Finanzamt will Kleinanleger be....
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.07.02 10:39 | ||||
Eröffnet am: | 15.07.02 09:58 | von: BRAD PIT | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 22.07.02 10:39 | von: Zick-Zock | Leser gesamt: | 3.878 |
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Jagd auf Spekulanten
Die Finanzämter machen derzeit verstärkt Jagd auf unehrliche Kleinanleger. In einigen Bundesländern haben die Steuerbehörden die Überprüfung der Gewinne aus Börsengeschäften der Jahre 1998 bis 2000 zu einem Schwerpunktthema gemacht.
DDP
Üppige Gewinne im Börsenboom: Börse Frankfurt
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium diese Woche in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vorlegen wird.
Der Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke hatte sich beschwert, dass er zu den wenigen Anlegern gehöre, die realisierte Kursgewinne in ihrer Steuererklärung angeben. Währenddessen vertrauten die meisten anderen Anleger, so Tipke, zu Recht darauf, dass die Finanzämter ihre Börsengeschäfte nicht überprüfen. Dabei wisse der Fiskus genau, dass viele im Börsenboom üppige Gewinne realisiert und ihre Papiere innerhalb der steuerlich relevanten Frist von zwölf Monaten verkauft hätten.
Inzwischen, schreibt das Bundesfinanzministerium, gingen die Fahnder wesentlich strenger vor. So würden unter anderem verstärkt Freistellungsaufträge überprüft. Auch sei es den Finanzämtern in bestimmten Fällen erlaubt, die Depotunterlagen von Banken anzufordern. Tipke reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus: Er fordert, ähnlich wie schon seit langem bei Zinserträgen, eine Abschlagsteuer auf alle Aktiengewinne, die dann direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden könnte.
Gruß,
T.
straßenräuber und wegelagerer im mittelalter waren dagegegen humane robin hoods!
Gruß,
T.
Von Axel Schrinner, Handelsblatt
Während Juristen noch über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer streiten, schaffen die Finanzbehörden Fakten: Sie gehen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung neue Wege.
DÜSSELDORF. Gibt es ein strukturelles Defizit bei der Erfassung privater Spekulationsgewinne? Darüber streiten am Dienstag der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke und das Bundesfinanzministerium vor dem Bundesfinanzhof in München. Sollte das oberste deutsche Finanzgericht Tipkes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer teilen, wird es den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweisen.
Tipke vertritt die Auffassung, die Steuer auf Spekulationsgewinne sei eine „Dummensteuer“ – nach dem Motto: Der Ehrliche ist der Dumme. Die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben in den Steuererklärungen zu Spekulationsgewinnen zu überprüfen. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz.
Gestützt wird Tipkes These durch eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs. Darin heißt es, das Erhebungsverfahren weise „strukturelle Mängel“ auf. Die jährlichen Steuerausfälle durch nicht deklarierte Spekulationsgewinne beliefen sich auf geschätzte 1,5 Mrd. Euro.
Werner Haas von der Oberfinanzdirektion München bestätigt: „Wir haben bei dieser Steuer wenig Möglichkeiten zur Überprüfung“. Das sieht man 600 Kilometer nordwestlich neuerdings anders: Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf hat nach Handelsblatt-Informationen jetzt ihre nachgeordneten Behörden angewiesen, im Zuge von Betriebsprüfungen bei Banken Kontrollmitteilungen über Wertpapiertransaktionen der Bankkunden an die Finanzämter zu verschicken. Damit erhoffen sich die Behörden flächendeckende Daten über private Gewinne aus Aktiengeschäften. Diese sind seit 1999 steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und der Gewinn 1 000 DM/512 Euro im Jahr übersteigt – seit 2002 hat sich diese Freigrenze durch das Halbeinkünfteverfahren faktisch verdoppelt, da Gewinne nur noch zur Hälfte bewertet werden.
Um nicht in Konflikt mit dem § 30 a Abgabenordnung, dem Bankgeheimnis, zu kommen, sollen sich die nordrhein-westfälischen Betriebsprüfer eines Tricks bedienen: Das bankinterne Konto „Erträge aus Wertpapieran- und Verkauf“ enthält sämtliche Wertpapiertransaktionen, die eine Bank für ihre Kunden durchgeführt hat. Zwar kann die Bank die Daten komprimieren, etwa durch Weglassen einzelner Kundendaten. Sie muss aber nach Ansicht der Finanzverwaltung die Daten wieder vervollständigen können, um den in der Abgabenordnung geforderten Überblick über die Geschäftsvorfälle zu geben.
