf morgen weg wäre,wieviel Mia.profitiert der schweizer Staat vom Schwarzgeld?
Du hast doch immer schöne Zahlen wie hoch sind die Einnahmen?  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiisatir hat mal wieder nix zu tun o. T.

 
  
    #13
27.09.04 14:49

42128 Postings, 9261 Tage satyrKiwi ist dir langweilig? Freibadsaison ist vorbei

 
  
    #14
27.09.04 14:52
Skifahren ist noch nicht so angesagt,schwierig schwierig......

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzsatir

 
  
    #15
27.09.04 14:55
Das mit dem Schwarzgeld mag ja stimmen.
Nur ob die rund 4 bis 5 Billionen Franken an ausländischem Kapital, dass den Schweizer Banken anvertraut ist alles Schwarzgeld ist, dies ist natürlich vermessen.
Ich schätze einig Milliarden Franken mögen es schon sein.

Wenn aber Geld von Deutschland in attraktivere Märkte geht, so ist das nicht die Schuld der Schweizer oder der Schweizer Banken.
Für die Gesetzte in Deutschland ist nämlich die Schweiz nicht verantwortlich. Da versagt die Politik. Hier haben nicht bloss die Schwarzen versagt, sondern in viel grösserem Masse die Roten.
Die Regierungen in Deutschland, sollen moderne Steuergesetzte auf den Weg bringen, dann rauscht auch das Kapital nicht mehr ab.

Die Schweiz, als attraktiver internationaler Finanzplatz, hat wohl eines der griffigsten Geldwäschereigesetzte der Welt und hat dadurch in den letzten Jahren viele verbotene Transaktionen aufgedeckt.

Dann zu den Vorteilen einer Anlage in der Schweiz: Die Schweiz hat sehr stabile politische Verhältnisse, eine stabile Währung, moderate Steuern und gilt als sehr verlässlicher Partner.
Dies trägt wesentlich dazu bei, dass ausländische gelder Schweizer banken anvertraut werden.




 

1025 Postings, 8410 Tage J.R. Ewing@Satyr

 
  
    #16
27.09.04 14:56
Daß eine Volksabstimmung über Hartz IV automatisch zur einer Niederlage für die Regierung führen muß, ist keineswegs sicher. Das Problem bei Hartz IV ist doch, daß viele Menschen einfach nicht wissen, was konkret auf sie zukommt. Und genau diese Informationsdefiztite, die Folge einer völlig unzureichenden Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind, haben sich die Extremisten und Radikalen zunutze gemacht.

Volksabstimmungen hätten aus meiner Sicht den wichtigen Vorteil, daß man im Vorfeld ausführlich über die jeweilige Thematik diskutieren und Bedenken von Kritikern wirklich ernst nehmen müßte. Und das würde für die Demokratie und auch die politische Kultur in Deutschland eindeutig förderlich sein.

Was die Spitzensteuer betrifft, so ist das ein Thema, das unmittelbar die Staatseinnahmen berührt und deshalb ausgespart bleiben muß. Sonst müßte man auch Volksabstimmungen über die Frage zulassen, ob bestimmte Steuern abgeschafft werden sollen oder nicht. Auch der Kernbestand des Grungesetzes darf nicht angegriffen werden. Sicherlich wird es derartige Ausnahmen auch in der Schweiz geben. Aber vielleicht kann Bilanz dazu etwas sagen.

J.R.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzFinanzplatz Schweiz

 
  
    #17
27.09.04 15:06

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

Im Vertrauen Forum Finanzplatz Schweiz, Postfach 63, 8024 Zürich, www.forumfinanzplatz.ch, Auflage 20 000 Exemplare

Editorial

Der Finanzplatz Schweiz steht vor grossen

Herausforderungen. Die laufenden Konfrontationen

der Schweiz mit der EU und der

OECD um das Bankkundengeheimnis und

weitere Veränderungen der politischen

Rahmenbedingungen bergen sowohl Risiken

als auch Chancen. Sie verlangen nach

einer vertieften Auseinandersetzung. Das

«Forum Finanzplatz Schweiz» (FFS) will

sich an der laufenden Diskussion intensiv

beteiligen. Als Zusammenschluss von interessierten

Einzelpersönlichkeiten und Organisationen

ist das FFS überzeugt, dass die

Schweiz auch in Zukunft auf einen leistungsfähigen

Finanzplatz angewiesen ist.

Mit unserem ersten Newsletter «Im

Vertrauen» haben wir uns zum Ziel gesetzt,

wichtige Zielpublika über Probleme und

Themen rund um den Finanzplatz Schweiz

zu informieren. Spezialisten und Branchenexponenten

liefern in schnell lesbarer Form

wichtige Hintergrundinformationen zur

Diskussion um den Finanzplatz Schweiz.

Einen Hauptschwerpunkt setzt der vorliegende

Newsletter bei der Geldwäscherei.

Im Zuge der Terroranschläge vom 11.09.01

hat die Bekämpfung der Geldwäscherei auf

internationaler Ebene nochmals stark an

Bedeutung gewonnen. Zudem erhöhen EU

und OECD auch unter dem Vorwand der

strikten Bekämpfung der Geldwäscherei

ihren Druck auf das Schweizer Bankkundengeheimnis

weiter. Unabhängig von der

zum Teil kontrovers geführten Diskussion

über die Bedeutung der mit der Organisierten

Kriminalität in engem Zusammenhang

stehenden Geldwäscherei ist klar: Die vom

Finanzplatz mit grossem Engagement und

viel Aufwand umgesetzten Compliance-

Massnahmen sind schon nur mit Blick auf

die Reputationsrisiken des Finanzplatzes

richtig und sinnvoll. Die Schweiz hat ein

vitales Interesse, ihren Finanzplatz sauber

zu halten.

