Sozialversicherte werden systematisch betrogen ...
und dann nichts leisten. Als nächstes werden lückenlos alle Konten und Depots überwacht
um dort die Enteignung der deutschen Bevölkerung fortzusetzen. Am besten alles auf-
lösen und abheben. Wo nix ist ist bekanntermaßen nix zu holen.
50% der Arbeitslosenvers.-beiträge reichen aus um
die Arbeitslosen 1 Jahr mit Arbeitslosengeld zu versorgen -
der Rest versickert im Bürokratiedschungel der Bundesagentur
für Arbeit, AB-Massnahmen und der Umschulungsindustrie
angeführt von den lieben Gewerkschaften (hängen dieses Thema
daher nicht an die Größe Glocke).
Dabei könnten 50% dieser SOZ-Vers. Beiträge direkt beim
Versicherten bzw. dessen Arbeitgeber landen. Damit könnte man
sich zusätzlich absichern oder zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Oder Beitrag beim alten lassen und dafür 2 Jahre Arbeitslosengeld.
Fazit
die Arbeislosenversicherung ist eine Kastensteuer
damit ist m.E. der Begriff Enteignung gar nicht weit hergeholt
gruß Maxp.
Was ist denn mit meinen Kindern, wieviel sollen die denn später mal für mich an Beiträgen zahlen???
Ich will denen mal nicht auf der Tasche liegen.
Aber das kümmert doch keine Sau, Beiträge für alle müssen erbracht werden,aber wehe Du bist derjenige der Ansprüche in 30 Jahren hat.
Dann gute Nacht !
1. der Beitrag der Haftpflichtversicherung richtet sich nach
dem individuellen Risiko und nicht nach dem Einkommen
2. niemand wir in die private Haftpflichtversicherung gezwungen
während andere (Beamte) Beitragsfrei mitversichert
und im Gegensatz zum Beitragszahler rundum abgesichert werden.
3. du musst nicht mitbezahlen, dass andere als von dir versicherte
Risiken (z.Fortbilungsmassnahmen) immer teurer werden.
gruß Maxp.
Nicht immer nachplappern, was die Blödzeitung von sich gibt.
Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Viele Grüße
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aus dem Ruhrpott
Kann man da nachsehen:
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/i.html
von daher ist dein vergleich nicht nur unpassend sondern ziemlich dümmlich.
nix für ungut.
mfg
gf
aus meiner sicht kann man nur hoffen, daß aus den "mo-demos" möglichst bald "mo-di-mi-do-fr-demos" werden gegen diese wi**er...
2. für dich werde ich demnächst den konstruierten zusammenhang zwischen ALV und maut EXTRA mit einem dicken I (für ironisch) kennzeichnen.
3. mein ALG ist eben nicht beitragsabhängig. ich kann zahlen bis ich dusselig bin, mehr als ein jahr gibts keine leistungen. wo bitte ist da die beitragsabhängigkeit???
mfg
gf
05. August 2004 Die Arbeitsmarktreformen könnten Rechtsexperten zufolge dazu führen, daß die deutschen Sozialgesetze teilweise nicht mehr verfassungskonform sind. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht, sagte der Chemnitzer „Freien Presse“ nach den Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung sei es verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, Beiträge in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttolohnes für diese Versicherung zu erheben.
Leiste ein soziales Zwangssicherungssystem deutlich weniger, als der Bürger bei privater Vorsorge erzielen könnte, delegitimiere sich dieses System unter dem Gesichtspunkt der im Grundgesetz festgeschrieben Persönlichkeitsrechte. Die allgemeine Handlungsfreiheit werde verletzt, ohne daß dies mit einer adäquaten Gegenleistung begründet werden könnte, wurde Spellbrink zitiert.
Der Kölner Verfassungsrechtler Heinrich Lang vertrat ebenfalls in der „Freien Presse“ die Ansicht eines erhöhten Eingriffs in die Grundrechte. Zur Begründung sagte Lang, erworbene Ansprüche seien nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung, sondern auch bei der Kranken- und Rentenversicherung per Gesetz gestrichen worden.
Qualle: www.faz.net
mit "nicht beitragsabhängig" meine ich die tatsache, daß ich, unabhängig von der zeitdauer meiner einzahlungen, nur für ein jahr leistungen erhalte. da ich oberhalb der beitragsbemessungsgrenze liege, ist meine leistung im v-fall also (relativ) konstant was die absolute höhe betrifft. die absolute höhe meiner beiträge steigt aber munter weiter. da das ganze staatlich verordnet ist, könnte man auch von "enteignung" sprechen.
mfg
gf
haben die doch glatt 5% unterschlagen:
Berichtsmonat Juli 2004 Angaben in EURO:
Einnahmen durch Beiträge: 4,079 Mrd.
Arbeitslosengeld: 2,244 Mrd.
macht ziemlich genau 55%!