Kontrollmitteilungen sollen eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Für das Schreiben von Kontrollmitteilungen ist nicht erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerpflicht oder ein Verdacht der Steuerhinterziehung vorliegen. Durch solche Mitteilungen wurden in den 90er Jahren Tausende Steuerhinterzieher aufgespürt, die ihre Gelder nach Luxemburg transferiert hatten.
HANDELSBLATT, Montag, 15. Juli 2002, 19:02 Uhr
Eichel droht Schlappe bei der Spekulationsteuer
Nach der Anhörung beim Bundesfinanzhof sind sich Steuerexperten einig: Über die Rechtmäßigkeit der Spekulationsteuer soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Falls die Karlsruher Richter ihrer Linie treu bleiben, werden sie das jetzige Erhebungsverfahren kippen. Damit droht ein Debakel wie 1991 bei der Zinsbesteuerung.
HANDELSBLATT, 17.7.2002
asr/ke DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Sollte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in der nächsten Legislaturperiode noch im Amt sein, wird er wohl die Besteuerung von Spekulationsgewinnen reformieren müssen. Dazu könnte auch das Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) machte gestern in einer mündlichen Verhandlung deutlich, dass es bei der gegenwärtigen Besteuerungspraxis klare Parallelen zur Zinsbesteuerung in den 80er Jahren gebe. Diese musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geordnet werden. Karlsruhe hatte die damals ebenfalls nur auf freiwilligen Angaben beruhende Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.
Der Vorsitzende Richter des IX. Senats, Wolfgang Spindler, machte aus seinen erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln am geltenden Besteuerungsverfahren keinen Hehl: „Nach wie vor erfolgt die Besteuerung der Spekulationsgewinne offenbar nur per Einzelfallermittlung. Wir haben allerdings die Vorstellung, dass das nicht der Fall sein darf“, sagte der BFH-Vizepräsident.
Führende Steuerrechtler erwarten jetzt, dass der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Der Kölner Rechtswissenschaftler Joachim Lang geht davon aus, dass der Fall in Karlsruhe landet und die Richter ähnlich wie im Fall der Zinsbesteuerung entscheiden werden. Die Verfassungsrichter hatten 1991 entschieden, „der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“. Daraus folge, dass Steuergesetze in ein Umfeld eingebettet sein müssen, so dass die Gleichheit der Besteuerung auch hinsichtlich des Erfolges gewährleistet sei. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg sagte, wenn man das Zinsurteil eins zu eins auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen übertrage, sei davon ausgehen, dass die gegenwärtige Praxis verfassungswidrig ist. „Letztlich läuft das auf eine freiwillige Besteuerung raus.“
Hintergrund des aktuellen Streits ist eine Klage des Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke (Az.: IX R 62/99). Er bemängelt, die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu Spekulationsgewinnen zu verifizieren. Der Professor sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da derjenige benachteiligt werde, der seine Spekulationsgewinne angebe. Tipke wehrt sich gegen die Besteuerung seiner Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Jahr 1997.
Tipkes Prozessvertreter Franz Salditt führte vor allem das Bankgeheimnis (§ 30a Abgabenordnung) als Grund für diesen Mangel an, da es Kontrollen bei Banken nur bei begründetem Verdacht zulasse. „Die bestehenden Gesetze ermöglichen damit keinen Einstieg in die geregelte Nachfrage nach Wertpapiertransaktionen. Wir haben es hier nicht mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sondern nach Ehrlichkeit zu tun.“
Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, betonte, zwar habe 1997 eine umfangreiche Überprüfung nicht statt gefunden. Die Finanzverwaltung habe heute jedoch Möglichkeiten, Steuerpflichtigen mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen. So sei ein Anlass für Nachfragen etwa die Angabe von Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Zudem habe der 7. Senat des BFH kürzlich Sammelauskunftsverfahren gegenüber Kreditinstituten zugelassen.