Es ist an uns aufzuzeigen, dass das Bankgeheimnis

weder Geldwäscherei noch

andere kriminelle Tätigkeiten schützt, sondern

einzig die Privatsphäre von Bürgerinnen

und Bürgern.

Peter Kofmel

Präsident Forum Finanzplatz Schweiz

Die Schweiz will und braucht einen sauberen

Finanzplatz. Nur so kann er langfristig

angesichts massiver Konkurrenz allgemein

akzeptiert seine Erfolgsgeschichte

weiter schreiben. Der Druck für einen

sauberen Finanzplatz ist gross und

kommt aus dem In- und Ausland. Jüngst

hat die Schweizer Kontrollstelle für die

Bekämpfung der Geldwäscherei über ihre

Aufsichtstätigkeit erstmals Rechenschaft

abgelegt. Seit die Kontrollstelle für die

Bekämpfung der Geldwäscherei unter

neuer Führung steht und das Personal

von 10 auf 25 Stellen deutlich aufgestockt

werden konnte, ist es ruhiger geworden

um die Aufsichtsbehörde, die vor

rund zwei Jahren mit Vollzugsproblemen

und personellen Differenzen für Schlagzeilen

gesorgt hatte. Der Neuanfang, den

der Bundesrat und das Finanzdepartement

nach den Schwierigkeiten in der

Startphase einleiteten, scheint nach verbreiteter

Auffassung geglückt, die Behörde

erfüllt die Erwartungen.

Zur Wirksamkeit der Schweizer Geldwäscherei-

Bekämpfungsmassnahmen

gibt es allerdings auch divergierende

Vorstellungen. Während der abtretende

US-Botschafter Mercer Reynolds, der

Ende März in die USA zurückgeflogen ist,

in seiner Abschiedsrede vor der Swiss-

American Chamber noch einmal Lob und

Dank an die Schweizer Banken für ihre

Hilfe bei der Fahndung nach Terroristengeldern

richtete, zogen andere Beobachter

fast gleichzeitig kritischere Schlüsse.

Liechtenstein gehe forscher gegen die

Geldwäscherei vor. Der veröffentlichte

Liechtensteiner Jahresbericht zeige höhere

Meldezahlen und vergleichsweise

mehr komplexe Fälle, die an die Staatsanwaltschaft

weitergeleitet werden. In

der Schweiz sei die Zahl der gemeldeten

Fälle tief. Professor Mark Pieth empfahl

gar in einem Zeitungsinterview, man

müsse unsere Gesetzesgrundlagen überdenken

und dann das Gesetz revidieren.

Bereits hätten alle grossen Konkurrenten

der Schweiz zum Beispiel England oder

Singapur ihre Systeme erneuert.

Diese Ausgabe des Newsletters «Im

Vertrauen» will ausleuchten, welches die

Grundlagen, Vorkehrungen und Massnahmen

der Schweizer Behörden und des

Finanzplatzes gegen das Problem

schmutziger und illegaler Gelder sind.

Geldwäschereiaufsicht:

Wie stark zeigt die Schweiz

ihre Zähne?

1

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

Die transnationale Organisierte Kriminalität

und als Begleiterscheinung

besonders die Geldwäscherei sind als

möglicherweise grösste Finanzquelle

des internationalen Terrorismus nach

dem 11. September 2001 ins Zentrum

des Interesses der Nachrichtendienste

und Ermittlungsbehörden gerückt.

Die Unterbindung der Finanzierung

terroristischer Aktivitäten stellt die

Finanzdienstleister vor neue Herausforderungen.

Die Schweiz hat bedeutende

Anstrengungen unternommen

(Sorgfaltspflichtvereinbarung, Strafnormen,

Geldwäschereigesetz, Geldwäschereiverordnung),

um einem

Missbrauch des Finanzplatzes wirkungsvoll

entgegentreten zu können.

Die Schweiz geniesst international

den Ruf, effiziente und weit reichende

Massnahmen zur Bekämpfung der

Geldwäscherei und Finanzierung des

Terrorismus ergriffen zu haben.

«Lob und Dank richtete der USBotschafter

Mercer Reynolds an die

Schweizer Banken für ihre Hilfe bei

der Fahndung nach Terrorismusgeldern

» (Cash 28. März 2003)

Gelder zur Finanzierung des Terrorismus

müssen aber nicht notwendigerweise

krimineller Herkunft sein

und lassen sich aus diesem Grund

auch bei grösster Sorgfalt nicht als

solche erkennen. Die Banken sind

deshalb insbesondere auf Meldungen

der Strafverfolgungsbehörden und

Nachrichtendienste angewiesen. Nur

eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen

Behörden und Banken führt

hier zum Erfolg.

Dem Terrorismus den

Geldhahn zudrehen

Das «Forum Finanzplatz Schweiz» (FFS)

wurde 2003 gegründet. Es ist ein Zusammenschluss

von Einzelpersönlichkeiten,

Organisationen und Verbänden, die sich

für Fragen zum Finanzplatz Schweiz interessieren.

Dem FFS ist es ein Hauptanliegen

zu bekräftigen, dass die Schweiz als

Wirtschaftsstandort und als Denk- und

Werkplatz auch in Zukunft auf einen leistungsfähigen

Finanzplatz angewiesen ist.

Andererseits will das FFS die Gefahren

aufzeigen, die ein geschwächter Finanzplatz

in sich birgt.

