Frage an Steuerberater. (Doppelbesteuerung D-US.)
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.04.02 11:02 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.02 22:42 | von: Reila | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 10.04.02 11:02 | von: PRAWDA | Leser gesamt: | 1.878 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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R.
Fazit: keiner hat ne Ahnung. Gesetzeshohlraum, wie Karies.
Schick mir ne mail, dann kriegste meinen Info-Stand.
Fazit 2: die Lösung ist immer so gut wie die Sachbearbeiter (*ggg*).
oder Einnahmen verrechnen kann?
Die Frau vom Finanzamt erklärte mir, dass ich durch meine hohen Aktienverluste nicht bei der Einkommensteuererklärung begünstigt werde.
Es heißt "nur gleiches mit gleichem", also die Verluste kann ich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, und das anscheinend über mehrere Jahre.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich aufgrund meiner hohen Verluste, entsprechende Zahlung durch die Einkommensteuererklärung erhalte, nix wars.
@schnorrer, mach doch ein "R"-Gespräch.
Gute Nacht
R.
Bei Artikel 4 wird es interessant.
http://www.bff-online.de/dba/usa.pdf
Den letzten Spezialanwalt aus Berlin, mit dem wir in den USA zusammengearbeitet hatten,
zeigte nicht gerade positive Seiten - außer Reisespesen und mangelhafte Englischkenntnisse.
Also Vorsicht.
hahahaha
Spaß beiseite: Nimm Dich nicht so wichtig. Ist manchmal heilsam. Auch wenns mit 50 weh tut, es gibt immer noch die Chance auf Erneuerung.
In diesem Sinne: ein Dir wohlgesonnenes Arschloch.
R.
Fachanwalt für Steuerrecht
zugelassen beim Kammergericht und Landgericht Berlin
Studium und Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg
R.
Da gibt es fähige, gut ausgebildete Leute.
Wann machen die sich selbständig? *g*
Viele Grüße