Außerdem war gestern bekannt geworden, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf ihre Betriebsprüfer angewiesen hat, im Zuge von Bankbetriebsprüfungen Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Bankkunden zu erstellen (Handelsblatt, 16.7.). Eine Sprecherin der OFD Frankfurt/M. sagte dem Handelsblatt, „auch bei uns kann sich niemand sicher sein“. Zwar sei keine Aktion wie in Düsseldorf geplant, weil dazu das Personal fehlte. Gleichwohl würden Zufallsstichproben gezogen und Kontrollmitteilungen erstellt – die meisten Großbanken haben ihren Sitz in Frankfurt, so dass entsprechende Kontrollen hier den größten Erfolg hätten. Ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums sagte, Kontrollmitteilungen wie in Nordrhein-Westfalen seien aber in Hessen nicht geplant.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 17. Juli 2002, 06:01 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll jetzt darüber entscheiden, inwieweit die Spekulationssteuer mit dem Grundgesetzt vereinbar ist.
Dieter Ondracek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Steuerzahler, geht davon aus, dass Karlsruhe eine Verfassungswidrigkeit feststellen wird.
Dass die Spekulationssteuer aber ganz abgeschafft wird, ist eher unwahrscheinlich. Möglich wäre, dass die Spekulations-Steuer wie die Zins-Steuer direkt von den Banken einbehalten und an den Staat überwiesen wird.
Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),09:40 19.07.2002
Kurz gesagt: Gleichheit für alle, darum keine Spekulationssteuer.
Folge könnte dann doch auch sein, dass Ladendiebstahl legaliesiert wird, da nicht jeder Ladendieb gefasst und unter Strafe gestellt wird.
Gleichheit für alle, darum kein Strafe mehr
Direkt nachdem ich ein Papier gekauft habe,
verschiebe ich es auf die nächste Bank (ok, ich weiss,
dauert ein bisschen)
Während der Depotübertragung sind meine Scheinchen
üppig gestiegen (ok, auch hier weiss ich, dass es
sich um ein eher unwahrscheinliches Szenario handelt)
Trotzdem verkaufe ich jetzt die Papiere vom neuen
Depot weg.
Jetzt die Frage: Wie weiss die neue Bank, seit wann
ich die Papiere halte und zu welchem Einstandskurs
ich sie gekauft habe um mir ggf. meine Spekulatiussteuer
gleich abzuziehen und dem Finanzminister zum verbraten
zur Verfügung zu stellen?
Grüsse (von einem dummen) Pussy
Insbesondere im Bereich Spekulationsgewinne habe ich in der Vergangenheit Wochen damit verbracht, die "Gewinne" zu ermitteln, um danach im Folgejahr sie mit den Verlusten zu verrechnen - ein Witz!!! Oft stellt sich die Frage, welche Aktie muss wie hoch versteuert werden - hm, wann ist nochmal das Geschäftsjahr zu ende (haha, dann nur 50%)- wie war das nochmal mit einer Aktie, die in via USA gehandelt wurde - ja da habe ich ja schon Steuern bezahlt - oder(?!) - und wie ist das nochmal mit Optionsscheinen?!. Manche Aktien kauft man eben aus dem Bauchgefühl heraus und erkundet sich nicht vorher - wie hoch der Steueranteil im Falle eines möglichen Gewinnes ist.
Und wenn dann unser Finanzminister glaubt, er müsse die Steuerzahler dann auch noch bestrafen, indem er verschärft gegen "Steuersünder" vorgehen will, soll er sich einmal an die eigene Nase fassen. Hat er doch mit den Lizenzgebühren für UMTS dafür gesorgt, dass die Anleger der T-Aktie auf die Nase fallen. Sicher hat er ja "nur" seine Staatsfinanzen sanieren wollen - aber vielleicht wollte er ja auch den Spekulanten indirekt auch ans Leder?! Hierüber einmal intentiver nachzudenken sollte niemanden verboten werden.
Dank BaFin.
@ooustwoud
Ja da hast Du Recht. Wenn man diesen Gedanken konsequent weiterverfolgt, kommt man auf allerlei interessante Konstellationen, was alles "ungleich" behandelt wird. Aber die Spekulationssteuer wird mit Sicherheit nicht abgeschafft. (Wäre ja noch schöner, wenn der normale Bürger ungestraft ein paar Euros verdienen dürfte) Vermutlich lauft es auf eine Art Abgeltungssteuer hinaus, die automatisch von den Banken abzuführen ist.