Das FFS setzt sich deshalb mit Publikationen,

Fachbeiträgen, Studien, Stellungnahmen,

Vorträgen, Interviews und Gesprächsbeiträgen

dafür ein, dass die politischen

Rahmenbedingungen für den

Finanzplatz diesen Postulaten entsprechen.

Der vorliegende Newsletter «Im

Vertrauen» kann dank Unterstützung

durch die Bankiervereinigung realisiert

werden.

Mittelfristig soll so ein breit abgestützter

Konsens entstehen, der zum Gelingen

der Interessenwahrung der Schweiz und

ihres Finanzplatzes beiträgt. Denn auch in

Zukunft soll die gesellschaftliche, wirtschaftliche

und politische Integration des

Finanzplatzes Schweiz intakt bleiben.

Weitere Exemplare können bestellt werden:

info@forumfinanzplatz.ch

Forum Finanzplatz Schweiz

Postfach 63, 8024 Zürich

www.forumfinanzplatz.ch

Nationalrat Peter Kofmel (Präsident), Deitingen

Nationalrat Gerold Bührer, Thayngen

Nationalrat Jean-Michel Cina, Salgesch

Nationalrat Melchior Ehrler, Riniken

Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil am Albis

Nationalrätin Doris Leuthard, Merenschwand

Nationalrat Dr. Arthur Loepfe, Appenzell

Ständerat Filippo Lombardi, Lugano

Ständerat Dr. Rudolf Merz, Herisau

Nationalrat Dr. Hansueli Raggenbass, Kesswil

Ständerat Dr. Maximilian Reimann, Gipf-Oberfrick

Ständerat Dr. Fritz Schiesser, Glarus

Ständerat Rolf Schweiger, Baar

Nationalrat Peter Spuhler, Weiningen

Nationalrat Bruno Zuppiger, Hinwil

Geschäftsstelle:

Forum Finanzplatz Schweiz

Grossrat Dr. Daniel Heller, Geschäftsführer

Postfach 63, 8024 Zürich

Dem Forum Finanzplatz gehören an (Stand Ende März 2003)

Forum Finanzplatz Schweiz:

Ein starkes Engagement

2

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

Dichtes Abwehrnetz gegen

Geldwäscherei zeigt Wirkung

Mit dem Geldwäschereigesetz, den Strafgesetznormen,

der Geldwäschereiverordnung

der EBK sowie der Sorgfaltspflichtvereinbarung

wird das schweizerische

Bankensystem weltweit wohl vom dichtesten

Abwehrnetz gegen die Geldwäscherei

geschützt.

Die Wirksamkeit der Schweizer Massnahmen

zeigt sich in der Tatsache, dass

die Meldestelle für Geldwäscherei von

den Finanzintermediären eine grössere

Anzahl qualitativ sehr guter Verdachtsmeldungen

erhält. Die Meldestelle für

Geldwäscherei kann diese fast ausnahmslos

an die Strafverfolgungsbehörden

weiterleiten.

Verstärkte Ressourcen

bei den Strafverfolgungsbehörden

notwendig

Die Schweiz hat gute Grundlagen um in

ihrem ureigenen Interesse eine intensive

Bekämpfung der Geldwäscherei zu betreiben.

Wenn sich die Erfolge in Form

von höheren Aufklärungsraten bei Geldwäschereifällen

einstellen sollen, sind

allerdings noch verstärkte Anstrengungen

seitens der involvierten Strafverfolgungsbehörden

notwendig. Ein erster Schwerpunkt

muss dabei die permanente Ausund

Weiterbildung der mit der Untersuchung

von Wirtschaftskriminalität betrauten

Personen sein, ein weiterer ausreichende

technische und personelle

Ressourcen.

Weitere Zentralisierung und bessere

Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden

– nicht zuletzt auf internationaler Ebene –

helfen, den Schwierigkeiten bei transnationalen

Strafverfolgungen adäquat begegnen

zu können. Und nur eine zielstrebige

Ahndung der Straftaten sowie eine

reibungslose internationale Zusammenarbeit

führen als Tatbeweis zu einer

Entlastung des unter Druck stehenden

Schweizer Bankkundengeheimnisses.

Die Schweiz nimmt in der Bekämpfung

der Geldwäscherei eine Vorreiterrolle ein.

Sie verfügt heute über ein im internationalen

Vergleich dichtes Abwehrnetz.

Verschiedenste Elemente der Schweizer

Abwehrstrategie aus Zusammenspiel von

Gesetzesnormen und Selbstregulierung

dienten ausländischen Behörden und internationalen

Organisationen als Vorbild.

Trotzdem wird – etwa mit Hinweis auf

das Bankkundengeheimnis – die Schweiz

zu Unrecht immer wieder der Duldung

der Geldwäscherei bezichtigt. Eine wirkungsvolle

Aufklärung und Ahndung liegt

deshalb im ureigenen Interesse der

Schweiz.

Drogenhandel, Prostitution, Waffenschieberei,

Korruption, Schutzgelderpressungen,

Kunst- und Falschgeldhandel, Hehlerei,

Menschenhandel, Schleuserkriminalität:

Die Liste der Aktionsfelder der

Organisierten Kriminalität liesse sich

beliebig erweitern. Zentrale Bedeutung

kommt dabei der kaum entwirrbaren

Verwicklung von gewaschenem Geld mit

der zugrunde liegenden kriminellen Tätigkeit

zu, aus der es illegal gewonnen

wurde. Geldwäscherei ermöglicht die

«Legalisierung» der Profite aus krimineller

Tätigkeit und dient vielfach der Fortführung

derselben. Die Bekämpfung der

Geldwäscherei steht deshalb zu Recht im

Zentrum der Bemühungen um eine effiziente

Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung

der Organisierten Kriminalität und

ihrer politischen Untergattung, dem Terrorismus.

