Levke, Werbegeschenke bleiben absetzbar
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Eröffnet am: | 13.01.03 19:25 | von: PRAWDA | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 21.01.03 14:46 | von: anarch. | Leser gesamt: | 1.919 |
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13. Jan 18:56
Einem Medienbericht zufolge will die SPD ihr ursprüngliches Konzept zur künftigen Besteuerung von Unternehmen korrigieren. Unter anderem soll der Mittelstand Verluste in stärkerem Maße mit Gewinnen verrechnen dürfen.
Die SPD will dem Mittelstand stärker entgegenkommen: Wie die «Financial Times Deutschland» (FTD) in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf SPD-Fraktionskreise berichtet, will die Regierungspartei das so genannte Steuervergünstigungsabbaugesetz nachbessern.
Werbegeschenke bleiben absetzbar
Besonders der Mittelstand soll davon profitieren. So werde den Unternehmen größerer Spielraum bei der steuerlichen Verlustverrechnung gegeben. Außerdem sollen Werbegeschenke entgegen der ursprünglichen Fassung auch weiterhin steuerlich absetzbar bleiben. Das Gesetz soll Ende Februar von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Bislang sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen generell ihre Gewinne nur noch bis zur Hälfte mit Verlusten aus früheren Jahren verrechnen dürfen. Das soll nach dem Willen der SPD-Fraktion jetzt nur noch für größere Unternehmen gelten.
Kleinere mittelständische Unternehmen sollen dagegen Verluste aus früheren Jahren auch dann mit ihrem zu versteuernden Gewinn verrechnen können, wenn die Verluste die Hälfte des Gewinns übersteigen. Für sie soll ein Basisbetrag zwischen 100.000 und 500.000 Euro gelten. (nz)
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,230562,00.html
Neue Steuerpläne
Regierung plant offenbar Erleichterungen für den Mittelstand
Die SPD plant einem Zeitungsbericht zufolge bei ihren geplanten Steuergesetzen noch Nachbesserungen zu Gunsten des Mittelstandes.
Berlin - Kleineren mittelständischen Firmen solle nach den Plänen der der SPD-Bundestagsfraktion ein größerer Spielraum bei der steuerlichen Verlustverrechnung eingeräumt werden als bislang im Gesetz zum Abbau der Steuervergünstigungen vorgesehen, berichtete die "Financial Times Deutschland" am Montag vorab unter Berufung auf Kreise der SPD-Fraktion.
Darüber hinaus sei geplant, Werbegeschenke nun doch auch weiterhin von der Steuer absetzen zu können. Noch diskutiert werde, ab welcher Firmengröße die geplante Vorzugsbehandlung für die Mittelständler gelten solle.
Finanzminister Hans Eichel (SPD) habe darauf gedrungen, die bisherigen Pläne zur Reform der Verlustverrechnung nicht zu sehr zu verwässern, während Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) für eine verstärkt wachstumsfördernde Politik der Regierung von SPD und Grünen eintrete, hieß es. Beim Bundesfinanzministerium war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu dem Bericht zu erreichen.
Die Sozialdemokraten wollen auch noch vor den Verhandlungen mit den unionsgeführten Bundesländern im Bundesrat davon absehen, die steuerliche Absetzbarkeit von Werbegeschenken zu streichen. Bisher können Unternehmen pro Jahr Gegenstände im Wert von 40 Euro an Personen als Werbegeschenke überreichen und als Betriebsausgaben vom zu versteuernden Gewinn abziehen. Die Regelung wollte Eichel für Beschenkte kippen, die nicht dem eigenen Betrieb angehören. Die Werbeartikelbranche fürchtete daraufhin um ihre Zukunft: Die Hälfte der 5000 Unternehmen mit bis zu 40.000 Arbeitsplätzen sei gefährdet.
http://www.ftd.de/pw/de/1042475169912.html?nv=lnen
(Insolvenzen ohne Ende in unserer Branche).