45% gehen den oben beschriebenen Weg aufgeteilt auf 55(!)
so genannte Eingliederungstitel (damit jeder einzelne
in einem unverdächtigen Umfang bleibt), darunter so klangvolle
Namen wie "Europäischer Sozialfonds" oder "Zuschüsse für
Massnahmen der Eignungsfeststellung".
Statistiken lesen lernt man wohl nicht auf den Verdi-Seminaren.....
gruß Maxp.
Westarbeitsagenturen sind verschwenderischer
10. Aug 13:22
Im vergangenen Jahr hat die BA nahezu die Hälfte der Einnahmen für Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Um die Vermittlung effizienter zu gestalten, empfiehlt das IW Kürzungen bei teuren Agenturen zugunsten der preiswerteren.
Die damaligen Arbeitsämter haben im vergangenen Jahr rund 21 Milliarden Euro (!) und damit 44 Prozent (!) der Beitragseinnahmen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Fort- und Weiterbildung, Eingliederungshilfe sowie Strukturanpassungsmaßnahmen gezahlt. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln am Dienstag mitteilte, fallen die Ausgaben der einzelnen Arbeitsamtbezirke für die Vermittlung eines Arbeitslosen dabei sehr unterschiedlich aus.
So errechnete das Institut eine durchschnittliche Aufwendung von 33.400 Euro der einzelnen damaligen Arbeitsamtsbezirke im Jahr 2002, um einen Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Nach Angaben des IW betrugen die Aufwendungen des Arbeitsamtes Karlsruhe für eine Vermittlung nur durchschnittlich 6700 Euro, während die Arbeitsämter in Ostberlin im Schnitt 85.400 Euro für die Wiedereingliederung eines Langzeitsarbeitslosen ausgegeben hätten.
Nach Vorschlag des IW sollen die effizienteren, inzwischen in Arbeitsagenturen umbenannten Behörden stärker gefördert werden. Die teureren Arbeitsagenturen wie Ostberlin sollten demnach um zehn Prozent gekürzt werden. Würden die freiwerdenden Gelder an die preiswerteren Agenturen fließen, könnten den IW zufolge «rechnerisch 20.000 Arbeitslose mehr eingegliedert» werden. Zusätzlich erwarte das IW weitere Einspareffekte der «ausgabefreudigeren» Bezirke, wenn diese von ABM auf Eingliederungszuschüsse umstiegen. «ABM ist eine teure und wenig effiziente Maßnahme, um Arbeitslose zu vermitteln», hieß es.
Mehr Verschwendung im Westen
In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit werde es weiter schwieriger und teurer sein, einen Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, räumte das IW ein. Unter Berücksichtigung der regionalen Arbeitslosenquoten gäbe es jedoch in Ost- wie Westdeutschland sparsame und verschwenderische Ämter.
Das IW errechnete auf der Grundlage der regionalen Arbeitslosenquote durchschnittliche Aufwendungen der Agenturen. Nach Ergebnissen einer IW-Berechnung hat das Arbeitsamt Mainz 18.900 Euro pro Langzeitarbeitslosen mehr aufgewendet als andere Bezirke mit vergleichbaren Arbeitslosenquoten. Auch Wuppertal habe 14.800 Euro pro Kopf mehr ausgegeben als das IW als statistischen Durchschnitt errechnet hat. Oberhausen hingegen kommt demnach mit 22.400 Euro weniger Geld aus, um einen Arbeitslosen zu vermitteln. Karlsruhe wende durchschnittlich 16.800 Euro weniger für die Vermittlung eines Arbeitslosen aus, hieß es weiter.
ABM ist laut Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Förderinstrument des zweiten Arbeitsmarktes, um Langzeitarbeitslosen für ein Jahr die Möglichkeit einer Beschäftigung in einem Verein oder öffentlichen Einrichtung zu geben. Eingliederungshilfe und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sind Förderinstrumente des ersten Arbeitsmarktes, bei denen Zuschüsse an Arbeitgeber gezahlt werden, damit sie Langzeitarbeitslose einstellen. Laut BA-Internetseite ist die im Februar 2004 erfolgte Zusammenlegung der Förderinstrumente ABM und SAM «rein verwaltungstechnischer» Natur. (nz)
- abm-maßnahmen sind regionale wirtschaftsstrukturmaßnahmen und gehen nur den steuerzahler etwas an
- kindergeldverwaltung hat absolut nichts mit arbeitslos zu tun
- umschulung ist sache des steuerzahlers so wie bei den universitäten
- wieso eine verwaltung der sozialhilfe delux
ich bin auch der meinung, dass fast eine halbierung der beiträge möglich wäre. die beiträge, die darüber hinausgehen sind verfassungswidrig. natürlich gibt es zuschüsse aus dem steuertopf für die versicherungsfremden leistungen - allerdings nur nach kassenlage. deshalb muß eine saubere trennung her. das gilt auch für viele jammerer hier im board: alg2 hat damit überhaupt nichts zu tun und gehört auch nicht reingemischt.
Der dreijährige Streit um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.
Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben.
.. und wann werden wir alle in Ketten gelegt, damit von uns keine Gefahr mehr ausgeht??