Selbstregulierung seit 1977

Die Identifizierung der Vertragsparteien

und die Feststellung der wirtschaftlich

Berechtigten durch die Banken ist unabdingbare

Grundlage für die Bekämpfung

der Geldwäscherei. Dazu bildet seit 1977

die seither alle fünf Jahre überarbeitete

«Vereinbarung über die Standesregeln

zur Sorgfaltspflicht der Banken» (VSB)

mit ihren umfassenden Identifikationsvorschriften

eine wichtige Basis.

Mit den Artikeln 305bis und 305ter wurde

am 1. Juli 1990 im Strafgesetzbuch die

gesetzliche Grundlage geschaffen, welche

die Banken gegenüber den Strafverfolgungsbehörden

zur Auskunft verpflichtet,

sobald ein Verdacht auf Geldwäscherei

vorliegt. Gleiches gilt bei internationalen

Rechtshilfegesuchen wegen Geldwäscherei.

Dabei muss aber das Erfordernis

der beidseitigen Strafbarkeit (Vergehen

muss in beiden Staaten strafrechtlich

relevant sein) erfüllt sein, um das

Bankkundengeheimnis in diesem Fall aufzuheben.

1998: Geldwäschereigesetz erfasst

auch Nichtbankensektor

Die 1992 in Kraft getretenen und 1998

überarbeiteten Richtlinien zur Bekämpfung

und Verhinderung der Geldwäscherei

der Eidgenössischen Bankenkommission

(EBK) präzisieren die Auslegung der Strafgesetznormen.

Zudem legen sie die Praxis

der Bankenkommission zur Gewähr

einer einwandfreien Geschäftstätigkeit

fest und präzisieren die Anforderungen

des Geldwäschereigesetzes an den Finanzsektor.

Das am 1. April 1998 in Kraft getretene

Geldwäschereigesetz (GwG) weitet die

Sorgfaltspflichten auf den gesamten Finanzsektor

aus und definiert verbindlich

die Standards, die zur Bekämpfung der

Geldwäscherei eingehalten werden müssen.

Es basiert auf dem Prinzip der überwachten

Selbstregulierung; Aufsicht führen

die EBK und die Geldwäscherei Kontrollstelle.

Das GwG hat damit den Anwendungsbereich

von Sorgfaltspflichten,

wie sie seit langem für Banken und Versicherungen

gelten, auf alle übrigen

Finanzintermediäre ausgedehnt. Mit dieser

Ausweitung hat die Schweiz im Finanzsektor

bewusst auch die immer

wichtiger werdenden Nichtbanken erfasst

und geht damit eindeutig weiter als

andere Länder.

Am 1. Juli 2003 tritt die neue Geldwäschereiverordnung

der EBK in Kraft. Sie berücksichtigt

den aktuellen Stand der Arbeiten

der Financial Action Task Force

(FATF). Im Einzelnen werden die systematische

Erfassung aller Geschäftsbeziehungen

mit erhöhtem Risiko, die vertiefte

Abklärungen dieser Geschäftsbeziehungen

sowie eine informatikgestützte Überwachung

sämtlicher Transaktionen verlangt.

Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz:

Sukzessive dichtes Abwehrnetz

gegen Geldwäscherei aufgebaut

3

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

In Steuerbetrugsfällen, die als Vergehen

qualifiziert und im Strafverfahren verfolgt

werden, kann sich die Bank nicht auf ihre

Schweigepflicht berufen. Steuerbetrug

liegt zum Beispiel vor, wenn der Steuerpflichtige

vorsätzlich falsche oder gefälschte

Urkunden verwendet.

Steuerhinterziehung ist hingegen kein

strafrechtliches Delikt, sondern wird verwaltungsrechtlich

geahndet. Einmal wird

sie unattraktiv gemacht, indem mit der

Besteuerung an der Quelle – der Verrechnungssteuer

– der Fiskus zugreift. Das

administrative Steuerstrafrecht sieht zudem

Bussen und andere strenge Sanktionen

gegen Steuerhinterziehung vor:

Bei Verfehlungen kann der Steuerpflichtige

nach Ermessen des Fiskus besteuert

werden. Es drohen massive Nach- und

Kriminelle aus dem In- und Ausland geniessen keinen Schutz der

Privatsphäre – zur Verbrechensbekämpfung wird das Bankkundengeheimnis

aufgehoben. Die Schweiz nimmt schon lange eine führende

Rolle ein im Kampf gegen die Geldwäscherei und die Finanzierung

des Terrorismus. Dafür sorgen die klaren, griffigen Schweizer

Gesetze und die strenge Selbstregulierung unserer Banken.

Fall 1: Aufhebung im

Rechtshilfeverfahren für strafrechtliche

Delikte

Die Schweiz leistet einen nachhaltigen

Beitrag zur Bekämpfung der Finanzierung

von Terrorismus und Organisierter Kriminalität.

Mittels Rechtshilfeverfahren kann

das Bankkundengeheimnis im Einzelfall

zugunsten ausländischer Strafverfolgungsbehörden

aufgehoben werden.

Nach dem 11. September 2001 berichten

die Medien vermehrt über erfolgreiche

Rechtshilfeverfahren bei der Terrorismusbekämpfung.

Die Schweizer Behörden

arbeiten eng mit den Spezialisten der

Taskforce «Green Quest» der amerikanischen

Strafverfolgungsbehörden, die den

Kampf gegen die Geldgeber des Terrorismus

führt, zusammen. Mehr als 125 Millionen

Dollar auf 250 verschiedenen

Konten wurden blockiert. Ein Teil dieser

blockierten Gelder liegt in der Schweiz.