Am 15.01. geht es weiter; habe dann einen Spion in Berlin, der mir hoffentlich
gute Nachrichten übermittelt:
Eine große rheinische Zeitung schrieb
sogar, die steuerliche Absetzbarkeit des Werbeartikels sei gerettet. Dem
ist aber ganz und gar nicht so. Am Gesetzesentwurf der Bundesregierung
hat sich überhaupt nichts geändert. Wir wissen seit der Pressekonferenz
der PSI lediglich, dass wir in den Reihen der SPD einen politisch
gewichtigen Fürsprecher haben. Dr. Wend hat die PSI besucht und bei
einem Rundgang all das bestätigt gefunden, was wir immer gegenüber der
Politik kommuniziert haben. Die Breite des Angebotes, die Kreativität
der Produkte und die tatsächlich wichtige Werbeanbringung fand er wie
beschrieben vor.
Zur Verdeutlichung sei aber noch mal gesagt. Der politische Kampf um das
Überleben der Branche ist noch nicht gewonnen. Wer noch Zugang zu
Abgeordneten des deutschen Bundestages hat, soll diese sicher im Sinne
der Branche nutzen. (Wichtig ist dabei, dass die Branche mit den
gleichen Argumenten spricht und die gleichen Forderungen stellt. Hierzu
finden sie ausführliche Darstellungen in den Dokumentationen der
vergangenen Tage und Wochen.) In den nächsten drei Wochen fallen
wichtige Entscheidungen. Am 15. Januar stehen drei Vertreter des GWW und
der Branche vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Rede und
Antwort (siehe Vorberichte). Im Anschluss an diesen Termin finden die
Beratungen der unterschiedlichen politischen Ebenen statt. Derzeit
stellt sich die Lage so dar: Liberale Kräfte bei SPD und Grünen möchten
den Werbeartikel in der derzeitigen Form und mit den derzeitigen
Rahmenbedingungen erhalten. Weite Teile der ideologischer ausgeprägten
Flügel möchten ihn aber mehr oder weniger auf Streuartikel reduzieren.
Vorwiegendes Argument ist dabei immer der „private Ge- und Verbrauch“.
Wobei immer übersehen wird, dass nahezu jede Werbeform dies als
Transportmittel für Werbebotschaften einsetzt. Auch die Fernsehprogramme
der Privaten sind Werbesubventioniert, ebenso die Preise für
Zeitschriften
Koalition steht zum Abbau von ungerechtfertigten Subventionen und Steuervergünstigungen
17. Januar 2003 - 0049
Koalition steht zum Abbau von ungerechtfertigten Subventionen und Steuervergünstigungen
Zum Stand der Beratungen beim Gesetzgebungsverfahren des Steuervergünstigungsabbaugesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg- Otto Spiller:
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz schließen wir Steuerschlupflöcher, schränken steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ein und bauen Steuersubventionen ab. Dieses Ziel sehen wir auch nach der Anhörung des Finanzausschusses uneingeschränkt bestätigt.
Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass sich insbesondere Großunternehmen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen beteiligen und zur Verstetigung der Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen beitragen.
Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen haben die Argumente aus der Anhörung beraten und sich für das weitere Gesetzgebungsverfahren auf folgende Punkte verständigt:
1. Zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen wird bei der Mindestgewinnbesteuerung ein Sockelbetrag eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass die überwie gende Mehrheit der Unternehmen ihre Verluste weiterhin verrechnen kann. Von der Mindestgewinnbesteuerung werden daher im Wesentlichen nur große Kapitalgesellschaften betroffen.
2. Das noch vorhandene Körperschaftsteuerguthaben der Kapitalgesellschaften wird gleichmäßig auf den restlichen Übergangszeitraum verteilt. Eine Erstattung dieses Guthabens ist weiterhin an eine entsprechende Ausschüttung an die Anteilseigner gebunden. Das ist für Unternehmen und Finanzverwaltung eine einfache und verlässlich kalkulierbare Lösung.
3. Gewerbesteuerschlupflöcher, wie zum Beispiel Noorderfriedrichskoog, werden geschlossen. Dazu werden die Länder ermächtigt, einen Mindesthebesatz für ihre Kommunen festzulegen.
4. Für Unternehmen, die Nichteisenmetalle (zum Beispiel Edelmetalle) verarbeiten, bleibt das so genannte Lifo- Verfahren erhalten. Dies ist wegen der besonderen Problematik der Vorratshaltung dieser Unternehmen und der hohen Preisschwankungen eine notwendige und sachgerechte Lösung.
5. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken bleibt voll erhalten. Der abzugsfähige Betrag wird zur zielgenaueren Begrenzung auf 30 Euro festegelegt.
