ist das Arbeitsamt überflüssig?


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Neuester Beitrag: 09.12.03 11:43
Eröffnet am:08.12.03 09:32von: mikelandauAnzahl Beiträge:35
Neuester Beitrag:09.12.03 11:43von: kunibertLeser gesamt:3.182
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1059 Postings, 8899 Tage mikelandauist das Arbeitsamt überflüssig?

 
  
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08.12.03 09:32
Es geht auch ohne Bundesanstalt

Von Christoph Keese

Die Arbeitsverwaltung lässt sich nicht sanieren. Es ist Zeit, über die Auflösung nachzudenken.
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Bundesanstalt für Arbeit: Gerster ist nur ein Teil des Problems
DPA
GroßbildansichtBundesanstalt für Arbeit: Gerster ist nur ein Teil des Problems
Täglich neue Vorwürfe werden gegen Florian Gerster, den Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, vorgebracht. Erst hat er einen Beratervertrag mit der Lobbyfirma WMP ohne Ausschreibung und zu überhöhten Preisen abgeschlossen, was der Bundesrechnungshof jetzt rügt. Und nun wird ihm vorgeworfen, eine Flotte von BMW-Dienstwagen bestellt und damit die Kosten nach oben getrieben zu haben. Viele kursierende Gerüchte und Geschichten suggerieren, dass Gerster unter Großmannssucht leidet und kein Fingerspitzengefühl besitzt. So soll er angeblich niemanden neben sich im Fahrstuhl dulden und seine übergroße Dienstkarosse verschwenderisch nutzen.

Vorwürfe wie diese müssen kritisch hinterfragt werden. Auch für Gerster gilt die Unschuldsvermutung. Jedes nicht eindeutig von mehreren unabhängigen Quellen belegte Faktum ist zweifelhaft. Nach einer Veranstaltung ist Gerster kürzlich aus freien Stücken zu mir in den Aufzug gestiegen; so groß kann seine Abneigung gegen andere Menschen also nicht sein.

Gerster ist angetreten, die riesige Bundesanstalt zu sanieren. Gegen seine Pläne gibt es massiven Widerstand von Mitarbeitern, Personalräten, Gewerkschaften und sonstigen Verwaltern des Besitzstandes. Sie alle haben ein lebhaftes Interesse daran, Gerster in schlechtes Licht zu rücken. Hässliche Gerüchte könnten von diesen Kreisen bewusst gestreut sein.

Zwischen Rufmord und Skandal

Prüft man die Vorwürfe sachlich, fallen sie in drei Gruppen: erstens kleine Anekdoten, für die es keine Beweise gibt, die aber auch keinen Rücktrittsgrund darstellen würden, wenn sie wahr wären. Die Aufzugsgerüchte gehören in diese Kategorie. Zweitens: Skandale, die beim näheren Hinsehen keine sind. Darunter fällt die Beschaffung der Dienstwagen aus Bayern. Die Bundesanstalt rechtfertigt sie als normale Umstellung des Fuhrparks auf Leasing. BMW habe eine gewöhnliche Ausschreibung gewonnen, und die Kosten für den neuen Fuhrpark lägen unter denen des alten. Das klingt plausibel. Hunderte von Unternehmen stellen ihre Flotte auf Leasing um und legen sich dabei auf eine einzige Automarke fest, weil das die Komplexität der Betreuung erheblich senkt.

Zur dritten Gruppe gehören handfeste Skandale wie die Beschäftigung von WMP. Gerster hätte den Auftrag nicht ohne Ausschreibung vergeben dürfen. PR-Berater der Spitzenklasse verdienen zwar viel Geld, aber auch nicht mehr als 5000 Euro am Tag. WMP lag um die Hälfte darüber, wenn man von zwei Manntagen pro Woche ausgeht. Wie viel die Beratung de facto kostet und wie lange der Berater tatsächlich da war, weiß niemand außer Gerster und WMP genau, weil der Vertrag die Gegenleistung nicht definiert.