Dank der guten Zusammenarbeit zwischen

den amerikanischen und schweizerischen

Strafverfolgungsbehörden sowie

den Banken konnten diese Gelder schnell

eruiert und eingefroren werden.

Beispielsweise hat die Schweiz im Zusammenhang

mit einem verdächtigen

Geldtransfer an eine islamische Stiftung

in Chicago Rechtshilfe an die USA geleistet.

Die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden

verdächtigen die Stiftung,

mit Spendengeldern die Terrororganisation

Al Kaida unterstützt zu haben.

Spenden an die Stiftung sollen unter

anderem auch über ein Bankkonto in

Zürich geflossen sein. Das Bundesamt

für Justiz entsprach am 30. April 2002

dem amerikanischen Rechtshilfeersuchen

vom 19. April 2002 vollumfänglich und

beauftragte die Bundesanwaltschaft, die

fraglichen Kontounterlagen zu erheben.

Fall 2: Keine Aufhebung

bei Steuerhinterziehung, die

aber auch in der Schweiz

nicht straffrei ist

Die Schweiz unterscheidet – anders als

andere Länder – zwischen Steuerbetrug

und Steuerhinterziehung: Für Schweizer

Steuerpflichtige sind weder Steuerbetrug

noch Steuerhinterziehung straffrei.

Bankkundengeheimnis:

Kein Hindernis für Strafverfolgungen

Das Bankkundengeheimnis

schützt keine Kriminellen

Strafsteuern. Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung

reicht jedoch – im Unterschied

zum Steuerbetrug – nicht aus, um

das Bankkundengeheimnis aufzuheben.

Schweiz kompromissbereit

Um sich nicht dem Vorwurf der Steuerfluchtbeihilfe

auszusetzen, hat die

Schweiz im Rahmen der Bilateralen

Verhandlungen II der EU ein faires Angebot

gemacht. Sie besteuert für die EU

quasi die Vermögen von in der Schweiz

liegenden Vermögen von EU-Bürgern.

Die so genannte Zahlstellensteuer auf

ausländischen Zinserträgen orientiert sich

an der Schweizer Verrechnungssteuer.

Die Anleger erhalten nur die um die

Steuer (vorgesehen ist eine sukzessive

Steigerung von 15 auf 35 Prozent) reduzierten

Zinserträge auf dem Konto gutgeschrieben.

Der Steuerrückbehalt fliesst

an die EU-Staaten. Voraussetzung zur

Einführung ist allerdings, dass auch Finanzzentren

ausserhalb der EU ein

gleichwertiges System einführen. Die

Einführung eines hohen Steuerrückbehalts

zugunsten der EU-Staaten ist ein

grosses Entgegenkommen unseres

Landes. Die Schweiz kann damit das für

ihr Verständnis von Datenschutz und

Privatsphäre zentrale Bankkundengeheimnis

schützen.

4

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

Vorschriften taugen nur so viel, als sie

praxistauglich sind und durch die betroffenen

Institute eingehalten respektive

umgesetzt werden. Was diese Umsetzung

der gesetzlichen und rechtlichen

Geldwäscherei-Vorschriften in der Praxis

bedeuten, hat Rechtsanwalt Dr. Othmar

Strasser, Lehrbeauftragter an der Universität

St. Gallen und Leiter Recht, Steuern

& Compliance der Zürcher Kantonalbank

jüngst an einer Fachtagung ausgeführt.

Umfassendes Konzept –

unentbehrliche EDV

Das Konzept beispielsweise der Zürcher

Kantonalbank ZKB im Kampf gegen die

Geldwäscherei umfasst zunächst die

Identifikation des Vertragspartners und

Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten.

Dies erfolgt zentral für ausländische

juristische Personen sowie für Personen

aus Risikoländern; dezentral für alle übrigen.

Besondere Bedeutung kommt den

Beziehungen zu politisch exponierten

Personen PEP zu (aktive oder ehemalige

Staatsoberhäupter, Parlamentarier, hohe

Funktionäre in Verwaltung, Politik, Justiz,

Militär etc.) respektive mit PEP familiär

verbundenen natürlichen oder juristischen

Personen. PEP-Beziehungen verlangen

die Involvierung eines Geschäftsleitungsmitgliedes

des betroffenen Instituts.

Die ZKB überwacht sodann mit IT-Support

täglich rund eine Million getätigter

Finanztransaktionen mit anschliessender

Plausibilisierung und allfälligen

Detailabklärungen. Zu beachten ist, dass

seit der Bekämpfung der Finanzierung des

Terrorismus nicht mehr nur die Herkunft,

sondern auch der Bestimmungsort der

Gelder massgeblich ist. Über Nacht werden

schliesslich täglich alle neu eröffneten

Kundschaftsbeziehungen überprüft.

Damit diese Massnahmen kompetent

und mit grösstmöglicher Effizienz erfolgen,

schult die Bank ihre Mitarbeiter und

unterhält eine auf mehrere Datenbanken

abgestützte IT-Dokumentation. Die Namen

risikobehafteter Personen werden

einerseits mit einer Datenbank von rund

100000 weltweit gesuchten Personen,

dann mit Daten eines eigens dazu geführten

Archivs basierend auf öffentlichen

Quellen und andererseits mit Daten

aus dem Meldearchiv (nach Art. 9

GwG und Art. 305ter StGB) abgeglichen.