@007Bond
*lol* Ja es gibt nichts in der Steuergesetzgebung, was ein paar "kreative" Beamte nicht noch verkomplizieren könnten.
von der Schweiz nach Deutschland
1. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‚BaFin') in Deutschland plant angeblich den Erlass eines Rundschreibens über seine künftige Verwaltungspraxis betreffend grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen. Sie hat ferner ein Schreiben veröffentlicht, das in einem Einzelfall ergangen ist und Hinweise auf die mögliche künftige Praxis gibt. Am 25. Juli 2002 findet diesbezüglich eine Sitzung der Juristischen Kommission der Schweizerischen Bankiervereinigung zusammen mit deutschen Experten statt zum Thema grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr mit Deutschland statt.
2. Grundsätzlich ändert sich bis zum allfälligen Erlass des Rundschreibens nichts. Allerdings sollte es vermieden werden, Präzedenzfälle zu liefern, die dem Rundschreiben eine bestimmte Richtung geben könnten.
3. Vor diesem Hintergrund sollte bis auf Weiteres folgende Linie eingehalten werden:
a) Eindeutig nicht zulässig sind
· die Entgegennahme oder die Überbringung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten oder Wertgegenständen;
· der Abschluss von Geschäften in Deutschland (z.B. die beidseitige Unterzeichnung von Verträgen, der mündliche Abschluss von Verträgen, mündliche Zusagen, die Entgegennahme von mündlichen Aufträgen, etc.). Verträge dürfen nur in der Schweiz geschlossen werden. Der RM darf hieran nicht beteiligt sein (z.B. als Zeichnungsberechtigter), d.h. die Verträge sollten von einer anderen Person als dem RM gegengezeichnet werden.
· das Aushandeln von Konditionen und Preisen.
b) Aufgrund der Äusserungen des BaFin bis auf weiteres unterlassen werden sollten
· die aktive Anwerbung von neuen Kunden (z.B. das Anschreiben, Anrufen, etc. von Nichtkunden; das aktive Ansprechen von Nichtkunden auf Veranstaltungen und die Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit dem RM in Deutschland oder in der Schweiz, etc.). Erlaubt ist die Reaktion auf eine Aufforderung des Nichtkunden, wobei dies hinreichend dokumentiert werden muss (Anschreiben des Kunden, Telefonnotiz über Anfrage des Kunden, etc.); beim referral gilt dies nur, wenn der Nichtkunde selber zur Kontaktaufnahme aufgefordert hat;
· das Schalten von Produktwerbung (insbesondere unter Angabe einer Telefonnummer oder Adresse in der Schweiz) und sonstiger, nicht reiner Imagewerbung;
· die Weiterleitung von Kontoeröffnungsunterlagen an den Kunden durch den RM (Internet und postalische Zusendung jetzt mal nicht angesprochen. Ok?) sowie die Weiterleitung von unterzeichneten Kontoeröffnungsunterlagen in die Schweiz durch den RM.
c) Wohl noch zulässig ist derzeit
· die Anlageberatung bei bestehenden Kunden (nicht jedoch die Anlagevermittlung!);
· der telefonische oder sonstige Kontakt mit dem und der Besuch des Kunden, jeweils zum Zwecke der Anlageberatung;
· die Weiterleitung von schriftlichen Aufträgen des Kunden durch den RM (z.B. durch Aufgabe auf die deutsche Post durch den RM);
· die Präsentation neuer Produkte an bestehende Kunden (nicht jedoch die Annahme einer Kauforder, es sei denn, diese wird schriftlich von dem Kunden erteilt und unterzeichnet).
Es sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und es sollte insgesamt Zurückhaltung geübt werden.
4. Am 25. Juli 2002 wird eine Aussprache der Juristischen Kommission der Schweizerischen Bankiervereinigung zusammen mit deutschen Experten zum Thema grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr mit Deutschland stattfinden.
Vor kurzen hat Eichel im TV gesagt: Die dt. Bürger sind gewerbliche Steuerhinterzieher! Das heißt doch wohl: Alles Verbrecher, gehören hinter Schloß und Riegel!
Nur: Wovon bekommt er dann Steuer, wenn alle Deutschen Steuerzahler im Knast sitzen, vielleicht sitzt er dann daneben, wegen Beleidigung!!
Es ist für mich immer wieder erschreckend, wie links Aktienfreunde denken und gegen das Kapital posten.
Hoffentlich gehen ihnen die Augen bis zum September auf, wenn nicht, danach über.
Glaubt mir: JEDE andere Regierung kann nicht schlimmer werden.
Das meint - Kritiker.
Nebenbei: Es ist schon eine Überraschung gewesen, dass sich der NeueMarkt nach Schroeder´s Machtergreifung so gut gehalten hat (haha).
