steuerlicher Askpekt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.09.99 13:11 | ||||
Eröffnet am: | 08.09.99 15:11 | von: MARIA | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 09.09.99 13:11 | von: Fuzzy | Leser gesamt: | 4.620 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
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Inzwischen ist der Kurs bis auf 35,- gestiegen. Aus steuerlichen Gruenden kann/will ich die Gewinne nicht mitnehmen.
Da der Kurs in den letzten Tagen stark nachgegeben hat, wuerde ich unter spekulativen Gesichtspunkten gern noch einmal 500 Stueck kaufen um diese (hoffenlich) mit einem Gewinn in ein paar Tagen wieder zu verkaufen.
Wie wird das von den Finanzbehoerden bahandelt? Ich hatte mal gehoert, dass angenommen wird, dass die am laengsten im Depot vorhandenen Aktien als verkauft angenommen werden.
Oder kann ich das selbst deklarieren?
Dieser Punkt ist fuer mich sehr wichtig.
Ich hoffe ihr koennt mir da weiterhelfen.
das Finanzamt geht davon aus, dass Du aus einem Bestand von 1500 Aktien anteilsmaessig 1/3 der neuen und 2/3 der alten verkauft hast. Der einzige sichere Weg, der mir bekannt ist, um eine solche Mischkalkulation zu vermeiden, die vor allem dann Probleme machen kann, wenn sich eine Position noch innerhalb der Spekulationsfrist befindet, ist mehrere Depots zu führen und die Positionen auf unterschiedliche Depots zu verteilen.
Gruesse,
Frodo
1. Bei Verwahrung in einem Giro-Sammeldepot ist keine Unterscheidung zwischen den alten und den neuen Aktien möglich.
2. Das FA kann also nicht nachweisen, ob nun die zuerst oder die zuletzt gekauften Papiere als erstes verkauft werden.
3. Das FA darf in einem solchen Fall nicht grundsätzlich zu Lasten des Steuerzahlers entscheiden.
In der Praxis kannst Du m.W. also nach der FiFo (first in, first out) Methode Vorgehen
In Österreich gilt (vor der wohl nie kommenden Steuerreform):
Aktienverlust können gegen Optionsschein-Gewinnen gegengerechnet werden, wenn sie inerhalb einem Jahr verkauft werden:
jede Aktie gegen jede Aktie, Opt-opt, oder akt-opt: einfach aufsummieren!!!
Aber nur jeweils in einem Kalenderjahr. Verluste von 1998 können also mit Gewinnen von 1999 NICHT gegengerechnet werden.
Auf welchem Depot die Papierl liegen, ist dem Finanzamt egal. Was die Spekulationssteuer betrifft.
Freibetrag: 6000 ATS
Was FIFO betrifft, bin jetzt überfragt... Weil ich eh net drauf achte.
Also, warum nicht einfach so rechnen, wie man will, und sich dann blöd stellen? (meine: alle Käufe und Verkäufe in einem Kalenderjahr aussummieren)
Um die Kosten eines Steuerberaters zu sparen (erste h gratis), kann man auch den Anlageberater fragen!
Grüße aus Wien
P.S.: wer weiß, ob man Anleihen-Verluste gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann?!?
Gruesse,
Frodo
Wenn z.B. eine Neuemission 150% Gewinn macht und man dann sofort verkauft, hat man eben immer noch - abzüglich der Steuer - über 100 % Gewinn. Dann kann man ja, wenn die Kurse fallen wieder einsteigen und länger halten.