Angelpunkt: Interne

Fachstelle Geldwäscherei

Organisatorisch erstreckt sich die

Compliance-Organisation einer grösseren

Bank wie der ZKB über verschiedene

Stufen vom Kundenbetreuer über die interne

Fachstelle Geldwäscherei bis zu

Umsetzung der Vorschriften durch die Banken:

Compliance in der Praxis

der direkt der Geschäftsleitung verantwortlichen

Stabsstelle Recht, Steuern &

Compliance. Jede Stufe verfügt über

Pflichtenhefte, die in die Weisung betreffend

Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei-

Prävention integriert sind.

Nur im Gesamtkontext dieser stark auf

die Unterstützung durch spezielle Datenbanken

und Software angewiesenen und

umfassenden Organisation kann die

Meldepflicht nach Art. 9 GwG ausgeübt

und der Entscheid über die Aufhebung

von Geschäftsbeziehungen oder über

eine Weiterführung mit Überwachung

seriös gefällt werden.

Praktische Schwierigkeiten

und Spannungsfelder

Gemäss Othmar Strasser ergeben sich

bei der Umsetzung der Vorschriften natürlich

auch einige Probleme: Ohne Unterstützung

einer kompetenten Fachstelle

ist der Kundenbetreuer überfordert; die

Abklärungen können für alle Beteiligten –

kunden- wie bankenseitig – unangenehm

und stressbehaftet sein; der Kosten-,

Zeit- und Personalaufwand für die Institute

ist beträchtlich und steigt.

Strasser verwies auch auf das Spannungsfeld

zwischen Verletzung der mit

CHF 200 000 Busse strafbewehrten

Meldepflicht und der Erfüllung des Straftatbestandes

der Geldwäscherei gemäss

Art. 305bis StGB auf der einen Seite;

zwischen der Verletzung des Bankgeheimnisses

und allfälligen Schadenersatzklagen

des Kunden im Rahmen der Abklärung

auf der anderen Seite.

Strasser plädiert dafür, dass man in Europa

künftig gut daran tue, klar zu differenzieren,

was tatsächlich an Aufsichtsrecht

notwendig sei und was als verkapptes

Wettbewerbsrecht unter dem Deckmantel

des Aufsichtsrechtes daherkomme.

5

Pflichtenheft einer bankinternen

Fachstelle Geldwäscherei

•Befugnis zur Anordnung von gesamtbanklichen

und individuellen Massnahmen

zwecks Durchsetzung sämtlicher

Regelwerke betreffend:

Geldwäscherei, Korruption, Terrorismusfinanzierung,

Betrug und Embargo-

Massnahmen des seco (Verbote,

Sperren)

•Gesamtbankliche Aufsicht mit entsprechender

Kontroll- und Antragsbefugnis

•Abklärungs- und Feststellungspflichten

•Schulung und Instruktion des internen

Personals

•Beratung und Unterstützung der

Gesamtbank in Belangen der Geldwäscherei

•Führen aller notwendigen Datenbanken

und Dokumentationen

FORUM

FINANZPLATZ

SCHWEIZ

Ein international hochkarätig besetztes Gremium

von Aufsichtsexperten unter der Leitung

von Prof. Dr. Mark Pieth, Universität

Basel, hat sich vertieft mit der Geldwäschereibekämpfung

an führenden Finanzmärkten

(USA, Grossbritannien, Singapur und

Schweiz) auseinandergesetzt.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Schweiz

bezüglich Ahndung und Verfolgung von

Geldwäscherei international einen Spitzenplatz

einnimmt. Zwar melden die auf

dem Finanzplatz Schweiz tätigen Finanzintermediäre

weniger verdächtige Transaktionen

als die Finanzintermediäre auf den

anderen untersuchten Finanzmärkten.

Die gemeldeten Transaktionen ziehen jedoch

typischerweise eine Untersuchung

der Strafverfolgungsbehörden nach sich,

weil die Meldungen aufgrund substanzieller

Verdachtsmomente und nicht aufgrund

einer Meldepflicht ab bestimmten

Betragshöhen von Transaktionen erfolgen.

Diese Effizienz geht zurück auf die konsequente

Feststellung des wirtschaftlich

Berechtigten («beneficial owner») neben

der Identifikation des Vertragspartners.

Damit geht die Schweiz wesentlich weiter

als die anderen Finanzplätze.

USA

Das amerikanische System der Geldwäschereibekämpfung

stützt sich auf die

Abschreckungswirkung durch strenge

Strafgesetznormen und Richtlinien zur

Konfiszierung von verdächtigen Geldern

ab. Die Justiz wird mit umfangreichen

Meldungen verdächtiger Transaktionen

überschwemmt. Im Vergleich zu europäischen

Systemen bestehen erstaunlicherweise

kaum KYC-Vorschriften. Richtlinien

zur Überprüfung der Kunden stützen sich

auf Selbstregulierung. Besonders die

Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten

entspricht nicht dem internationalen

Standard.

Grossbritannien

Die sehr aktive Rolle Grossbritanniens in

internationalen Foren für die Definierung

von Standards gegen die Geldwäscherei

steht im Gegensatz zu den traditionell tiefen

regulatorischen Anforderungen des

eigenen Finanzmarkts. Darüber hinaus

besteht eine merkliche Diskrepanz zwischen

den eingehenden Meldungen über

verdächtige Transaktionen und der sehr

geringen Zahl von Untersuchungen durch

Strafverfolgungsbehörden. Die Richtlinien

zur Überprüfung der Kunden unterliegen

jedoch momentan tief greifenden Änderungen.

Singapur

Singapur war vor wenigen Jahren starker

internationaler Kritik durch die FATF ausgesetzt.