Experten: Neues Gesetz gegen Steuerbetrug ist verfassungswidrig
JAN KEUCHEL
HANDELSBLATT, 22.7.2002
DÜSSELDORF. Die Debatte um die äußerst umstrittene neue Strafvorschrift der „gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung“ ebbt nicht ab. Konnten Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und seine Länderkollegen noch kurzzeitig hoffen, mit der Nachbesserung der Norm vor wenigen Tagen im Bundesrat die Wogen geglättet zu haben, sehen sie sich jetzt erneut massiver Kritik von Steuerexperten ausgesetzt. Grund: Professoren und Anwälte halten die neue Fassung, die sich nun auf Taten von „großem Ausmaß“ beschränkt, für offensichtlich verfassungswidrig.
Die Kritik stützt sich dabei vor allem auf das Verfassungsprinzip der notwendigen Bestimmtheit von Gesetzen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil zur Vermögensstrafe sehr strenge Anforderungen an die Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit einer Norm formuliert“, sagte der Bochumer Steuerrechtler Roman Seer dem Handelsblatt. Bei der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung seien hingegen Voraussetzung und Tragweite der Norm weder für Bürger noch Berater, Finanzbeamte oder Richter nachvollziehbar. „Die Steuerbürger sind aber keine Versuchskaninchen des Steuerstrafrechts, sondern bedürfen eines einsichtigen Regelwerks“, kritisierte Seer.
Das sieht auch die Anwaltschaft so. „Was ein großes Ausmaß ist, weiß niemand“, meint Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dies könnten in Paderborn 10 000 Euro sein, in Frankfurt 50 000 Euro oder in Mainz 500 000 Euro. „Die Rechtsanwendung wird chaotisch sein“, warnt Streck. Auch sein Kollege, Steuerstrafverteidiger Franz Salditt, gibt dem Gesetz wenig Chancen auf Bestand: „Es gibt in der Tat ernste Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen.“
Sollten sich die Vorhersagen der Experten bewahrheiten, wird die Geschichte der neuen Strafvorschrift zum Lehrstück für gesetzgeberisches Versagen: So war ursprünglich im Gesetz nur von „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“ die Rede, ein Verbrechen, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen sollte. Dies führte jedoch zu massiven Protesten: Denn gewerbsmäßig handelt nach einschlägiger Rechtsprechung bereits, wer die Absicht hat, sich durch mehrfachen Steuerbetrug eine Einnahmequelle zu erschließen. Damit aber wären auch diejenigen Steuersünder in den Kreis der Großkriminellen einbezogen worden, die lediglich öfter in ihrer Steuererklärung schummeln, etwa durch zu hoch angegebene Fahrtkosten oder verschwiegene Zinserträge.
Auf Druck der Öffentlichkeit wurde die Vorschrift deshalb im Bundesrat auf Fälle von „großem Ausmaß“ beschränkt. Nach Meinung von Wissenschaftler Seer wird damit die Verwirrung aber komplett. Denn jetzt gebe es neben dem schon existierenden Straftatbestand der „besonders schweren“ Steuerhinterziehung, die noch als Vergehen gilt, eine „gewerbsmäßige“ Steuerhinterziehung, die als Verbrechen deutlich höher bestraft wird. Beide seien aber nicht voneinander abgrenzbar. „Wenn die Rechtsprechung bereits für die besonders schwere Tat verlangt, dass aus grobem Eigennutz in ,großem Ausmaß’ Steuern hinterzogen werden. Wodurch unterscheidet sich davon dann noch die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung?“.
Während die Norm für den einfachen Steuerbürger damit immer undurchsichtiger wird, dürften die echten Großkriminellen frohlocken. „Da die Steuerfahndung die Fälle nicht mehr zügig erledigen kann, wird erheblich mehr Arbeitszeit eines Fahnders für einen Fall notwendig“, prophezeit Streck. „Und der Arbeitsstau bei den Strafgerichten wird dramatisch anwachsen“.
HANDELSBLATT, Montag, 22. Juli 2002, 06:01 Uhr
Wenn ich dran denke, daß die SPD schon seit längerem wieder die verfassungsfeindliche Vermögenssteuer gegen das BfG-Urteil erneut einführen will, so ist es offensichtlich. Hier regieren Gutsherren die armen Sklaven, die für etwas Lohn sich bespitzeln und ausräubern lassen müssen.