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und drückender Finanznot einen solchen Vertrag zu unterschreiben war ein unverzeihlicher Fehler Gersters. Auch das schnelle Auflösen der Verbindlichkeit nach Veröffentlichung des Skandals entschuldigt ihn nicht. Vorstandsvorsitzende haben vor allem eine Pflicht: unreifen Verträgen die Unterschrift zu verweigern. Ihre Zeichnungsvollmacht ist ein wertvolles Privileg, das sie nur mit Bedacht verwenden sollten. Die Eigentümer vor Vermögensschäden zu bewahren ist ihre wichtigste Aufgabe. Mit dem Abnicken des WMP-Vertrags hat Gerster gezeigt, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht erfüllt.

Unlösbare Aufgabe

Trotzdem ist Gerster nur ein Teil des Problems. Man kann mit gutem Recht seinen Rücktritt fordern, aber saniert wäre die Bundesanstalt damit noch lange nicht. Jeder denkbare Nachfolger würde am Beharrungsvermögen der sturen Arbeitsverwalter scheitern - und deswegen wird sich eine Spitzenkraft auf dieses Abenteuer gar nicht erst einlassen. Undenkbar, einen Sanierer wie Wendelin Wiedeking von Porsche oder Dieter Zetsche von Chrysler für diesen Job zu gewinnen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht sanierbar. Angesichts der jüngsten Debatte bietet sich daher eine andere, radikalere Möglichkeit an: die Schließung.

Als Versicherung ist die Anstalt ein Witz. Das zeigt das Beispiel eines ledigen, kinderlosen 40-jährigen Mannes, der brutto 5100 Euro im Monat verdient. Gemeinsam mit seinem Arbeitgeber zahlt er 3978 Euro Beiträge pro Jahr. Dafür bekommt er im Fall der Arbeitslosigkeit maximal 12 Monate lang 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Die höchstmögliche Versicherungsleistung beträgt also etwa viereinhalb Jahresbeiträge. Sprich: Für fast jeden Bürger würde es sich lohnen, das Geld nicht nach Nürnberg zu überweisen, sondern auf die hohe Kante zu legen. In weniger als fünf Jahren wäre die Gewinnschwelle erreicht.

Auch bei ihrer zweiten Aufgabe, der Arbeitsvermittlung, ist die Bundesanstalt hoffnungslos überfordert. Mit ihrem Milliardenbudget gelingt es ihr nicht, die Massenarbeitslosigkeit zu verhindern oder auch nur nennenswert zu lindern. Sie versagt bei allen Aufgaben, verschlingt gewaltige Summen und erweist sich als komplett reformunfähig. Keine andere Behörde ist so überflüssig und bedarf so dringend der Zerschlagung wie diese. Dass jetzt der Chef im Rampenlicht steht, lenkt die Kritiker ab und verschafft dem Nürnberger Moloch eine kurze Schonfrist. Doch diese Frist darf nicht zu lange dauern.

 
9 Postings ausgeblendet.
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21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_I@Kunibert....

 
  
    #11
08.12.03 13:28
Die höchstmögliche Versicherungsleistung kann auch 20 Jahre betragen.  

762 Postings, 8349 Tage neo andersson?

 
  
    #12
08.12.03 13:35

korrigert mich, wenn ich mich irre:

-  die reinen zahlen sind bei einer 50%tigen abgabenlast richtig.

- da ich als bürger ja den arbeitgeberteil nicht bekommen würde, würde ich nicht 5, sondern 10 jahre lang mein geld sparen müssen.

- die leistungen des arbeitsamtes beeinhalteten die _krankenversicherung_, beim selbersparen müsste ich auch die krankenversicherung selbst löhnen. ich bin mal nett und veranschlage hierfür nur 300 euro pro monat. also kann ich schon bald 20 jahre sparen.