6. Bei den so genannten Kombiartikeln bleibt es beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das gilt zum Beispiel für Schulbücher und Zeitschriften mit CD-Rom oder anderen Arbeitsilfen sowie auch für Überraschungseier.
7. Bei der Umsatzbesteuerung von gartenbaulichen Erzeugnissen wird es im Gesetzgebungsverfahren eine Verbesserung geben.
8. Bei den Investmentfonds wird es keine Doppelbesteuerung geben. Die im Fonds erzielten Veräußerungsgewinne werden nur dann besteuert, wenn sie tatsächlich an den Anteilseigner ausgeschüttet werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung der Fondsanteile erst beim Verkauf des Anteilscheins durch den Anteilseigner.
Diese Übereinkunft werden die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker jetzt mit den Spitzen von Koalition und Bundesregierung abstimmen.
Mann Mann, ich seh´ echt schwarz für diesen Katastrophenstaat.
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,231605,00.html
Dienstwagensteuer
Stoiber zettelt Länderrevolte an
Finanzminister Eichel gerät wegen der geplanten Erhöhung der Dienstwagensteuer in Bedrängnis: Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber ruft die Bundesländer zur Ablehnung auf, selbst SPD-Kreise rechnen nicht mit einer Verabschiedung. Das Finanzministerium gibt sich unbeeindruckt: Die Pläne würden wie geplant umgesetzt.
Will Widerstand gegen Eichels Pläne organisieren: Edmund Stoiber
In einem Brief an alle anderen Ministerpräsidenten erklärte Stoiber, die geplante Steuererhöhung für die Privatnutzung von Firmenwagen würde Vertreter und Monteure mit zusätzlich 640 bis 990 Euro im Jahr belasten. Die Nachfrage bei den Autoherstellern sei bereits jetzt deutlich zurückgegangen. In der deutschen Autoindustrie drohten 10.000 Arbeitsplätze verloren zu gehen.
Damit werde Bundesfinanzminister Hans Eichel die erhofften Mehreinnahmen nicht bekommen. Deshalb sollten sich die Ministerpräsidenten rasch "auf eine einheitliche ablehnende Position wenigstens zum Thema Dienstwagensteuer verständigen". Stoiber bat seine 15 Kollegen, "gemeinsam auf die Bundesregierung einwirken, ihren Plan zur Erhöhung der Dienstwagensteuer nicht mehr weiterzuverfolgen".
Auch in der SPD wachsen die Zweifel
Eichel will den zu versteuernden Betrag für einen Dienstwagen auf 1,5 von derzeit einem Prozent des Listenpreises anheben. Dies soll dem Fiskus im laufenden Jahr rund 435 Millionen Euro zusätzlich einbringen.
Das Bundesfinanzministerium hat am Dienstag Berichten widersprochen, nach denen die geplante Erhöhung der Dienstwagensteuer bereits Makulatur ist. Ein Sprecher sagte, die Pläne würden in der geplanten Form umgesetzt. Das Ministerium von Hans Eichel (SPD) reagierte damit auf einen Bericht des "Handelsblatts".
Keine Zustimmung im Bundesrat in Sicht
Das Zeitung hatte berichtet, es werde in der Koalition diskutiert, den Steuersatz nur auf 1,2 oder 1,3 Prozent anzuheben. Im Regierungslager werde aber auch für möglich gehalten, dass Schröder eine Anhebung ganz stoppe.
Da im Bundesrat für eine solche Anhebung ohnehin keine Mehrheit vorhanden sei, sei es besser, wenn die Koalition von sich aus auf verzichten würde, berichtet die Zeitung. Schröder wolle mit seinem Eingreifen dem in den Umfragen hinter der CDU liegenden niedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel (SPD) helfen.
Lieber nach der Wahl
Auch in Berlin hieß es in Koalitionskreisen am Dienstag, die Regelung werde den Bundesrat nicht passieren, weil sich bereits mehrere Länder deutlich gegen sie ausgesprochen hätten.
Gabriel hat, hatte sich ebenso wie der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) eine Ablehnung der Pläne angekündigt. In Niedersachsen hat Europas größter Autohersteller Volkswagen seinen Sitz, in Bayern BMW und in Baden-Württemberg DaimlerChrysler . In der Hitliste der Dienstwagen vorne liegen Mittelklasse- Fahrzeuge wie der VW Passat, Audi A4 und A6 sowie die C- und E-Klasse von DaimlerChrysler.