Dialer Urteil
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Eröffnet am: | 07.03.04 21:32 | von: naturschön | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 07.03.04 21:32 | von: naturschön | Leser gesamt: | 830 |
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Überhöhte Kosten durch im Verborgenen arbeitende Internet-Einwahlprogramme müssen von Telefon-Kunden nicht getragen werden. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge sind Online-Nutzer nicht pauschal verpflichtet, die durch einen Dialer entstandenen Kosten zu zahlen (Az.: III ZR 96/03).
Laut der Entscheidung müssen Telefon-Kunden die Gebühren von Einwahl-Software nur dann tragen, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen. Ein Schutzprogramm gegen Dialer ist dem BGH zufolge jedoch keine Pflicht.
Wegen unbezahlter Rechnungen in Höhe von über 9.000 Euro hatte ein Berliner Internet-Provider eine Kundin verklagt, die sich über Monate über eine teure 0190er-Nummer eingewählt hatte. Der Grund war ein Dialer, den ihr Sohn ohne Absicht aus dem Internet geladen hatte. Das Einwahl-Programm hatte sich selbständig als Standard-Verbindung für den Internet-Zugang installiert.
Die Karlsruher Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage des Providers ab. Da der Anbieter ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der Dialer-Verbindung habe, weil er einen Teil der Gebühren kassierte, trage er auch das Risiko eines Missbrauchs von 0190er-Nummern, argumentierte der BGH. (smk)