- arbeitslos wird man häufiger in jungen jahren, da bei kündigungen im regelfall zuerst die neuen mitarbeiter gehen. als kandidat für eine arbeitslosigkeit werde ich als erst leitung brauchen, und dann ansparen können.

- hinzukommen die punkte von ecki

- also schrott - und hetzeartikel, mit substanziellen denkfehlern.

in diesem sinne  

1849 Postings, 8160 Tage kunibertKarlchen

 
  
    #13
08.12.03 14:35
Nach Auslauf des Arb.losengeldes gibt es
bei Bedürftigkeit Arbeitslosenhilfe.
Die zahlt der Bund und ist demnächst Sozialhilfeniveau.
Früher max. 50 % des Nettoverdienstes.  

21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_I@Kunibert - was meinste, wie oft ein Bauarbeiter

 
  
    #14
08.12.03 14:42
in seinem Leben arbeitslos wird? Oder ein Koch, der im Saisongeschäft tätig ist?

Und der Spiegel hat natürlich genau denjenigen Fall rausgegriffen, bei dem das Verhältnis von Einzahlungen in die Kasse und späterer Unterstützungsleistung am ungünstigten ist.

Schon übler Journalismus.  

12850 Postings, 8353 Tage Immobilienhaida hilft nur eins karlchen

 
  
    #15
1
08.12.03 14:52
anzeigen wegen volksverhetzung  

20 Postings, 7947 Tage Star IdiotIst Karlchen eine Doppel-ID von Brat Pit? :)

 
  
    #16
08.12.03 15:03
Grüße aus FFM

SI  

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredjojo, so ist das heute, wer mal etwas

 
  
    #17
08.12.03 15:04
außerhalb der bequemen und eingefahrenen bahnen vorschlägt wird nicht ernst genommen und beschimpft.
wer jedoch mal mit denen zu tun hatte, wird aus eigener erfahrung bestätigen, daß es nicht viel ineffizienter geht (aber die BA gibt sich immer wieder mühe...). und falsche aufgabenverteilung in der vergangenheit als existenzrechtfertigung zu benutzen ist natürlich auch ne perfide logik. laßt mal alles beim alten. wir werden schon sehen, was wir davon haben.

mfg
gf
 

1849 Postings, 8160 Tage kunibertEs ist eine Modellrechnung, die dadurch

 
  
    #18
08.12.03 16:42
gekennzeichnet ist, dass sie nicht jede
Milchkanne mitnimmt, sondern abstrahiert.

Stampft die BA ein, spart die Personalkosten
und z.B. die 1 Mio € Abfindung für Gerster,
privatisiert das alles und
alles läuft bedeutend kostengünstiger und
effizienter.  

21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_INee Kuni

 
  
    #19
08.12.03 17:17
Das ist keine Modellrechnung.

1. Hoher Steuersatz - entsprechend geringes Netto.

2. Und es wird gerade die Grenze genommen, wo der Szozialversicherungshöchstgrenze anfängt.

Und dann stimmt das mit den viereinhalb Jahren noch nicht mal (s. o.).

Das ist kein seriöser Journalismus mehr, sondern billige Stimmungsmache.  

7336 Postings, 7991 Tage 54reabder spiegel ist die

 
  
    #20
1
08.12.03 17:34
bildzeitung interlektueller minderbemittelter hochnasen. inhaltlich kann er allerdings immer öfters mit bild nicht mehr mithalten. vergleichbar zu bild ist der missionarische einsatz. dabei haben wir noch seriöse zeitungen/-schriften. eine sueddeutsche würde z.B. für so einen stüss weder festplattenkapazizät noch papier vernichten.


 Salute 54reab - baer45: <a href=">www.baer45.de.vu">



 

1849 Postings, 8160 Tage kunibertKarlchen, rechnen!

 
  
    #21
08.12.03 21:47
5.100 Brutto/Monat x 13 = 666.300 Brutto/p.a.