Der Gesetzgeber hat daraufhin

verschiedene Vorschriften gegen die

Geldwäscherei erlassen. Damit soll der

Ruf des Finanzplatzes gewahrt werden.

Ob die neuen Gesetze den gewünschten

Erfolg bringen, kann bis jetzt nicht überprüft

werden. Sowohl die Behörden als

auch die vor Ort tätigen Banken hüllen sich

in Schweigen, sogar darüber, wie die Gesetze

und Richtlinien umgesetzt werden.

Geldwäschereibekämpfung im Ausland:

Die wichtigsten Finanzmärkte

Die Kernpunkte:

Sorgfaltspflichtvereinbarung

und Geldwäschereiverordnung

Die Banken unterstehen seit 1977 der

«Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken

bei der Annahme von Vermögenswerten

sowie der Anwendung des Bankkundengeheimnisses

»(Sorgfaltspflichtvereinbarung).

Sie wird alle fünf Jahre überarbeitet.

Am 1. Juli 2003 wird die von der EBK

erlassene Geldwäschereiverordnung in

Kraft treten, welche die bisher geltenden

Richtlinien ersetzt. Die neue Verordnung

verschärft die Sorgfaltspflichten für Banken

und Effektenhändler.

Im Wesentlichen haben die Banken in

der Schweiz zur Verhinderung einer Annahme

von kriminellen Vermögenswerten

(Betrug, Veruntreuung, Korruption etc.)

die folgenden Sorgfaltspflichten und Vorschriften

zu beachten:

1 Verpflichtung zum Erlass von internen

Weisungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei,

Schulung des Personals sowie

Bezeichnung einer Geldwäscherei-

Fachstelle zum Vollzug der internen Weisungen;

diese umfassen folgende

Instrumente:

•Identifizierung der Vertragspartner

(«know-your-customer») aufgrund eines

beweiskräftigen Dokumentes

•Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich

berechtigten Person («beneficial owner»),

falls nicht identisch mit Vertragspartner

•Ungewöhnliche Geschäftsbeziehungen

oder Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem

Reputationsrisiko (beispielsweise

politisch exponierte Persönlichkeiten

PEP) müssen systematisch erfasst

sowie umfassend und vertieft abgeklärt

werden

•Pflicht zur elektronischen Überwachung

von Transaktionen

2 Die zur Bekämpfung der Geldwäscherei

eingesetzten Instrumente stehen auch

für den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung

zur Verfügung

Die zu ergreifenden Massnahmen umfassen:

•Meldung verdächtiger Geschäftsbeziehungen

an die zuständigen Behörden

•Sperre verdächtiger Vermögenswerte

•Kontrolliertes Weiterführen bzw. Abbruch

der Geschäftsbeziehung im Falle

eines Zweifels an der Geschäftsbeziehung

ohne begründeten Verdacht

und ohne Meldung an die zuständigen

Behörden

 

 

42128 Postings, 9261 Tage satyr@ Bilanz Zum Lachen kein Euro würde aus

 
  
    #18
27.09.04 15:06
Deutschland in die Schweiz fliessen ohne Steuersparnis.Wieso sollte
irgend jemand sein Geld aus Deutschland in die Schweiz bringen?
Der hätte nicht einen Grund dafür.


Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzJ.R.Erwing Referendum Kanton Zürich

 
  
    #19
27.09.04 15:19
  
Obligatorisches Referendum
In jedem Fall der Volksabstimmung unterstellt sind
Verfassungsänderungen und Konkordate mit verfassungsänderndem Inhalt;
zustande gekommene Initiativen auf Änderung der Verfassung;
zustande gekommene Initiativen auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen oder referendumsfähigen Kantonsratsbeschlüssen, sofern der Kantonsrat sie ablehnt oder ihnen einen Gegenvorschlag gegenüberstellt;
Stellungnahmen des Kantons im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes über die Wünschbarkeit der Errichtung von Atomanlagen auf dem Gebiet des Kantons Zürich oder seiner Nachbarkantone.
Fakultatives Referendum
Ergreifen innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung (Publikation im Kantonalen Amtsblatt) 5000 Stimmberechtigte oder 45 Mitglieder des Kantonsrats das Referendum, werden der Volksabstimmung unterstellt:

Gesetze und Vereinbarungen mit anderen Kantonen über Gegenstände, die in der Form eines Gesetzes ausgearbeitet sind;
referendumsfähige Kantonsratsbeschlüsse.
In der Form des referendumsfähigen Kantonsratsbeschlusses werden erlassen:

die Bewilligung neuer einmaliger Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als
Fr. 3 000 000 oder neuer jährlich wiederkehrender Ausgaben von mehr als Fr. 300 000;
die Festsetzung vom Gesetz bezeichneter Pläne der staatlichen Tätigkeit;
die Erteilung vom Gesetz bezeichneter wichtiger Konzessionen und Bewilligungen.
Der Kantonsrat kann Beschlüsse, die in seine abschliessende Kompetenz fallen, freiwillig der Volksabstimmung unterstellen.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzDie Macht der Bürger auf eidgenössischer Ebene

 
  
    #20
27.09.04 15:49

Art. 140 Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Änderungen der Bundesverfassung;

b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;

c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;

b.
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;

c.
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.


Art. 141 Fakultatives Referendum
1 Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:1

a.
Bundesgesetze;

b.
dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;

c.
Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;

d.
völkerrechtliche Verträge, die:

1.
unbefristet und unkündbar sind;

2.
den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen;

3.2
wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

Art. 139  Volksinitiative
100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Volksabstimmung verlangen.

