Steuer-Experten


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Neuester Beitrag: 08.02.02 14:31
Eröffnet am:08.02.02 14:31von: logeAnzahl Beiträge:1
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235 Postings, 8634 Tage logeSteuer-Experten

 
  
    #1
08.02.02 14:31
Gibt es Experten, die mir nachfolgende Fragen beantworten können? Ich habe meine Zweifel, dass irgendein Mitarbeiter eines Finanzamtes dazu in der Lage ist.

Ich habe ein Konto bei einem US Broker und handle darüber in den USA.

1. Muß ich die Spekulations-Gewinne versteuern, sobald sie anfallen, oder erst, wenn ich das Geld zurück nach D überweise?
2. Unterliegen Spekulationsgewinne/verluste mit US-Optionen dem Halbeinkünfteverfahren?
3. Wann fällt der Spekulationsgewinn bei covered calls an: beim Verkauf der calls oder zur Ausübung/Verkauf/Verfall?
4. Habe ich sagen wir, 100 Aktien x gekauft zu 100, dann weitere 100 für 120, dann auf 100 der Aktien covered calls. Die anderen 100 Aktien verkaufe ich nun für 100. Wie hoch ist der Spekulationsgewinn/-verlust (alle deals kürzer als ein Jahr)?
5. Habe ich covered calls auf ein Underlying verkauft und gehe anschliessend zusätzlich im Underlying short – gilt das steuertechnisch als Verkauf des Underlyings oder als separater deal?
6. Kaufe ich Aktien auf Kredit – kann ich die Kreditzinsen gegen Spekulationsgewinne gegenrechnen oder nur gegen Zinsgewinne?
7. Sind Bonusaktien als Zinsgewinne zu versteuern oder als Spekulationsgewinne?
 

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