Laut Splittingtabelle:

Auf 66.3000 € zahlste 15.056 € ESt,
das ergibt einen individuellen Durchschnittssteuersatz
von 22,71 %.


Wahrlich eine sehr, sehr hohe ESt-Belastung.

.... und nun kommst Du, Karlchen.  

1849 Postings, 8160 Tage kunibertKarlchen, meinste etwa, wenn jemand

 
  
    #22
08.12.03 22:00
über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.100 €
liegt, erhält er vom Arbeitsamt immer noch,
sagen wir mal von Brutto 8.000 €, die Stütze?
Denkste, in jedem Fall ist in 2003 bei 5.100 € brutto
Schluß mit lustig.
Beispiel:
6.000 brutto
Berechnung des Arbeitslosengeldes auf der Basis von
5.100 €.
Also wird dann das angeblich 60%ige Arbeitslosengeld
bezogen auf das letzte Nettogehalt noch niedriger.
 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredvergiß es, kuni

 
  
    #23
09.12.03 09:06
is sinnlos.....

mfg
gf  

1849 Postings, 8160 Tage kunibertjo, gurkenfreund

 
  
    #24
09.12.03 09:24
Die labern nur, konkret können sie nicht
argumentieren.
Aber neo hat teilweise Recht.
Die vom Arbeitsamt gezahlten RV- und KV-Beiträge müßte man
mit berücksichtigen.

Grüße
kuni  

21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_IGenau: Rechnen statt labern.

 
  
    #25
09.12.03 09:40
1. 5100 mal 12 sind nicht 66.300 sondern 61200. Aber vielleicht wurde ein 13. Monatsgehalt
kassiert. Bei 61.200 fallen im Jahr 2003 genau 20.907.99 Euro Einkommensteuer an = Steuersatz von 34,2%. Nehmen wir 66.300, dann sind es 23505,40 Euro = Steuersatz von 35,5%.

2. Man muss schon genau lesen, denn der Spiegel hat natürlich keinen verheirateten Mann genommen, sondern einen alleinstehenden.

3. Natürlich bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem letzten Gehalt - egal wieviel man ein gezahlt hat (SGB III, § 129, Abs 2).

Wie gehabt: Der Spiegel hat genau das Beispiel genommen, wo Beitragszahlung und Arbeitslosengeld im ungünstigsten Verhältnis zu einander liegen.

 

16834 Postings, 8767 Tage chrismitzSchön, dass ihr es merkt.

 
  
    #26
1
09.12.03 09:43

Nur Gelaber und Klugscheißerei!
Ihr werdet sehen, jetzt geht´s wieder ne Weile, bis er sich belesen hat oder seine Mutter gefragt hat und dann postet er wieder seinen Müll.
Ist immer so mit ihm.
Und das Beste ist ja, dass er wirklich denkt, dass er ernst genommen wird. Wie der Spruch von ihm "bevor er der Regierung Empfehlungen gibt, muß er sich erstmal schlau machen...."  

hahahahahahahahahahaaaaaaa

Gruß  

21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_I@Chris: Schlecht geschlafen? Dicken Kopf?

 
  
    #27
09.12.03 09:45
Da hilft vor allem eins: Raus an die frische Luft.  

16834 Postings, 8767 Tage chrismitzIch habe sehr gut geschlafen und auch

 
  
    #28
09.12.03 09:51

keinen dicken Kopf!
Mäuschen macht gerade Frühstück fertig, das ich gleich sehr gut gelaunt genießen werde.

Ich möchte nur die Arivaner weiter vor dir warnen, damit denen nicht das gleiche wie Zombi und mir passiert!
Aber sie meken es ja langsam selber, dass du ein Hochstabler und Besserwisser bist und eigentlich nix zu sagen hättest, wenn da der Drang nach Selbstbestätigung nicht wäre.