2 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

3 Die Initiative wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.
Stand Mai 2004/Bundesverfassung von 1999.  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiisatir, der Alleinunterhalter?

 
  
    #21
27.09.04 15:50
Ohne Dich könnt es langweilig werden.
Wie gut, daß Du immer wieder ein Thema findest, von dem Du glaubst, es würde andere interessieren. Nur Trüffel findest leider nicht. Dazu muß man mehr als einen Rüssel haben.  

42128 Postings, 9261 Tage satyrWie gut ,daß wir den Kiwi und andere haben

 
  
    #22
27.09.04 17:00
Klar wird es viele interesieren wer wan und wo in der Schweiz Blähungen hat.
20 - 30 postings über die Schweiz am Tag,von wem sind die?
Alle von mir?Und die Selbstbeweihräucherund von dir und Bilanz ,interresant?
Für den Psychologen vielleicht.

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzWer hat den Thread hier eröffnet?

 
  
    #23
27.09.04 17:07

Wer polemisiert den laufend gegen die Schweiz und Ihre Magistraten, gegen die Banken und alles was an der Schweiz schön ist?
Wer spricht den von Blutgeld, Gangstern, Zahngoldverkäufern und alles üble in der Schweiz?

Nein man kann mit Dir nicht vernünftig diskutieren, Du flippst immer aus.

satyr zügle Dich sonst machst Du Dich lächerlich,
was Du sicherlich nicht willst.

Wir brauchen Dich nicht bei uns in der Schweiz, Trödler haben wir auch ohne Dich genug, wir haben aber gewichtige Vorteile.

bilanz  

5698 Postings, 8177 Tage bilanzSchengen nicht Blocher überlassen

 
  
    #24
27.09.04 17:31
 
Damit Christoph Blocher nicht wieder gegen eigene Geschäfte Stimmung macht, soll er sich beim Schengen-Dossier zurückhalten, findet Bundespräsident Deiss. SP und CVP wollen ihm gar das Geschäft entziehen.

SVP-Bundesrat Christoph Blocher hat mit seinem Verhalten vor und nach der gescheiterten Abstimmung zu den Einbürgerungsvorlagen Stimmbürger und Kollegen provoziert. Damit der bekennende EU-Gegner bei der kommenden Abstimmung über das Schengen-Abkommen nicht wieder halbherzig eine Vorlage vertritt, die er offenkundig ablehnt, soll er das Dossier aus der Hand geben.
Dies hat Joseph Deiss heute im «Rendez-Vous am Mittag» auf Radio DRS 1 angetönt. «Diejenigen, die Mühe haben, sollen sich zurückhalten und nicht schädlich wirken», meinte der Bundespräsident. Er erwarte von seinen Kollegen ein geschlossenes Auftreten für die Abstimmungen zu den Bilateralen II.

SP und CVP sprechen ebenfalls Klartext: «Mann kann Schengen nicht Herrn Blocher überlassen», verlangt CVP-Präsidentin Doris Leuthard. Auch SP-Präsident Hans-Jürg Fehr regt sich auf. Das Scheitern der Einbürgerungsvorlagen sei unter anderem auf Blochers «Dienstverweigerung» zurückzuführen. Damit sich dies nicht wiederhole, müsse jetzt beschlossen werden, welcher Bundesrat Schengen im Abstimmungskampf vetrete. «Blocher kann dies nicht sein», betonte Fehr. Dem schliesst sich die Grüne Partei an.

Die FDP äusserte sich dagegen sehr vorsichtig. Der Justizminister habe sich zum Kollegialitätsprinzip bekannt und müsse deshalb hinter der Vorlage stehen, meint Guido Schommer, Generalsekretär der Freisinnigen.

Ganz anders sieht das naturgemäss SVP-Präsident Ueli Maurer: «Es wäre ein Fehler, Blocher das Schengen-Dossier zu entziehen.» Immerhin sei er ja als Justizminister gewählt worden. Der Bundesrat würde sich nun lächerlich machen, wenn man ihm das Dossier wegnehmen würde.

Im Zusammenhang mit den anstehenden Urnengängen sei es wichtig, dass Bundesräte die gewisse Geschäfte ablehnten, nicht «dagegen oder doppelbödig auftreten und so der Vorlage schaden», betonte dagegen Joseph Deiss im Interview.

Das Verhalten des Justizministers nach den gescheiterten Einbürgerungsvorlagen kommentierte Deiss zurückhaltend: «Ich stellte fest, dass heute starke Kritik gegen Christoph Blochers Auftritt an der Medienkonferenz laut wurde.»

Schengen-Abkommen
Im Rahmen der Bilateralen II kommen die verschiedenen Geschäfte als einzelne Pakete vors Volk. Mit dem Schengener-Abkommen tritt die Schweiz dem EU-weiten Informationsaustausch im Bereich der Personen- und Sachfahndung bei. Im Asylbereich führt es zu einer besseren Lastenverteilung und der Grenzverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten wird vereinfacht.
 

8051 Postings, 7932 Tage RigomaxDas ist doch ganz einfach.

 
  
    #25
27.09.04 17:42
in vielen Ländern haben die Leute Angst, daß ihnen ihr sauer erarbeitetes Geld von bösen Buben (Kriminelle, unseriöse Banken, Fiskus) weggenommen wird. Also vertrauen sie es denen an, zu denen sie Vertrauen haben.
Und die sitzen nun mal in der Schweiz.
Und nun meinen manche Leute, man müsse den Schweizern zum Vorwurf machen, daß die Leute, die ihnen ihr Geld anvertrauen, sie für vertrauenswürdig halten.

Dümmer gehts nimmer.  

   Antwort einfügen - nach oben