Hau rein und viel Spaß weiterhin.

PS: Ein Zoobesuch würde dir auch gut tun.  

762 Postings, 8349 Tage neo anderssonkarlchen

 
  
    #29
09.12.03 09:54
"3. Natürlich bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem letzten Gehalt - egal wieviel man ein gezahlt hat (SGB III, 129, Abs 2)."

das halte ich für ein gerücht.
bei 5100 ist schluss. davon wird das pauschalisierte netto berechnet, egal wieviel man wirklich verdient hat.

in diesem sinne  

762 Postings, 8349 Tage neo anderssonnachtrag

 
  
    #30
09.12.03 09:57

und das steht dann in (sgb III ,132, abs 1)

in diesem sinne  

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfred@karlchen: ich glaub, du willst

 
  
    #31
09.12.03 09:58
es nicht verstehen.
zu deinem punkt 3: wenn man über der beitragsbemessungsgrenze liegt, bemißt sich das ALG nach der beitragsbemessungsgrenze und eben NICHT nach dem gehalt. kann doch nicht so schwer sein. ich kriege also keine 60%, sondern irgendwas dadrunter (dafür zahlt man natürlich auch nur bis zur beitragsbemessungsgrenze...).
ich wünsch dir ja nix schlechtes, aber geh mal als arbeitsloser zu deinem zuständigen arbeitsamt und dann kannste dich ja hier nochmal melden, ob du den verein immer noch klasse findest.

mfg
gf  

12850 Postings, 8353 Tage Immobilienhaibeitragsbemessungsgrenze kennt karlchen nicht

 
  
    #32
09.12.03 10:07
da ist er ungefähr so weit von entfernt wie die spd von ner absoluten mehrheit im bundestag....

 

21799 Postings, 9124 Tage Karlchen_IOkay...

 
  
    #33
09.12.03 11:29
Stimmt - ich habe nur auf den § 129 gesehen - gibt auch noch den § 138. Sorry

Wer selbst nachschauen will:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/gesamt.pdf

Aber dadurch wird das Spiegel-Argument auch nicht besser.

Im übrigen bedanke ich mich für die freundlichen Kommentare von Immomhai und insbesondere Chrismitz, der die Ariva-Gemeinde vor mich warnen will. Entweder das läuft auf nen Helfersyndrom oder auf ne Psychose raus - oder auf ne Schnittmenge von beidem.  

16834 Postings, 8767 Tage chrismitzLiegst schon wieder falsch Karlchen!

 
  
    #34
09.12.03 11:41

*gg*

Das läuft nämlich auf Kameradschaft hinaus! Ich weiß, das kennst du nicht! Ist ja auch nicht schlimm!  

1849 Postings, 8160 Tage kunibertKarlchen hat bei Punkt 1 von Posting 25 Recht

 
  
    #35
09.12.03 11:43
Welche Wirkung hat jedoch das höhere Nettoeinkommen?

Spiegelbericht, Zitat:
"Die höchstmögliche Versicherungsleistung beträgt also etwa viereinhalb Jahresbeiträge. Sprich: Für fast jeden Bürger würde es sich lohnen, das Geld nicht nach Nürnberg zu überweisen, sondern auf die hohe Kante zu legen. In weniger als fünf Jahren wäre die Gewinnschwelle erreicht."

Durch das höhere Nettogehalt würde der Break-even später
erreicht werden. Sicher nicht wesentlich. Leider habe
ich keine Zeit, das nachzurechnen.
Sorry, Karlchen, dass ich das "led." überlesen habe.
Natürlich bin ich von 13 Gehältern ausgegegangen
(Urlaubsg. + Weihnacht.). Steht auch bei mir so da.
Aber zu beachten wäre, dass lt. neo noch KV-Beiträge
vom Arbeitsamt geleistet werden. Hinzu kommen noch die
RV-Beiträge.
 

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